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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtl. Anordnung Kirmes 2026

Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der Kirmes sowie es Jakobi-Marktes im Ortsteil Weiskirchen folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1)

Vom Dienstag, 21.07.2026, 15 Uhr, bis einschließlich Montag, 27.07.2026:

a)

Folgende Gemeindestraßen werden für den Fahrzeugverkehr – ausgenommen Anlieger und Berechtigte des Kirmesbetriebes – gesperrt:

Am Marktplatz im Abschnitt von der Einmündung der Trierer Straße bis zur Metzgerei Schuler

Parkplatz „Bourbonne-les-bains“

b)

An folgenden Haupteinmündungsbereichen sind Absperrgitter und Absperrschranken mit 3 gelben Dauerleuchten sowie Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ aufzustellen:

Trierer Straße/Am Marktplatz (untere Einmündung)

Trierer Straße/Am Marktplatz (obere Einmündung)

Am Marktplatz Höhe Metzgerei Schuler

c)

Folgende Straßen werden als Sackgassen beschildert:

Die Gemeindestraße „Trierer Straße“ ab der Einmündung Kirchenweg/Trierer Straße

d)

Die Umleitung erfolgt über:

Kirchenweg – Jugendherbergstraße – Trierer Straße

Wichtiger Hinweis: Der Festbereich ist bereits ab Freitag, 24.07., 12 Uhr, aufgrund der eingerichteten Zufahrtsschutzmaßnahmen nicht mehr für den Fahrzeugverkehr befahrbar.

2)

Am Dienstag, 28.07.2026 (Jakobi-Markt)

a)

Es gelten weiterhin die Regelungen gemäß Ziffer 1)

b)

Zusätzlich wird die Sperrung auf die gesamte Gemeindestraße „Am Marktplatz“ ausgedehnt

c)

Folgende Straßen werden als Sackgassen ausgewiesen:

Trierer Str. wird ab Heilig-Kreuz-Str./Trierer Str. bis zur Praxis Dr. Löber,

Hohlweg ab der Einmündung Kirchenweg

d)

Ein absolutes Haltverbot wird angeordnet:

In der Forsthausstraße ab Einmündung „Am Marktplatz/“ rechtsseitig bis zur Einmündung „In der Perch“

3)

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Entfernung

 

Weiskirchen, 14.07.2026
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Stephan Barth