Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der heute gültigen Fassung wird anlässlich der Veranstaltung „Kurparkfest“ vom 01.08.2025 bis einschließlich Sonntag, den 03.08.2025 folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
| A) vom 30.07.25 (Mittwoch) bis einschließlich 04.08.25 (Montag): | |
| 1. | Die „Kurparkstraße“ wird für den Durchgangsverkehr, ausgenommen |
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| a) Anlieger der Straßen „An der Finkenburg“ und „Am Brühl“ bis zur Einmündung der Straße „Am Brühl“, |
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| b) Anlieger bzw. Festplatzverkehr bis zum Parkplatz-ein/ausfahrt des Parkhotels und in Richtung Konfeld gesperrt. |
| 2. | Die Straße „Lauterstein“ wird aus Fahrtrichtung der Straßen „Im Hänfert“ und „Kapellenberg“ für den Durchgangsverkehr, ausgenommen Anliegerverkehr, gesperrt und der Verkehr in Richtung Ortsmitte umgeleitet. |
| 3. | Eine Umleitung zu den Hochwaldkliniken/Campingplatz wird eingerichtet über den Kreisverkehrsplatz – Kirchenweg - Kapellenberg |
B) Vom 01.08.25 (Freitag) bis einschließlich 03.08.25 (Sonntag)
Entlang der L II.O. 365 zwischen dem Kreisverkehrsplatz (Konfelder Str./Brunnenstr.) bis zur Einmündung Klosterstr. an der Pfarrkirche im OT Konfeld ist im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Merzig-Wadern, rechtsseitig ein Halteverbot einzurichten.