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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 32/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Informationen zur Rattenbekämpfung

Bei der Gemeinde Weiskirchen häufen sich derzeit vermehrt Beschwerden über vermehrtes Rattenaufkommen.

Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass zur Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen gesetzlich die Eigentümer des Grundstückes verantwortlich sind. Bevor Sie mit einer Bekämpfungsaktion beginnen, erkundigen Sie sich, ob in der Nachbarschaft das gleiche Problem besteht und eine gemeinsame, koordinierte Aktion sinnvoll wäre.

Die Zuständigkeit der Gemeinde Weiskirchen liegt nur auf öffentlichen Flächen (Straßen, öffentliche Plätze, Kanalisation). Auf Privatflächen kann die Ortspolizeibehörde nur in strengen Ausnahmefällen tätig werden.

Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2026 die Abgabe von Rattenbekämpfungsmitteln (Rodentiziden) an Privatpersonen nicht mehr zulässig ist. Der Einsatz entsprechender Mittel ist ausschließlich sachkundigen Anwendern vorbehalten und unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Die Bekämpfung von Ratten sollte grundsätzlich durch einen sachkundigen Schädlingsbekämpfungsfachbetrieb erfolgen.

Tipps zu vorbeugenden Maßnahmen gegen Rattenbefall

Keine Müllsäcke mit Lebensmittelabfällen frei zugänglich aufbewahren, gelbe Säcke erst kurz vor der Entleerung rausstellen.

Alle tierischen Abfälle (z.B. Eierschalen, Wurst, Fleisch, Käse, Nudeln etc…) entweder in der Biotonne oder, falls diese nicht vorhanden ist, in der normalen Hausmülltonne entsorgen!

Keinerlei organische Abfälle oder Speisereste über die Küchenspüle oder die Toilette in die Kanalisation leiten, da sonst Ratten zum Haus hin angelockt werden könnten

Zum Kompostieren lediglich pflanzliche Küchen- und Gartenabfälle verwenden! Den Komposter trotzdem gegen ein Eindringen von den Nagetieren absichern (durch eine Verstärkung des Unterbodens oder die Umrahmung mit einem feinmaschigen Draht, falls es sich nicht um einen geschlossenen Komposter handelt); denn auch pflanzliche Küchenabfälle können von Ratten aufgenommen werden!

stark wuchernde Sträucher regelmäßig schneiden

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde