Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlaß des „Kurparkfestes“ im Ortsteil Weiskirchen von Freitag, den 04.08.2023 bis einschließlich Sonntag, den 06.08.2023 folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
A) vom 02.08. (Mittwoch) bis einschließlich 07.08.2023 (Montag):
| 1. | Die „Kurparkstraße“ wird für den Durchgangsverkehr, ausgenommen |
| a) Anlieger der Straßen „An der Finkenburg“ und „Am Brühl“ bis zur Einmündung der Straße „Am Brühl“, |
| b) Anlieger bzw. Festplatzverkehr bis zum Parkplatz-ein/ausfahrt des Parkhotels und in Richtung Konfeld gesperrt. |
| 2. | Die Straße „Lauterstein“ wird aus Fahrtrichtung der Straßen „Im Hänfert“ und „Kapellenberg“ für den Durchgangsverkehr, ausgenommen Anliegerverkehr, gesperrt und der Verkehr in Richtung Ortsmitte umgeleitet. |
B) Vom 04.08.2023 (Freitag) bis einschließlich 06.08.2023 (Sonntag)
Entlang der L II.O. 365 zwischen dem Kreisverkehrsplatz (Konfelder Str./Brunnenstr.) bis zur Einmündung Klosterstr. an der Pfarrkirche im OT Konfeld ist im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Merzig-Wadern, rechtsseitig ein Halteverbot einzurichten.
C) Für den Beginn und das Ende der Verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen maßgebend.