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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Ortspolizeibehörde informiert:

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

in der letzten Zeit gehen bei der Ortspolizeibehörde wieder vermehrt Beschwerden über Schäden durch Vandalismus bzw. Verunreinigungen durch Hundekot an den Wassertretanlagen oder anderen öffentlichen Anlagen ein.

Aus diesem Grund möchte ich erneut auf die Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Anlagen in der Gemeinde Weiskirchen hinweisen.

Danach ist die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätze, in Badeanstalten und Wassertretanlagen, Hallen, Sportanlagen, auf Schulhöfe, Anlagen von vorschulischen Einrichtungen, Friedhöfe, Bestattungsplätze und Badeplätze verboten und diese durch Hunde verunreinigen zu lassen.

Wenn Sie hierzu sachdienliche Hinweise machen können, möchte ich Sie bitten, dies bei der Gemeinde Weiskirchen anzuzeigen. Denn nur wenn die Verursacher ermittelt werden, können diese für die entstandenen Schäden herangezogen werden.

Ihre Ortspolizeibehörde