Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bei der Gemeinde Weiskirchen gehen immer wieder Beschwerden über das Parkverhalten der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ein.
Viele Privatgrundstücke halten oftmals nicht die erforderliche Zahl an Stellplätzen vor, um alle Fahrzeuge aufnehmen zu können, so dass der öffentliche Verkehrsraum immer mehr durch den sogenannten „ruhenden Verkehr“ in Anspruch genommen wird. Für das Halten und Parken gibt es klare Vorgaben, die in § 12 der Straßenverkehrsordnung aufgelistet sind.
Aus der Straßenverkehrsordnung geht u. a. hervor, dass bis auf wenige Ausnahmen auf Gehwegen nicht geparkt werden darf und das Halten und auch das Parken an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig ist.
Was bedeutet „Enge“?:
Nach der Rechtsprechung begeht jeder Verkehrsteilnehmer einen Verstoß, wenn er an Straßenstellen hält oder parkt, in denen die Restbreite der Fahrbahn neben dem abgestellten Kraftfahrzeug weniger als 3,05 Meter beträgt. Hier ist Halten und Parken unzulässig. Das gilt auch ohne ein explizit ausgeschildertes Haltverbot.
Leider muss das hiesige Ordnungsamt immer wieder feststellen oder wird durch Bürgerinnen und Bürger darauf hingewiesen, dass sich Fahrzeugführer/-innen nicht an die gesetzlichen Vorschriften zum Halten und Parken halten. Insbesondere das Verbot des Parkens auf Gehwegen oder an Kreuzungen und Einmündungen wird sehr häufig missachtet.
Oft werden Fahrzeuge so auf der Straße abgestellt, dass Einsatzfahrzeuge von Rettungsdiensten die Durchfahrt erschwert oder gar verhindert wird.
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Zuständigkeit der Vollzugspolizei als auch im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung erteilt vom Ministerium des Innern der Gemeinde Weiskirchen. Die Gemeinde Losheim am See übernimmt im Rahmen eines Kooperationsvertrages die Überwachung des ruhenden Verkehrs für die Gemeinde Weiskirchen.
Es wird darauf hingewiesen, dass verstärkt Kontrollen auf die Einhaltung der Verkehrsregeln erfolgen werden. Von daher geht der dringende Aufruf an alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die gesetzlichen Vorgaben über das Halten und Parken einzuhalten. Tragen Sie mit einem geordneten Abstellen Ihres Fahrzeuges zur Verkehrssicherheit der Gemeinde Weiskirchen bei. So vermeiden Sie Verwarnungs- oder Bußgelder, die bei einem Verstoß zu verhängen sind.