Titel Logo
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsrechtliche Anordnung zum Kurparkfest 2024

Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass des „Kurparkfestes“ im Ortsteil Weiskirchen von Freitag, 02.08.2024 bis einschließlich Sonntag, 04.08.2024 folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

A) vom 31.07.2024 (Mittwoch) bis einschließlich 05.08.2024 (Montag)

1.

Die „Kurparkstraße“ wird für den Durchgangsverkehr, ausgenommen

a) Anlieger der Straßen „An der Finkenburg“ und „Am Brühl“ bis zur Einmündung der Straße „Am Brühl“,

b) Anlieger bzw. Festplatzverkehr bis zur Parkplatz-Ein/Ausfahrt des Parkhotels und in Richtung Konfeld gesperrt.

2.

Die Straße „Lauterstein“ wird aus Fahrtrichtung der Straßen „Im Hänfert“ und „Kapellenberg“ für den Durchgangsverkehr, ausgenommen Anliegerverkehr, gesperrt und der Verkehr in Richtung Ortsmitte umgeleitet.

B) Vom 02.08.2024 (Freitag) bis einschließlich 04.08.2024 (Sonntag)

Entlang der L II. O. 365 zwischen dem Kreisverkehrsplatz (Konfelder Str./Brunnenstr.) bis zur Einmündung „Klosterstraße“ an der Pfarrkirche im OT Konfeld ist im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Merzig-Wadern, rechtsseitig ein Halteverbot einzurichten.

C) Für den Beginn und das Ende der Verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen maßgebend.

Der Bürgermeister
Wolfgang Hübschen