für den Betrieb von Getränke- und Imbissständen anlässlich der Kirmes im Ortsteil Weiskirchen
Aus Anlass der Kirmes im Ortsteil Weiskirchen wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:
- in der Nacht vom 29.07. zum 30.07.2023,
- in der Nacht vom 30.07. zum 31.07.2023,
- in der Nacht vom 31.07. zum 01.08.2023.
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Wolfgang Hübschen