Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Sperrzeit-Veröff. (Kirmes Rappw. 2024)
für den Betrieb von Getränke- und Imbissständen anlässlich des Dorffestes zur Kirmes im Ortsteil Rappweiler-Zwalbach
Aus Anlass des Dorffestes zur Kirmes im Ortsteil Rappweiler-Zwalbach wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:
| • | in der Nacht vom 14.08. zum 15.08.2024, |
| • | in der Nacht vom 15.08. zum 16.08.2024, |
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Wolfgang Hübschen