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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verlegung der Sperrzeit

für den Betrieb von Getränke- und Imbißständen anläßlich des Kurparkfestes im Ortsteil Weiskirchen

Aus Anlass des Kurparkfestes im Ortsteil Weiskirchen wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:

in der Nacht vom 01.08. zum 02.08.2025

in der Nacht vom 02.08. zum 03.08.2025

in der Nacht vom 03.08. zum 04.08.2025.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde