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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 35/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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2024-08-21_öMahn_35 KW

Die Gemeindekasse Weiskirchen macht darauf aufmerksam, dass bis zum

- 15.08.2024 die 3. Rate Steuern und Abgaben / Gewerbesteuer

fällig war.

Anschlussnehmer, die mit der Entrichtung der oben genannten Steuer im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens Dienstag, den 03. September 2024 an die Gemeindekasse zu entrichten.

Nach dem 03. September 2024 erfolgt eine kostenpflichtige Erhebung mit angefallenen Säumniszuschlägen und Mahngebühren.

Die Abgabenpflichtigen werden gebeten dies zu beachten und den Zahlungstermin einzuhalten.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindekasse telefonisch unter der Nr. (06876) 709-328 bzw. 709-325 oder per Mail unter gemeindekasse@weiskirchen.de zur Verfügung.

Gemeinde Weiskirchen

- Gemeindekasse -