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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Sperrzeit-Veröff. (Kurparkfest Weiskirchen 2023)

für den Betrieb von Getränke- und Imbißständen anläßlich des Kurparkfestes im Ortsteil Weiskirchen;

Aus Anlass des Kurparkfestes im Ortsteil Weiskirchen wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:

  • in der Nacht vom 04.08. zum 05.08.2023,

  • in der Nacht vom 05.08. zum 06.08.2023,

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Wolfgang Hübschen