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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der Kirmes sowie des Jakobi-Marktes im Ortsteil Weiskirchen von Samstag, 27.07.2024 bis einschließlich Dienstag, 30.07.2024 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

A) vom 23.07.2024 (Dienstag ab 15.00 Uhr) bis einschließlich 29.07.2024 (Montag):

1.

Die Gemeindestraße „Am Marktplatz“ wird ab der Metzgerei Schuler (in Höhe der Häuser Am Marktplatz 5/Am Marktplatz 7) bis zu den Einmündungen in die Trierer Straße (obere Einmündung und untere Einmündung) für den Durchgangsverkehr – ausgenommen Anlieger für den Kirmes-/Marktbetrieb – gesperrt.

B) am 30.07.2024 (Dienstag - Jakobi-Markt)

1.

wie A 1

2.

Die „Trierer Straße“ wird komplett ab der Einmündung Heiligkreuzstraße/ Trierer Straße und der Einmündung Kirchenweg/Trierer Straße für den Durchgangsverkehr – ausgenommen Anlieger – gesperrt. (Eine Umleitung wird ausgeschildert.)

3.

In der „Forsthausstraße“ wird rechtsseitig ab der Einmündung Am Marktplatz/ Lehmkaul bis zur Einmündung in die Straße In der Perch ein absolutes Halteverbot angeordnet.

C) Es sind

a)

die Verkehrszeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz „Anlieger frei“ sowie den erforderlichen Absperrschranken mit Beleuchtung und das Verkehrszeichen 283-50 StVO (Halteverbot) entsprechend aufzustellen.

D) Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Der Bürgermeister
Wolfgang Hübschen