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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ablegen von Kerzen und Blumenschmuck an den Baumgrabstätten

Die Friedhofssatzung erlaubt, Kerzen und Blumenschmuck an den hierfür vorgesehenen zentralen Plätzen (Granitfläche vor den Stelen) abzustellen.

Dennoch bitten wir zu berücksichtigten, dass die zentrale Fläche allen Angehörigen gemeinsam zur Verfügung steht. Bei der Ablage von Kerzen und Blumenschmuck ist daher besondere gegenseitige Rücksichtnahme geboten. Zudem müssen die Stelen für andere Besucher stets zugänglich bleiben.

Aus diesem Grund bitten wir die Angehörigen eindringlich, auf üppigen Blumenschmuck zu verzichten und das Abstellen von Kerzen und Blumenschmuck auf ein möglichst geringes Maß zu reduzieren.

Verwelkte Blumen sowie abgebrannte Kerzen sind zeitnah selbständig zu entfernen.

Wichtiger Hinweis:

Blumenschmuck und Holzkreuze, die am Tag der Bestattung auf der Grabstelle beigelegt wurden, sind spätestens am 14. Tag nach der Bestattung von der Rasenfläche zu räumen.

Nach diesem Zeitpunkt auf der Rasenfläche abgelegter Grabschmuck wird durch die Gemeinde entschädigungslos entfernt.

Die Rasenfläche darf nicht betreten werden (Ausnahme gilt bei Bestattungen bzw. für das notwendige Räumen des Blumenschmucks).

Die Friedhofsverwaltung