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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der Kirmes sowie es Jakobi-Marktes im Ortsteil Weiskirchen von Samstag, den 30.07.2022 bis einschließlich Dienstag, den 02. 08. 2022 folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

A) vom 26.07.2022 (Dienstag ab 15.00 Uhr) bis einschließlich 01.08.2022 (Montag):

1. Die Gemeindestraße „Am Marktplatz“ wird ab der Metzgerei Schuler bis zu den Einmündungen in die Trierer Straße (obere Einmündung und untere Einmündung) für den Durchgangsverkehr - ausgenommen Anlieger für den Kirmes/Marktbetrieb - gesperrt.

B) vom 01.08.2022 (Montag) bis 02.08.2022 (Dienstag)

1. Ein absolutes Halteverbot wird angeordnet in der Trierer Str. 38 (Praxis Dr. Löber - Beginn bis Ende des Wohnhauses)

C) Am 02.08.2022 (Dienstag - Jakobi-Markt)

1.

wie A 1

2.

In Erweiterung zu A 1 erfolgt die Sperrung bereits ab den Einmündungen Forsthausstraße/Lehmkaul.

3.

Die Trierer Straße wird ab der Einmündung der Straße „Kirchenweg/Trierer Str.“ in Richtung Heiligkreuzstr. bis zur „Praxis Dr. Löber“ (Kreuzungsbereich Trierer Str./Am Marktplatz) für den Durchgangsverkehr - ausgenommen Anlieger - gesperrt.

4.

Die Trierer Str. wird ab Heilig-Kreuz-Str./Trierer Str. bis zur Praxis Dr. Löber zur Sackgasse erklärt.

5.

Ein absolutes Halteverbot wird angeordnet:

In der Forsthausstraße ab Einmündung in die Straßen „Am Marktplatz/Lehmkaul“ rechtsseitig bis zur Einmündung der Straße „In der Perch“.

D) Es sind

a) die Verkehrszeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz „Anlieger frei“ sowie den erforderlichen Absperrschranken mit Beleuchtung und das Verkehrszeichen 283-50 StVO (Halteverbot) entsprechend aufzustellen.

E) Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Der Bürgermeister
Wolfgang Hübschen