für den Betrieb von Getränke- und Imbissständen anlässlich der Kirmes im Ortsteil Weiskirchen
Aus Anlass der Kirmes im Ortsteil Weiskirchen wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zurzeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:
• in der Nacht vom 27.07. zum 28.07.2024,
• in der Nacht vom 28.07. zum 29.07.2024,
• in der Nacht vom 29.07. zum 30.07.2024.