Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass des „Kurparkfestes“ im Ortsteil Weiskirchen von Freitag, 02.08.2024 bis einschließlich Sonntag, 04.08.2024 folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
A) vom 31.07.2024 (Mittwoch) bis einschließlich 05.08.2024 (Montag)
| 1. | Die „Kurparkstraße“ wird für den Durchgangsverkehr, ausgenommen |
| a) Anlieger der Straßen „An der Finkenburg“ und „Am Brühl“ bis zur Einmündung der Straße „Am Brühl“, | |
| b) Anlieger bzw. Festplatzverkehr bis zur Parkplatz-Ein/Ausfahrt des Parkhotels und in Richtung Konfeld gesperrt. | |
| 2. | Die Straße „Lauterstein“ wird aus Fahrtrichtung der Straßen „Im Hänfert“ und „Kapellenberg“ für den Durchgangsverkehr, ausgenommen Anliegerverkehr, gesperrt und der Verkehr in Richtung Ortsmitte umgeleitet. |
B) Vom 02.08.2024 (Freitag) bis einschließlich 04.08.2024 (Sonntag)
Entlang der L II. O. 365 zwischen dem Kreisverkehrsplatz (Konfelder Str./Brunnenstr.) bis zur Einmündung „Klosterstraße“ an der Pfarrkirche im OT Konfeld ist im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Merzig-Wadern, rechtsseitig ein Halteverbot einzurichten.
C) Für den Beginn und das Ende der Verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen maßgebend.