für den Betrieb von Getränke- und Imbißständen anlässlich der Kirmes im Ortsteil Weiskirchen
Aus Anlass der Kirmes im Ortsteil Weiskirchen wird die Sperrzeit gemäß
§ 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:
in der Nacht vom 26.07. zum 27.07.2025,
in der Nacht vom 27.07. zum 28.07.2025,
in der Nacht vom 28.07. zum 29.07.2025.