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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung Kurparkfest

Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlaß des „Kurparkfestes“ im Ortsteil Weiskirchen von Freitag, den 04.08.2023 bis einschließlich Sonntag, den 06.08.2023 folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

A) vom 02.08. (Mittwoch) bis einschließlich 07.08.2023 (Montag):

1.

Die „Kurparkstraße“ wird für den Durchgangsverkehr, ausgenommen

a) Anlieger der Straßen „An der Finkenburg“ und „Am Brühl“ bis zur Einmündung der Straße „Am Brühl“,

b) Anlieger bzw. Festplatzverkehr bis zum Parkplatz-ein/ausfahrt des Parkhotels und in Richtung Konfeld gesperrt.

2.

Die Straße „Lauterstein“ wird aus Fahrtrichtung der Straßen „Im Hänfert“ und „Kapellenberg“ für den Durchgangsverkehr, ausgenommen Anliegerverkehr, gesperrt und der Verkehr in Richtung Ortsmitte umgeleitet.

B) Vom 04.08.2023 (Freitag) bis einschließlich 06.08.2023 (Sonntag)

Entlang der L II.O. 365 zwischen dem Kreisverkehrsplatz (Konfelder Str./Brunnenstr.) bis zur Einmündung Klosterstr. an der Pfarrkirche im OT Konfeld ist im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Merzig-Wadern, rechtsseitig ein Halteverbot einzurichten.

C) Für den Beginn und das Ende der Verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen maßgebend.

Der Bürgermeister:
Wolfgang Hübschen