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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 35/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

betreffend die Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Weiskirchen in Wahlbereiche

Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen hat in seiner Sitzung am 07.06.2023 gemäß § 4 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWO) für die am 09. Juni 2024 stattfindenden Gemeinderatswahlen wie folgt das Wahlgebiet in Wahlbereiche eingeteilt:

Wahlbereiche I

umfassend den Ortsteil Konfeld

Wahlbereich II

umfassend den Ortsteil Rappweiler-Zwalbach

Wahlbereich III

umfassend die Ortsteile Thailen und Weierweiler

Wahlbereich IV

umfassend den Ortsteil Weiskirchen.

Weiskirchen, den 22.08.2023
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Wolfgang Hübschen