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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 33/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verlegung der Sperrzeit

für den Betrieb von Getränke- und Imbißständen anlässlich des Dorffestes zur Kirmes im Ortsteil Rappweiler-Zwalbach

Aus Anlass des Dorffestes zur Kirmes im Ortsteil Rappweiler-Zwalbach wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:

in der Nacht vom 14.08. zum 15.08.2025,

in der Nacht vom 15.08. zum 16.08.2025,

Der Bürgermeister
i. V. Helma Kuhn-Theis, 1. Beigeordnete