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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweis auf die Straßenreinigungspflicht

Foto: Gemeinde

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aus gegebenen Anlass möchte ich Sie auf die ordnungsgemäße Straßen- und Gehwegreinigung hinweisen. Die Straßen- und Gehwegreinigung ist eine Aufgabe der jeweiligen Grundstückseigentümer.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Weiskirchen.

Danach haben Eigentümer, der an öffentliche Straßen anliegenden Grundstücke, die Verpflichtung, den Gehweg sowie die Straßenrinne regelmäßig zu reinigen. Dazu gehört neben der Entfernung von Unrat auch die Beseitigung von Grasbewuchs, Unkraut und Gestrüpp. Die Reinigung einer öffentlichen Straße dient unter anderem der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Dreck und Unrat auf den Gehwegen und Straßen stellt in vielfacher Hinsicht eine Gefahr dar und beeinträchtigt die Haltbarkeit der Gehweganlagen.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die nachfolgende Veröffentlichung des Ortsvorstehers von Weiskirchen.

Ich bitte Sie liebe Anlieger – v. a. auch bei unbebauten Grundstücken! – Ihrer Pflicht nachzukommen und mitzuhelfen. Neben der Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer tragen diese Maßnahmen zudem zu einem schöneren Ortsbild in allen unseren Ortsteilen bei.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Wolfgang Hübschen
Bürgermeister

Ihr direkter Draht ins Rathaus (06876) 709-111 – e-mail: gemeinde@weiskirchen.de