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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verlegung der Sperrzeit

für den Betrieb von Getränke- und Imbissständen anlässlich der Kirmes im Ortsteil Weiskirchen

Aus Anlass der Kirmes im Ortsteil Weiskirchen wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:

in der Nacht vom 25.07. zum 26.07.2026,

in der Nacht vom 26.07. zum 27.07.2026,

in der Nacht vom 27.07. zum 28.07.2026.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde