Auf den Friedhöfen der Gemeinde Weiskirchen werden entsprechend der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Weiskirchen alle Grabstätten bei denen die satzungsgemäße Ruhefrist bzw. Nutzungszeit mit Ablauf des Jahres 2025 abgelaufen ist, zur Abräumung aufgerufen.
Es handelt sich dabei um folgende Grabstätten:
| Friedhof | Grabart | Sterbejahr |
| Rappweiler-Zwalbach | Reihengrabstätten | 1995 |
| Urnengrabstätten | 2010 | |
| Konfeld, Thailen, Weierweiler, Weiskirchen | Reihengrabstätten | 2000 |
| Urnengrabstätten | 2010 | |
| Hinweis: Im Falle einer Beilegung einer Urne in ein bestehendes Grab wird die Laufzeit der Grabstätte nicht verlängert. | ||
Die Angehörigen werden gebeten, die Gräber bis spätestens 30. September 2026 komplett abzuräumen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
In der Vergangenheit wurden leider häufig Fundamentreste ehemaliger Grabstätten festgestellt. Die zusätzliche Entfernung und Entsorgung der Betonreste, die später bei der Anlegung neuer Grabfelder entstehen, verursachen erhebliche Mehrkosten und verteuern zwangsläufig auch die Graberwerbsgebühren.
Aus diesem Grund wird nochmals darauf hingewiesen, dass neben den Grabmalen und Einfassungen auch die nicht sichtbaren Fundamente entfernt werden müssen.
Nach erfolgter Räumung sind die Grabstätten ebenerdig aufzufüllen.