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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verpachtung gemeindeeigner Grundstücke

Die Gemeinde Weiskirchen verpachtet die folgenden gemeindeeigenen Grundstücke an interessierte Landwirte.

Die Pachtzeit beträgt 5 Jahre, vom 01.11.2023 bis 31.10.2028

Es wird darauf hingewiesen, dass bei größeren Flächen entlang der Straßen und Wege ein Geländestreifen in einer Breite von 10 m nicht bewirtschaftet werden kann, da hier Baumpflanzungen durchgeführt werden sollen.

Außerdem haben sich die Pächter zu verpflichten, die Fläche umweltschonend zu bewirtschaften und hierbei insbesondere folgende Auflagen zu beachten:

1.

Der optimale pH-Wert muss innerhalb der Pachtdauer erreicht werden (mindestens pH 5,0). Die schriftlichen Nachweise durch entsprechende Bodenuntersuchungen müssen der Gemeinde jährlich auf verlangen vorgelegt werden, auch über die Art und Menge der Ausbringung. Der ordnungsgemäße Landbau nach dem kontrolliert integrierten Anbau ist zu beachten.

2.

Auf den Anbau von Mais ist im Einzugsbereich der Bohrungen in Weierweiler und Noswendel zu verzichten, ebenso auf die Ausbringung von Mist, Jauche und Gülle.

3.

Die Ackerflächen sind nach der Ernte mit einer Zwischenfrucht zu versehen.

Maisanbau:

Silo Mais ist ein hochwertiges Viehfutter. Aus Fruchtfolgegründen darf er allerdings nur alle 4 Jahre auf den selben Flächen außerhalb des Einzugsbereiches der Bohrungen angebaut werden. Mechanische Pflegemaßnahmen sind vorrangig anzustreben. Chemische Maßnahmen sind nur bei Überschreiten der Schadschwelle mit amtlich zugelassenen Mitteln erlaubt. Vorauflaufmittel sind verboten. Die Düngung hat nach Entzug zu erfolgen. Organische Dünger dürfen nur maximal alle 4 Jahre ausgebracht werden.

Pestizide:

Mechanischen Pflegemaßnahmen ist der Vorrang zu geben vor chemischen Maßnahmen. Chemische Maßnahmen dürfen nur nach Schadschwellenwerten erfolgen. Vorauflaufmittel dürfen nicht eingesetzt werden. Zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln sind nur Personen mit abgeschlossener Ausbildung im Bereich Landwirtschaft, Forst- und Gartenbau u. a. (gem. Pflanzenschutzgesetz) und/oder mit einem entsprechenden Sachkundenachweis zugelassen. Der Nachweis ist hier zu führen. Die Pflanzenschutzspritze ist mit einer Prüfplakette zu versehen. Ein Nachweis ist hier ebenfalls zu führen.

Die Ausbringung von Klärschlamm ist auf den gemeindeeigenen Ackerflächen zulässig. Ausgenommen hiervon sind Grundstücke im Einzugsbereich der Wasserbohrungen. Es darf allerdings nur Klärschlamm aus den Kläranlagen der Gemeinde Weiskirchen verwandt

werden. Die Nachweise gemäß der Klärschlammverordnung sind der Gemeinde vor Beginn des Ausbringens auf Verlangen vorzulegen.

Eine mehrjährige Stilllegung der angepachteten gemeindeeigenen Flächen darf nicht erfolgen.

Bei Grundstücken in Wasserschutz- oder Wasser-Vorranggebieten sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere ist eine Intensivbeweidung unzulässig.

Untypische bzw. übermäßige Lärmbelästigungen bei der Grundstückbewirtschaftung der in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten sind zu vermeiden.

Sofern sich die vg. Grundstücke bzw. Teile davon innerhalb von Naturschutz- oder NATURA 2000- Gebieten befinden oder dort gesetzlich geschützte Biotope, geschützte Landschaftselementen oder Naturdenkmale vorhanden sind, sind zwingend die Vorgaben der jeweils gültigen Schutzgebietsverordnungen bzw. Satzungen oder die gesetzlichen Vorgaben des Naturschutzes einzuhalten

Die vorstehenden Auflagen werden in den Pachtvertrag aufgenommen. Die Gemeinde Weiskirchen ist berechtigt, den Pachtvertrag fristlos zu kündigen (zum Vegetationsende),

a)

wenn der Pächter gegen die Bedingungen des Vertrages trotz vorhergehender Mahnung erneut verstößt,

b)

falls die verpachtete Fläche oder ein Teil davon zu Bau- und Siedlungszwecken oder zur Schaffung von öffentlichen Wegen und Anlagen benötigt wird, bei Eigenbedarf der Gemeinde kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden,

c)

wenn der Pächter mit der Entrichtung des Pachtzinses länger als 3 Monate in Verzug ist.

Bei Verkauf bzw. Tausch ist die Gemeinde berechtigt, den Pachtvertrag zum Ende des laufenden Pachtjahres zu kündigen.

Pachtzinsangebote für jedes einzelne Grundstück (bitte Pachtzins für das gesamte Grundstück angeben) können in einem verschlossenen Umschlag bis zum 15.08.2023 bei der Gemeindeverwaltung Weiskirchen, Kirchenweg 2, Bau-, Umwelt- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.01 oder 2.03, abgegeben werden. Dort kann auch die Lage der einzelnen Grundstücke in den Flurkarten eingesehen werden.

