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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Sperrzeit-Veröff. (Kirmes Weiskirchen 2024)

für den Betrieb von Getränke- und Imbissständen anlässlich der Kirmes im Ortsteil Weiskirchen

Aus Anlass der Kirmes im Ortsteil Weiskirchen wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zurzeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:

• in der Nacht vom 27.07. zum 28.07.2024,

• in der Nacht vom 28.07. zum 29.07.2024,

• in der Nacht vom 29.07. zum 30.07.2024.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Wolfgang Hübschen