Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass des Neubaus „Haus Josten“ folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
Dienstag, 19.08.2025
| 1. | Die “Trierer Straße” wird vor der Baustelle “Neubau Haus Josten” für den Durchgangsverkehr gesperrt |
| 2. | Der Straßenverkehr aus Fahrtrichtung “Heiligkreuzstraße” wird über die Jugendherbergstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet |
| 3. | Für den Beginn und das Ende der verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen maßgebend. |