Die Gemeindekasse Weiskirchen macht darauf aufmerksam, dass bis zum
| - | 15.07.2022 die 4. Rate Wasser-/Abwassergebühren |
fällig war.
Anschlussnehmer, die mit der Entrichtung der oben genannten Gebühren und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens Dienstag, den 02. August 2022 an die Gemeindekasse (bzw. entsprechende Bankverbindung des Wasser- bzw. Abwasserwerkes) zu entrichten.
Nach dem 02. August 2022 erfolgt eine kostenpflichtige Erhebung mit angefallenen Säumniszuschlägen und Mahngebühren.
Die Abgabenpflichtigen werden gebeten dies zu beachten und den Zahlungstermin einzuhalten.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindekasse telefonisch unter der Nr. (06876) 709-328 bzw. 709-325 oder per Mail unter gemeindekasse@weiskirchen.de zur Verfügung.