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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verlegung der Sperrzeit

für den Betrieb von Getränke- und Imbißständen anlässlich der Kirmes im Ortsteil Weiskirchen

Aus Anlass der Kirmes im Ortsteil Weiskirchen wird die Sperrzeit gemäß

§ 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:

in der Nacht vom 26.07. zum 27.07.2025,

in der Nacht vom 27.07. zum 28.07.2025,

in der Nacht vom 28.07. zum 29.07.2025.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde