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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift

über die konstituierende Sitzung des Ortsrates des Gemeindebezirkes Konfeld in der Wahlperiode 2024 - 2029 am Montag, den 08. Juli 2024 in der Begegnungsstätte Konfeld

Beginn:

19.00 Uhr

Ende:

19.30 Uhr

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

Punkt 1:

Verpflichtung der Mitglieder des Ortsrates;

Punkt 2:

Neuwahl des Ortsvorstehers;

Punkt 3:

Neuwahl des stellvertretenden Ortsvorstehers;

Punkt 4:

Benennung eines Schriftführers und Stellvertreters;

Anwesend:

a) als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Hübschen

b) die Mitglieder:

1. Stefan Jennewein

2. Jörg Glowick

3. Thomas Barth

4. Wolfgang Sauer

5. Stefan Conrad

6. Engelbert Gehentges

7. Elke Lauer

c) auf Einladung:

1. Gemeindeangestellter Philipp Jakobs

- zugleich als Schriftführer -

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass zu dieser 1. Sitzung des Ortsrates des Gemeindebezirkes Konfeld in der Legislaturperiode 2024 - 2029 die gewählten Mitglieder form- und fristgerecht eingeladen wurden.

Die Bekanntmachung zur Sitzung ist im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen erfolgt.

Widersprüche ergeben sich keine.

Der Ortsrat des Gemeindebezirkes Konfeld ist beschlussfähig.

Bürgermeister Wolfgang Hübschen begrüßt die neugewählten Ortsratsmitglieder sowie die anwesenden Zuschauer.

A: Öffentlicher Teil:

Punkt 1:

Verpflichtung der Ortsratsmitglieder;

In Ausführung des § 33 Abs. 2 in Verbindung mit § 34 KSVG nimmt der Bürgermeister die Verpflichtung der Ortsratsmitglieder per Handschlag vor und spricht zuvor folgende Erklärung:

„Ich verpflichte Sie hiermit gem. § 74 in Verbindung mit § 33 Abs. 3 KSVG zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausführung Ihres Amtes und zur Verschwiegenheit. Bei der Ausführung Ihres Amtes handeln Sie nach Ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Gewissensüberzeugung und sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie haben gegenüber der Gemeinde eine besondere Treuepflicht, welche auch die Pflicht zur Verschwiegenheit über vertrauliche Angelegenheiten umfasst.

Dies gilt auch, wenn Sie nicht mehr im Amt sind. Sie sind verpflichtet an den Sitzungen des Ortsrates teilzunehmen. Sie vollziehen diese Verpflichtung jetzt durch Handschlag mit mir.“

Über die Verpfichtung wird eine besondere Niederschrift gefertigt und von den Mitgliedern des Ortsrates unterschrieben.

Punkt 2:

Neuwahl der Ortsvorstehers;

Vor Beginn der Wahlhandlung ernennt der Vorsitzende die Mitglieder Stefan Conrad und Jörg Glowick zu Beisitzern sowie Philipp Jakobs zum Schriftführer des Wahlausschusses.

Der Vorsitzende fordert sodann die Ratsmitglieder auf, Vorschläge für das Amt des Ortsvorstehers/ der Ortsvorsteherin zu unterbreiten.

Seitens des Ortsrates wird das Ortsratsmitglied Stefan Jennewein vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Die anschließend durchgeführte Wahl ist geheim. Sämtliche anwesende Ortsratsmitglieder füllen den Stimmzettel aus und legen diesen in die Wahlurne.

Nach Abschluss der Wahlen nimmt der Wahlausschuss die Stimmzettel und gibt das Ergebnis bekannt.

Abgegeben wurden insgesamt 7 Stimmen. Davon entfallen auf den Bewerber Stefan

Jennewein 7 Stimmen. Aufgrund dieses Ergebnisses stellt der Vorsitzende fest, dass der Bewerber Stefan Jennewein zum Ortsvorsteher des Gemeindebezirkes Konfeld gewählt wurde. Auf Befragen erklärt Herr Jennewein, dass er die Wahl zur Ortsvorsteher annimmt und bedankte sich für das Vertrauen.

Anschließend wird dem neu gewählten Ortsvorsteher Stefan Jennewein die Ernennungsurkunde überreicht und die vorgeschriebene Vereidigung vorgenommen.

Über die Wahl des ehrenamtlichen Ortsvorstehers sowie über die Vereidigung wird eine besondere Niederschrift gefertigt.

Punkt 3:

Neuwahl des stellvertretenden Ortsvorstehers;

Vor Beginn der Wahlhandlung bestimmt der Vorsitzende die Mitglieder Stefan Conrad und Jörg Glowick zu Beisitzern und Philipp Jakobs zum Schriftführer des Wahlausschusses.

Der Vorsitzende fordert die Ortsratsmitglieder auf, Vorschläge für das Amt des stellvertretenden Ortsvorstehers zu machen. Es wird das Ortsratsmitglied Jörg Glowick vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Die anschließend durchgeführte Wahl ist geheim. Sämtliche anwesenden Ortsratsmitglieder füllen den Stimmzettel aus und legen diesen in die Wahlurne. Nach Abschluss der Wahl nimmt der Wahlausschuss die Stimmzettel und gibt das Ergebnis bekannt.

Abgegeben sind insgesamt 7 Stimmen. Alle Stimmen sind gültig. Davon fallen auf den Bewerber Jörg Glowick 7 Stimmen.

Aufgrund dieses Ergebnisses stellt der Vorsitzende fest, dass das Ortsratsmitglied Jörg Glowick mit der Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt ist.

Jörg Glowick erklärt auf Befragen, dass er die Wahl annimmt.

Über die Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers wird eine gesonderte Niederschrift gefertigt.

Punkt 4:

Benennung eines Schriftführers und Stellvertreters;

Auf Vorschlag wird das Ortsratsmitglied Wolfgang Sauer einstimmig zum Schriftführer bestimmt. Herr Sauer erklärt sich bereit die Funktion des Schriftführers zu übernehmen.

Der Vorsitzende:
gez.: Wolfgang Hübschen
Bürgermeister