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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung Kurparklauf 2025

Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung wird aus Anlass des

„IKK-Südwest-Kurparklauf“

am Samstag, 02.08.2025,

in der Zeit von 14 Uhr bis 19 Uhr

nachfolgende jederzeit widerrufliche verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1. Zu der Startzeit um 14:30 Uhr sind für die Dauer des Laufes (bis zu 15 Minuten) folgende Bereiche voll zu sperren:

a)

„In der Lach“ ab Einmündung „Kurparkstraße“

b)

„Lauterstein“ ab Einmündung „Burgstraße“

c)

„Burgstraße“ ab Einmündung Parkplatz Burgstraße

2. Zu den Startseiten 16:30 Uhr und 16:45 Uhr sind für die Dauer der Startphase (ca. 10 Minuten) folgende Bereiche voll zu sperren:

a)

Einmündung „Im Hänfert/Kapellenberg“ in Richtung Ortskern

b)

Kreuzungsbereich „Jugendherbergstraße/Kirchenweg/Kapellenberg“

c)

Einmündung „Burgstraße/Kirchenweg“

3. An der Querungsstelle „Parkplatz Freibad Weiskirchen“ ist mind. 50 m vor der Querungsstelle: VZ-Kombination 101 „Gefahrstelle“ mit Zu-satzzeichen (ZZ) „Volkslauf“ aufzustellen

Hierzu sind die Einmündungen jeweils mit VZ 600 + WL rot „Absperrschranke mit 5 roten Warnleuchten“ und VZ 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ zu sperren.

Zusätzlich werden an den Einmündungen a) bis f) zum Schutz vor Durchfahrtäter mobile Fahrzeugsperren aufgestellt.

d)

An sonstigen Kreuzungen oder sonstigen Gefahrenstellen sind erfahrene Ordner aufzustellen, welche die Teilnehmer auf mögliche Gefahren aufmerksam zu machen haben. Die Ordner müssen bei Ihrer Arbeit auffällige Warnwesten tragen. Polizeiliche Befugnisse stehen den Ordnern nicht zu.

Weiskirchen, den 24.07.2025
Der Bürgermeister: Stephan Barth