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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtiger Hinweis

Für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und die Führerscheinstelle gelten abweichende Öffnungszeiten. Diese sind dienstags und mittwochs nachmittags geschlossen.

Darüber hinaus ist die Führerscheinstelle montags und donnerstags vormittags vorübergehend nur eingeschränkt besetzt.

Um Wartezeiten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, auch im Vorfeld Termine telefonisch oder per E-Mail, insbesondere für

Meldeamt

06876 /

709 - 216

oder

709 - 217

meldeamt@weiskirchen.de

Standesamt

06876 /

709 - 212

standesamt@weiskirchen.de

Führer-

scheinstelle

06876 /

709 - 213

fuehrerscheinstelle@weiskirchen.de

zu vereinbaren.

Wolfgang Hübschen
Bürgermeister