für den Betrieb von Getränke- und Imbißständen anläßlich des Kurparkfestes im Ortsteil Weiskirchen;
Aus Anlass des Kurparkfestes im Ortsteil Weiskirchen wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:
in der Nacht vom 04.08. zum 05.08.2023,
in der Nacht vom 05.08. zum 06.08.2023,