Titel Logo
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verlegung der Sperrzeit

für den Betrieb von Getränke- und Imbissständen anlässlich des Dorffestes zur Kirmes im Ortsteil Rappweiler-Zwalbach;

Aus Anlass des Dorffestes zur Kirmes im Ortsteil Rappweiler-Zwalbach wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:

  • in der Nacht vom 14.08. zum 15.08.2023,
  • in der Nacht vom 15.08. zum 16.08.2023,
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Wolfgang Hübschen