Es folgt ein Verzeichnis der einzelnen Grundstücke getrennt nach Gemarkungen.

Gemarkung Konfeld

Flur 04

Parz. Nr. 11,

Ackerland,

Unterste Teilung am Schleifweg

Gemarkung Rappweiler

Flur 03

Parz. Nr. 49/1,

Ackerland, Wiese,

Auf der Daff (Teilfläche)

Flur 03

Parz. Nr. 87/1,

Ackerland, Wiese,

Auf der Daff (Teilfläche)

Flur 05

Parz. Nr. 370/3,

Ackerland,

Nauanwand

Flur 05

Parz. Nr. 384/3,

Ackerland,

Nauanwand

Flur 06

Parz. Nr. 214/1,

Ackerland,

Auf dem Nauenflürchen

Flur 06

Parz. Nr. 230/2,

Ackerland,

Auf Bergaus

Flur 11

Parz. Nr. 373/1,

Grünland,

Im nassen Schachen

Flur 12

Parz. Nr. 191,

Ackergrünland,

Im obersten Nassen Schachen

Flur 12

Parz. Nr. 231/12,

Ackerland, Unterster Hahneck

(Teilfläche)

Flur 13

Parz. Nr. 171/1,

Ackerland, ohne Wundfläche,

Auf dem obersten Hahn

Flur 13

Parz. Nr. 24/6,

Grünland,

Im obersten Krohstein

Flur 3 Parz. Nr.500/1,

Auf der Daff unter dem Weg

(Teilfläche)

Gemarkung Oberthailen

Flur 01

Parz. Nr. 141,

Ackerland,

Beim Brächelchen

Flur 02

Parz. Nr. 41/2,

Ackerland,

Auf der Alten Triererstraße

Flur 02

Parz. Nr. 55/1,

Ackerland,

Auf der Alten Triererstraße

Flur 02

Parz. Nr. 121/1,

Ackerland,

Auf dem Pfaffenweg

Flur 02

Parz. Nr. 129/8

Auf dem Pfaffenweg

Flur 03

Parz. Nr. 41/1,

Grünland,

Hinter Münstershaus

Flur 03

Parz. Nr. 42/1,

Grünland,

Hinter Münstershaus

Flur 03

Parz. Nr. 42/8,

Grünland,

Hinter Münstershaus

Flur 03

Parz. Nr. 1/130

Oberthailener Wald

Gemarkung Unterthailen

Flur 03

Parz. Nr. 136/1,

Grünland,

Am Pfaffenweg

Flur 01

Parz. Nr. 1/19

Das Buchenwäldchen

Gemarkung Weierweiler

Flur 11

Parz. Nr. 50/3,

Ackerland,

Am Karrenberg

Flur 11

Parz. Nr. 1,

Ackerland,

Am Karrenberg

Flur 11

Parz. Nr. 2,

Ackerland,

Am Karrenberg

Flur 11

Parz. Nr. 17

Ackerland,

Lochfelder Wiesen

Flur 12

Parz. Nr. 27/3,

Grünland,

Welterwiese

Flur 12

Parz. Nr. 26/3,

Ackerland,

Lochfelder

Flur 6

Parz. Nr. 30

Ackerland,

Pfaffenhecke

Gemarkung Weiskirchen

Flur 01

Parz. Nr. 230/1,

Grünland, Hinter Finkeburg

(Teilfläche)

Flur 01

Parz. Nr. 239/2,

Grünland, Hinter Finkeburg

(Teilfläche)

Flur 01

Parz. Nr. 350/15,

Grün- und Ackerland,

Auf Langfuhrt

Flur 01

Parz. Nr. 102/1

Grün- und Ackerland,

Hinter Finkenburg

Gemarkung Noswendel

Flur 14

Parz. Nr. 113/5,

Ackerland,

Moosigen Schachen

Flur 14

Parz. Nr. 161/1,

Ackerland,

Heilenberg

Flur 14

Parz. Nr. 112/10,

Grünland,

Beitzweiler

Flur 14

Parz. Nr. 112/32,

Ackerland, Nadelwald,

Beitzweiler

Flur 14

Parz. Nr. 112/34,

Ackerland, Nadelwald,

Beitzweiler

Flur 14

Parz. Nr. 94/8,

Ackerland, Nadelwald

Beitzweiler

Flur 14

Parz. Nr. 112/31,

Wiese,

Beitzweiler

Flur 14

Parz. Nr. 112/29,

Wiese,

Beitzweiler

Flur 15

Parz. Nr. 29/1,

Wiese,

Beitzweiler

Flur 15 Parz. Nr. 30/1,

Wiese,

Beitzweiler

Flur 15

Parz. Nr. 31,

Wiese,

Beitzweiler

Flur 15

Parz. Nr. 32,

Wiese,

Beitzweiler

Flur 15

Parz. Nr. 19,

Wiese,

Beitzweiler

Flur 15

Parz. Nr. 21,

Wiese,

Beitzweiler

Flur 15

Parz. Nr. 22,

Wiese,

Beitzweiler

Flur 15

Parz. Nr. 23,

Wiese,

Beitzweiler

Flur 15

Parz. Nr. 24,

Wiese,

Beitzweiler

Flur 15

Parz. Nr. 25,

Wiese,

Beitzweiler

Flur 15

Parz. Nr. 28/1

Wiese,

Beitzweiler

66709 Weiskirchen, den 10.07.2023
Wolfgang Hübschen, Bürgermeister