Liebe Konfelderinnen, liebe Konfelder,
seit kurzem wird auf dem Friedhof in Konfeld als zusätzliche Bestattungsart „Baumgrabstätten“ auf den gehölzbestandenen Flächen hinter dem Priestergrab am Kopfende des Friedhofes angeboten.
In dieser Fläche können ausschließlich Urnen beigesetzt werden. Die Gräber gelten dabei als sogenannte „halbanonyme“ Grabstätten, wobei Gedenktafeln an den Stelen neben dem Priestergrab angebracht werden. Die Grabstätte selbst wird nicht markiert, Anlage, Gestaltung und Pflege des gesamten Grabfeldes erfolgen ausschließlich durch die Gemeinde. Die Ruhefrist bzw. Nutzungsdauer beträgt 15 Jahre.
Es ist erlaubt, Kerzen und Blumenschmuck an den hierfür vorgesehenen zentralen Plätzen (Granitfläche vor den Stelen) abzustellen. Verwelkte Blumen sowie abgebrannte Kerzen sind zeitnah selbständig zu entfernen.
Die Rasenfläche darf nicht betreten werden (Ausnahme gilt bei Bestattungen bzw. für das notwendige Räumen des Blumenschmucks).
Blumenschmuck und Holzkreuze, die am Tag der Bestattung auf der Grabstelle beigelegt wurden, sind spätestens am 14. Tag nach der Bestattung von der Rasenfläche zu räumen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung (Tel. 06876 709-213): Kirchenweg 2 – 66709 Weiskirchen
| Mo. - Fr. | von 08.00 – 12.00 Uhr; |
| Mo. -Mi. | von 13.30 - 15.30 Uhr; |
| Do. | von 13.30 - 18.00 Uhr |