Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der Kirmes sowie des Jakobi-Marktes im Ortsteil Weiskirchen von Samstag, 27.07.2024 bis einschließlich Dienstag, 30.07.2024 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
A) vom 23.07.2024 (Dienstag ab 15.00 Uhr) bis einschließlich 29.07.2024 (Montag):
| 1. | Die Gemeindestraße „Am Marktplatz“ wird ab der Metzgerei Schuler (in Höhe der Häuser Am Marktplatz 5/Am Marktplatz 7) bis zu den Einmündungen in die Trierer Straße (obere Einmündung und untere Einmündung) für den Durchgangsverkehr – ausgenommen Anlieger für den Kirmes-/Marktbetrieb – gesperrt. |
| B) am 30.07.2024 (Dienstag - Jakobi-Markt) | |
| 1. | wie A 1 |
| 2. | Die „Trierer Straße“ wird komplett ab der Einmündung Heiligkreuzstraße/ Trierer Straße und der Einmündung Kirchenweg/Trierer Straße für den Durchgangsverkehr – ausgenommen Anlieger – gesperrt. (Eine Umleitung wird ausgeschildert.) |
| 3. | In der „Forsthausstraße“ wird rechtsseitig ab der Einmündung Am Marktplatz/ Lehmkaul bis zur Einmündung in die Straße In der Perch ein absolutes Halteverbot angeordnet. |
| C) Es sind | |
| a) | die Verkehrszeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz „Anlieger frei“ sowie den erforderlichen Absperrschranken mit Beleuchtung und das Verkehrszeichen 283-50 StVO (Halteverbot) entsprechend aufzustellen. |
D) Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung.