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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Kneippanlagen der Gemeinde Weiskirchen

Kneippen erlaubt und erwünscht - aber bitte nicht zum Baden und nicht für Hunde!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste und Nutzer unserer Kneipp- bzw. Wassertretanlagen,

aufgrund von vermehrten Beschwerden aus der Bevölkerung möchte ich darauf hinweisen, dass die Wassertretanlagen (Kneippanlagen) in unserer Gemeinde ausschließlich zu Anwendungen der Kneipp-Therapie dienen.

Die Nutzung der Kneipp-Becken zum Baden ist nicht erlaubt, denn hierfür gibt es das Freibad oder das Vitalis-Bad in Weiskirchen.

Auch Hundehalter werden gebeten, die Wassertretanlagen nicht mit ihren Vierbeinern zu betreten und vor allem die Hunde bitte nicht ins Wasser der Kneippanlagen springen zu lassen!

Auch ist das Picknicken auf der Anlage selbst untersagt.

Ich danke Ihnen für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis, das Beachten der Regeln gewährleistet das Gelingen einer dauerhaften Öffnung unserer Kneipp-Anlagen!

Wolfgang Hübschen
Bürgermeister

Ihr direkter Draht ins Rathaus (06876) 709-111 - e-mail: gemeinde@weiskirchen.de