Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der Kirmes sowie es Jakobi-Marktes im Ortsteil Weiskirchen von Samstag, den 30.07.2022 bis einschließlich Dienstag, den 02. 08. 2022 folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
A) vom 26.07.2022 (Dienstag ab 15.00 Uhr) bis einschließlich 01.08.2022 (Montag):
| 1. | Die Gemeindestraße „Am Marktplatz“ wird ab der Metzgerei Schuler bis zu den Einmündungen in die Trierer Straße (obere Einmündung und untere Einmündung) für den Durchgangsverkehr - ausgenommen Anlieger für den Kirmes/Marktbetrieb - gesperrt. |
B) vom 01.08.2022 (Montag) bis 02.08.2022 (Dienstag)
| 1. | Ein absolutes Halteverbot wird angeordnet in der Trierer Str. 38 (Praxis Dr. Löber - Beginn bis Ende des Wohnhauses) |
C) Am 02.08.2022 (Dienstag - Jakobi-Markt)
| 1. | wie A 1 |
| 2. | In Erweiterung zu A 1 erfolgt die Sperrung bereits ab den Einmündungen Forsthausstraße/Lehmkaul. |
| 3. | Die Trierer Straße wird ab der Einmündung der Straße „Kirchenweg/Trierer Str.“ in Richtung Heiligkreuzstr. bis zur „Praxis Dr. Löber“ (Kreuzungsbereich Trierer Str./Am Marktplatz) für den Durchgangsverkehr - ausgenommen Anlieger - gesperrt. |
| 4. | Die Trierer Str. wird ab Heilig-Kreuz-Str./Trierer Str. bis zur Praxis Dr. Löber zur Sackgasse erklärt. |
| 5. | Ein absolutes Halteverbot wird angeordnet: |
|
| In der Forsthausstraße ab Einmündung in die Straßen „Am Marktplatz/Lehmkaul“ rechtsseitig bis zur Einmündung der Straße „In der Perch“. |
D) Es sind
| a) | die Verkehrszeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz „Anlieger frei“ sowie den erforderlichen Absperrschranken mit Beleuchtung und das Verkehrszeichen 283-50 StVO (Halteverbot) entsprechend aufzustellen. |
E) Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung.