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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 37/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates

Sitzungstermin:

Donnerstag, 21.05.2026

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

20:15 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Verwaltungs- und Dienstleistungszentrums Weiskirchen

Anwesende

Vorsitz

Stephan Barth – Bürgermeister

Mitglieder

Said Abedini - SPD

Thomas Bauer - CDU

Hubert Böhm - SPD

Stefan Conrad - SPD

Katja Engelhardt - CDU

Marius Engelhardt - CDU

Engelbert Gehentges - SPD

Manfred Göbel - FWG

Alessa Hemmerling - CDU

Eugen Hilgert - SPD

Paul Jakob - SPD

Stefan Jennewein - CDU

Karsten Kiefer - SPD

Helma Kuhn-Theis - CDU

Uwe Lenz - CDU

Janik Meier - SPD

Sandra Puhl - AFD

Uwe Puhl - AFD

Michael Rau - CDU

Stefan Schuh - CDU

Gunnar Schulz - FWG

Heinrich Selzer - GAL

Peter Theobald – SPD  —  Bis einschl.TOP 7 / wieder ab TOP 12

Franko Willems - CDU

Thorsten Willems - CDU

Verwaltung

Klaus Barth - Verwaltungsbeamter

Christian Diedrich - Tarifbeschäftigter

Philipp Jakobs - Tarifbeschäftigter

Marc Koepfler - Tarifbeschäftigter

Gerrit Oestreich - Tarifbeschäftigter

Alexander Passer - Tarifbeschäftigter

Anne Trierweiler – Gemeindeoberinspektorin

Gäste

Helmut Theis - CDU

Entschuldigte Mitglieder

Astrid Bidon - AFD  —  entschuldigt

Detlef Bidon - AFD  —  entschuldigt

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung;

2.

Einwohnerfragestunde;

3.

Grundschulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen;

4.

Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2026 bis 2029

5.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2026

6.

Substanzerhaltende Sanierungsmaßnahmen am Kindergartengebäude im Ortsteil Weiskirchen;

7.

Verlängerung des bestehenden Wasserliefervertrages zwischen der Gemeinde Weiskirchen sowie der Stadt Wadern;

8.

Anstellung eines Badearztes; (abgesetzt)

9.

Angelegenheiten des EVS;

10.

Anfragen, Anregungen, Mitteilungen;

Nichtöffentlicher Teil:

11.

Anschaffung einer neuen Finanz-Software

12.

Realisierung eines sog. "Residenz-Quartiers" im Bereich des Wochenendhausgebietes Schwarzrinderseen;

13.

Auftragsvergaben:

13.1.

Vergabe der Trockenbauarbeiten im Zusammenhang mit dem Projekt "Dorfgemeinschaftshaus Weiskirchen";

14.

Personalangelegenheiten:

14.1.

Einstellung eines Anwärters (m/w/d) für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung;

14.2.

Ausschreibung der Stelle eines Kassenverwalters (m/w/d) in Vollzeit bei der Gemeinde Weiskirchen;

Protokoll:

Öffentlicher Teil:

zu 1 Eröffnung der Sitzung;

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt deren ordnungsgemäßes Zustandekommen fest. Die Sitzung wurde form- und fristgerecht eingeladen. Auf Befragen ergeben sich keine Widersprüche. Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen ist beschlussfähig.

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder sowie interessierte Besucher des öffentlichen Teils.

Der Vorsitzende informiert den Rat, dass der Punkt „Anstellung eines Badearzt von der Tagesordnung wieder abgesetzt werden kann, da aufgrund noch ausstehender Informationen, ein Beschluss in der heutigen Sitzung nicht gefasst werden kann.

Einstimmig setzt der Rat den Punkt 8 von der Tagesordnung ab und vertagt ihn in eine spätere Gremiensitzung.

zu 2 Einwohnerfragestunde;

Aufgrund der vom Gemeinderat beschlossenen Satzung haben Einwohner der Gemeinde Weiskirchen die Gelegenheit, Fragen aus dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.

Hier liegen aktuell keine Einwohnerfragen vor.

zu 3 Grundschulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen;

Sachverhalt:

In der Sitzung am 11.09.2025 konnte der Gemeinderat bekanntlich eine finale Entscheidung über die Grundschulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen treffen.

In selbiger Sitzung bekannte sich der Rat dabei mehrheitlich für die Umsetzung der in der Machbarkeitsstudie enthaltenen Variante 1, hier die Erweiterung des Grundschulstandortes am Standort im Ortsteil Konfeld sowie die Erweiterung des Grundschulstandortes am Standort im Ortsteil Thailen.

Nach Durchführung des für die Planungsleistungen vergaberechtlich vorgeschriebenen „europaweiten Ausschreibungsverfahrens“ informierte die Verwaltung daraufhin den Gemeinderat in dessen Sitzung am 26.02.26 über die Beauftragung der nach Wertung dieses Ausschreibungsverfahrens wirtschaftlichsten Bieter.

Mittlerweile konnten die beauftragten Planungsbüros in die projektbezogene Grundlagen-ermittlung sowie die sich anschließende Vorplanung einsteigen.

Im Zuge der Erarbeitung dieser Leistungen wurden Ortsbesichtigungen durchgeführt, es wurden die dabei erfassten Grundlagen analysiert und es fand eine Abstimmung hinsichtlich des notwendigen Leistungsumfanges unter den Planungsbüros statt.

Dabei wurden mögliche Zielkonflikte aufgezeigt und, zwecks Vermeidung dieser Konflikte, mögliche Ausführungsvarianten dargestellt und bewertet.

Diese ersten Vorplanungsergebnisse wurden daraufhin mit sog. „groben Kosten-schätzungen“ hinterlegt.

Jedenfalls zeigen diese Kostenschätzungen nunmehr gegenüber den diesbezgl. Ergebnissen der Machbarkeitsstudie teils erhebliche Kostenabweichungen nach oben.

Dieselben Kostenabweichungen resultieren vor allem aus dem, nach näherer Begutachtung der vorhandenen Bausubstanz, festzustellenden hohen Sanierungsaufwand im Bestand.

Bereits mit der Sitzungseinladung zur vorberatenden Bauausschusssitzung konnte verwaltungsseitig darauf hingewiesen werden, dass eine Machbarkeitsstudie der grundsätzlichen Prüfung dient, ob ein Projekt technisch und wirtschaftlich realisierbar ist. Sie stellt sich, was die Kostenannahme anbelangt, daher weniger genau bzw. detailliert dar.

Bei der Kostenschätzung im Rahmen der Vorplanungsleistungen hingegen handelt es sich um eine vertraglich definierte Grundleistung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die auf einem bereits gewählten Planungskonzept aufbaut und demgemäß als Basis für letztlich die Finanzierung dient, d.h., in der Konsequenz somit über einen höheren Detaillierungsgrad bzw. eine höhere Verbindlichkeit als eine Kostenannahme im Zuge einer Machbarkeitsstudie verfügt.

Der aktuelle Planungsstand, mit den erarbeiteten Ausführungsvarianten sowie mit Zahlen hinterlegt, war bereits der Einladung zur gemeinsamen Sondersitzung des Bauausschusses sowie des Werksausschusses am 12.05.2026 beigefügt.

Jedenfalls hat es die Verwaltung vor dem Hintergrund dieser neuerlichen Kostenentwicklung für dringend notwendig erachtet, so der Bürgermeister in derselben Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt einleitend, die gemeindlichen Beschlussgremien in einer derartigen Sondersitzung mit der hier in Rede stehenden Angelegenheit erneut zu befassen.

Zu dieser Sitzung konnte der Bürgermeister u.a. die Vertreter der hinsichtlich dieses Projektes beauftragten Planungsbüros begrüßen, welche unter Verweis auf die der Sitzungseinladung beigefügten Unterlagen, anhand einer vorbereiteten Präsentation, konkret auf die nachfolgenden Punkte der erstellten Vorplanung eingingen:

1.

Vorstellung der 4 im Rahmen der Vorplanungsphase erarbeiteten Varianten.

2.

Die im Rahmen der Vorplanungsphase erarbeitete Kostenannahme bzgl. aller vorliegenden 4 Varianten.

3.

Die planerische Sichtweise, was die vorliegenden 4 Varianten anbelangt.

4.

Ein Vergleich sowie eine Bewertung des Unterschiedes der Kostenannahme der ursprünglichen Machbarkeitsstudie zu den nunmehr vorliegenden Kostenannahmen der Vorplanungsphase.

Auch ging der Bürgermeister auf die in Sachen „Grundschulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen“ in den vergangenen Jahren stattgefundenen Aktivitäten ein und ergänzte diese mit verwaltungsseitigen Zusatzinformationen.

In diesem Zusammenhang erwähnte er u.a. die folgenden Fakten:

1.

Von Seiten der Zuschussgeber würden keinerlei zuschussrechtliche Bedenken angemeldet, wenn man sich zu allererst auf beispielsweise die Umsetzung der An-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Standort in Konfeld konzentrieren und über dieselben Maßnahmen am Standort in Thailen erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden würde.

Eine solche Vorgehensweise ist in nicht wenigen saarländischen Kommunen aus eben finanziellen Gesichtspunkten ebenfalls so bereits in der Umsetzung bzw. angedacht.

Im Übrigen könnte man mit einer solchen Vorgehensweise den gesetzlichen Vorgaben, was das verpflichtende Ganztagsschulangebot anbelangt, zu allererst Rechnung tragen.

2.

Mit der unter dem vorstehenden Punkt 1 beschriebenen Vorgehensweise könnte man in einem zweiten Realisierungsschritt den nachweislich zurückgehenden Schüler-zahlen dann aktueller Rechnung tragen.

3.

Die aus der nunmehr erarbeiteten Vorentwurfsplanung sowie deren Umsetzung voraussichtlich resultierende Kostenannahme wird die Gemeinde Weiskirchen haushaltsrechtlich für die Zukunft vor allergrößte Probleme stellen, wohingegen die unter dem vorstehenden Punkt 1 beschriebene Vorgehensweise für die Gemeinde Weiskirchen eben auch in haushaltsrechtlicher Sicht zeitnah umsetzbar ist.

4.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Kindergartenentwicklungsplan der nächsten Jahre für die Gemeinde Weiskirchen zeigt und welche baulichen Notwendigkeiten sich daraus ergeben. Unter Umständen können bauliche Notwendigkeiten im Kindergartenbereich sowie im Grundschulbereich gemeinsam unter der Inanspruchnahme möglicherweise dann vorhandener, neuer finanzieller Förderquellen umgesetzt werden.

Es schloss sich im Rahmen der vorberatenden Ausschusssitzung eine Diskussion an, im Rahmen derer, vor dem Hintergrund der dieses Projekt maßgeblich bestimmenden finanziellen Zwänge, die bisherige Standortentscheidung nochmals hinterfragt wurde.

Auch eine zeitlich voneinander abgekoppelte Umsetzung des Projektes in der Form, dass die Maßnahmen zu allererst am Standort in Konfeld umgesetzt werden, bevor dann zu einem späteren Zeitpunkt über dieselben Maßnahmen am Standort in Thailen entschieden wird, wurde dabei ins Feld geführt.

Jedenfalls zeigte sich als Ergebnis der Beratungen im Ausschuss noch ein gewisser Informations- und Beratungsbedarf, so der Bürgermeister in der heutigen Gemeinderatssitzung zu diesem Tagesordnungspunkt einleitend.

Dabei verweist er auf die Beschlussfassung des Ausschusses in der Angelegenheit, wonach dieser dem Gemeinderat die Empfehlung ausgesprochen hat, die Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise, was die Thematik „Grundschulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen“ anbelangt, in Kenntnis der vorliegenden Fakten, in die Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2026 zu vertagen.

Im Anschluss geht der Bürgermeister heute nochmals auf die reduzierte Ausführungsvariante ein, die da lautet „Anbau, Umbau u. Sanierung am Standort Konfeld, wobei die Sanierung in Konfeld auf die Brandschutzvorgaben beschränkt ist, sowie Entscheidung über den Umgang mit dem Standort in Thailen zu einem späteren Zeitpunkt“, und begründet dieselbe Variante nochmals ganz ausführlich.

Seit dem gestrigen Mittwoch, um 18.00 Uhr, liege ihm, so der Bürgermeister weiter, in der Angelegenheit eine telefonisch vom Innenminister ihm gegenüber kommunizierte Aussage vor.

Über dieses Telefonat habe er ein Protokoll gefertigt und dieses Protokoll am heutigen Tage allen Ratsmitgliedern per Mail zur Verfügung gestellt.

Sodann trägt der Bürgermeister dieses Protokoll nochmals vor.

Demnach hat der Innenminister, Herr Reinhold Jost, ausgeführt, dass das Innenministerium, im Falle der Entscheidung der Gemeinde Weiskirchen zum Neubau einer Grundschule am Standort in Rappweiler/Zwalbach, dieses Bauprojekt mit einer Bedarfszuweisung i.H.v. 50 % der Baukosten kofinanzieren werde. Diese Bedarfszuweisung würde über einen Zeitraum von 3 Jahren (z.B. 2027 – 2029) in Teilförderabschnitten gewährt.

Diese Zusage für eine Bedarfszuweisung wurde von Herrn Jost an einen Neubau an einem Standort verknüpft, der eine Verbesserung der schulbetrieblichen Abläufe u.a. durch die Nähe zu einer Sporthalle und Außensportanlage gewährleistet, an dem die Erschließung gesichert ist und wo eine weitere, künftige Entwicklungsmöglichkeit der Schulinfrastruktur besteht.

Bürgermeister Stephan Barth führt im Anschluss aus, dass er, nach der sich nunmehr anschließenden Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt, über die bereits erwähnte Beschlussempfehlung des vorberatenden Bauausschusses abstimmen lassen werde.

Das Ratsmitglied Hemmerling führt aus, dass diese vom Bürgermeister nun aktuell vorgetragenen Informationen zur Fraktionssitzung der CDU leider nicht vorlagen.

Bei der Höhe dieser nunmehr in Aussicht stehenden finanziellen Förderung sei man jedoch in Sachen Standortfrage gesprächsbereit.

Das Ratsmitglied Theobald erklärt, dass der SPD-Fraktion die Berücksichtigung dieser vom Innenminister in der Angelegenheit getätigten neuerlichen Informationen in den weiteren Beratungen sehr wichtig ist.

Am morgigen Freitag finde ja ein Gesprächstermin von Verwaltungsvertretern sowie Fraktionsvertretern bei Herrn Innenminister Reinhold Jost in Saarbrücken statt. Insofern werde man anlässlich dieses Termines sicherlich Näheres hören.

Jedenfalls plädiere er vor diesem Hintergrund für eine Vertagung dieses Tagesordnungspunktes.

Wenngleich er kein Freund von Vertagungen sei, so das Ratsmitglied Schulz, spreche er sich aufgrund der vorliegenden neuerlichen Informationen ebenfalls für eine Vertagung der Angelegenheit aus.

Er dankt der SPD-Fraktion für ihre Initiative hinsichtlich einer höheren finanziellen Förderung des hier in Rede stehenden Projektes.

Das Ratsmitglied Rau fordert als weitere Entscheidungsgrundlage eine verlässliche Aussage von ministerieller Seite ein und plädiert ebenfalls für die Vertagung des Tagesordnungspunktes.

Das Ratsmitglied Thorsten Willems kritisiert, dass durch die nunmehr im Raum stehende ministerielle Information bereits gefasste demokratische Entscheidungen von oben ausgehebelt werden. Er bezeichnet die Aussage des Innenministers als „unmoralisches Angebot“ und fordert eine ergebnisoffene Standortentscheidung ein.

Das Ratsmitglied Theobald weist darauf hin, dass die nunmehr im Raum stehende finanzielle Förderung ausdrücklich an eine Verbesserung der bisherigen Standortentscheidung geknüpft sei, was in dem Bürgermeisterprotokoll so ja auch beschrieben ist.

Das Ratsmitglied Selzer führt aus, dass sich als logische Schlussfolgerung aus den Vorgaben des Innenministers einzig eine Standortentscheidung für den Ortsteil Rappweiler/Zwalbach ergebe.

Auch Herr Selzer verweist auf den morgigen Termin im Innenministerium und plädiert daher für eine Vertagung der Angelegenheit.

Das Ratsmitglied Kuhn-Theis zeigt sich verwundert darüber, dass die SPD-Fraktion nun 2 Jahre gebraucht habe, um den Innenminister zu einer Entscheidung mit einer solchen finanziellen Tragweite zu bewegen.

Sie bezeichnet dies als einen „Überrumpelungsvorgang“, mit welchem in mittlerweile 3 Sitzungsrunden demokratisch gefasste Entscheidungen in Frage gestellt werden und eine vierte Abstimmung in der Standortfrage erforderlich wird.

Nach Ansicht der Frau Kuhn-Theis sei es seltsam, was sich in der Angelegenheit hier abspiele. Sie verweist abschließend auf die eigentlich bestehende Souveränität des Gemeinderates.

Das Ratsmitglied Selzer beantragt unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung im Anschluss eine Abstimmung zu dem heutigen Tagesordnungspunkt.

Beschluss:

Der Empfehlung des vorberatenden Bauausschusses folgend, fasst der Gemeinderat den Beschluss, die Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise, was die Thematik „Grundschulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen“ anbelangt, in Kenntnis der vorliegenden Fakten, in die Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2026 zu vertagen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen  —  25

Nein-Stimmen  —  0

Enthaltungen  —  0

zu 4 Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2026 bis 2029

Sachverhalt:

Vor Beratung der Tagesordnungspunkte zum Investitionsprogramm und des Haushalts-planes 2026 erläutert der Bürgermeister die wichtigsten Eckpunkte. Die Überschrift seiner Erläuterungen zum Haushaltsplan 2025 lautete: Kurze Atempause durch hohe zahlungsbezogene Überschüsse aus den Jahren 2020 bis 2024. Aufgrund der gegebenen Entwicklungen lautet die Überschrift seiner Erläuterungen zum diesjährigen Haushaltsplan: Wegen drastisch steigender Umlagen und sinkender Schlüsselzuweisung wieder zurück auf den Verschuldungspfad, aber trotzdem millionenschwere Investitionen in wichtige Infrastruktur- und Zukunftsprojekte.

Der Haushalt 2026 kann trotz schwieriger Rahmenbedingungen, die die Gemeinde nicht beeinflussen kann, ohne Ausnutzung der vom Land festgestellten Notsituation unter Einhaltung der Vorgaben des Saarlandpaktgesetzes beschlossen werden. Er ist wieder einmal ein Balanceakt zwischen Sparzwängen und Zukunftsinvestitionen.

Nach ein paar Jahren der Entspannung durch hohe Überschüsse, die überwiegend aus den Erträgen aus regenerativer Energie stammen, muss die Gemeinde Weiskirchen eine drastische Steigerung der Kreisumlage um 1,2 Mio. Euro und die Verringerung der Schlüsselzuweisungen um 2 Mio. Euro hinnehmen. Die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur wie z.B. die Grundschule, die Kindertageseinrichtungen und den Brandschutz können nur durch die Gewährung von Sonderkrediten geleistet werden. Aber auch diese Sonderkredite sind Schulden, die zurückgezahlt werden müssen.

Der finanzielle Druck wird in die Zukunft getragen und macht es der Gemeinde schwieriger, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen. Bei der weiteren Schuldenaufnahme ist daher Augenmaß gefordert. Der Handlungsspielraum für freiwillige wichtige Aufgaben, wie z.B. Kultur, Tourismus oder die Vereinsförderung wird durch einen zu hohen Verschuldungsgrad immer kleiner.

Die Kommunen hängen überwiegend am Tropf staatlicher Förderungen von Land, Bund und EU. Den notwendigen Eigenanteil aufzubringen wird immer schwieriger. Die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und die Gewährung gleichartiger Lebensverhältnisse, die auch so in der Verfassung festgelegt sind, sind in Gefahr.

Das geplante Jahresergebnis 2026 verschlechtert sich im Vergleich zum geplanten Vorjahresergebnis um 3 Mio. Euro. Die Kreisumlage der Gemeinde Weiskirchen steigt um 1,2 Mio. Euro auf 7,3 Mio. Euro; das sind 50% aller Erträge im Ergebnishaushalt 2026 in Höhe von 14,5 Mio. Euro. Im Vergleich zum Jahr 2017 hat sich die Kreisumlage fast verdoppelt. Dank der zahlungsbezogenen Überschüsse der Vorjahre konnten die Vorgaben des Saarlandpaktes in den vergangenen Jahren und auch in diesem Jahr eingehalten und genehmigungsfähige Haushalte erstellt werden.

Die durch die Reduzierung der Schlüsselzuweisungen und der Steigerung der Kreisumlage verursachten Verschlechterungen der finanziellen Lage kann durch Einsparungen und Einnahmesteigerungen nicht ausgeglichen werden. Trotz der finanziell schlechten Lage gehört die Gemeinde Weiskirchen bei den einwohnerbezogenen Personalkosten zu den Niedrigsten im Saarland.

Bürgermeister Stephan Barth informiert kurz über einige wichtige Projekte des Ergebnishaushalts. Der Bedarf im Finanzhaushalt beläuft sich auf 7,6 Mio. Euro und wird aufgebracht durch die Aufnahme von Liquiditätskrediten in Höhe von 6,4 Mio. Euro und Investitionskrediten in Höhe von 1,2 Mio. Euro. Das Eigenkapital verringert sich im Jahr 2026 auf 34 Mio. Euro und wird, sollte die Entwicklung so weitergehen, innerhalb weniger Jahre vollständig aufgebraucht sein.

Trotz der angespannten finanziellen Rahmenbedingungen und der strukturellen Defizitsituation können im Investitionszeitraum wichtige Investitionen getätigt werden. Beispielhaft werden die Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses Weiskirchen, der Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule, die Sanierungsmaßnahmen in den Kindertagesstätten, die Investitionen in den Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, die Aufwertung des Dorfplatzes Konfeld genannt. Für die im Rahmen der aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 3,2 Mio. Euro muss der Gemeinderat noch gesondert über die Verwendung entscheiden.

Für die zukünftigen Haushalte fordert der Bürgermeister massive Verbesserungen beim kommunalen Finanzausgleich, die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips und die Verhinderung eines ersatzlosen Wegfalls des Übernachtungsansatzes bei den Schlüsselzuweisungen. Es ist ein gemeinsames entschlossenes Handeln gefragt, um dem Wert einer lebendigen kommunalen Selbstverwaltung für unsere Demokratie vor Ort gerecht zu werden, so Bürgermeister Stephan Barth.

Nach den Ausführungen des Bürgermeisters verweist er auf die Behandlung des Investitionsprogramms im Hauptausschuss. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Verwaltungsvorschlag des Investitionsprogramms zu beschließen. Rückfragen aus der Mitte des Gemeinderates zu einzelnen Investitionsvorhaben werden durch die Verwaltung beantwortet.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2026 bis 2029.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen  —  25

Nein-Stimmen  —  0

Enthaltungen  —  0

zu 5 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2026

Sachverhalt:

Hierzu verweist der Bürgermeister auf seine umfangreichen Ausführungen zum vorgehenden Tagesordnungspunkt bezüglich des Investitionsprogramms sowie auf die Beratung im vorberatenden Hauptausschuss. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Verwaltungsvorschlag der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2026 zu beschließen. Seitens des Gemeinderates besteht kein weiterer Beratungs- und Informationsbedarf.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2026.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen  —  25

Nein-Stimmen  —  0

Enthaltungen  —  0

zu 6 Substanzerhaltende Sanierungsmaßnahmen am Kindergartengebäude im Ortsteil Weiskirchen;

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 25.03.2026, hier eingegangen am 30.03.2026, hat das Bischöfliche Generalvikariat in Trier einen Antrag an die Gemeinde Weiskirchen gerichtet.

Gemäß dem Inhalt dieses Antragsschreibens begehrt das Bistum einen 20 %-igen gemeindlichen finanziellen Zuschuss zu den anstehenden substanzerhaltenden Sanierungsmaßnahmen am Kindergartengebäude im Ortsteil Weiskirchen.

Dies auf der Grundlage der für diese Maßnahmen ermittelten Gesamtkosten i.H.v. rd. 380.000,00 €, was einen gemeindlichen Zuschussbetrag i.H.v. rd. 76.000,00 € ergibt.

Im Einzelnen betrifft das Antragsschreiben dabei die folgenden Maßnahmen:

1.

Neue Stellplätze und KG-Entwässerungen (Wurzeleinwuchs) an der Triererstr. vor dem Altbau.

2.

Neue Akustikdecken im Altbau und Sanierputz im Flur des vorhandenen Altbaus.

3.

Doppelstabmattenzaun für Außenspielfläche des Krippenbereiches sowie Sonnenschutz für den Außensandkasten.

4.

Malerarbeiten.

5.

Fliesenarbeiten in der neu geplanten Küche im Altbau wegen Selbstkochen statt Catering.

6.

Sanitärinstallationsarbeiten für die neue Küche im Altbau und Entlüftung Putzmittelraum im Altbau.

7.

Elektroinstallationsarbeiten in der neuen Küche und neue LED-Deckenrasterleuchten im Altbau.

8.

Heizungsinstallationsarbeiten (Einbau eines neuen Gas-Brennwertkessels mit Kaminsanierung).

9.

Umbau und Ergänzung der vorh. Kücheneinrichtung für Selbstkochbetrieb statt Catering.

10.

Schlussreinigungsarbeiten.

Derzeit stehen für diese vorstehend genannten Maßnahmen keine finanziellen Mittel im gemeindlichen Haushalt zur Verfügung.

Deshalb müssen, um diesem Zuschussantrag entsprechen zu können, in einem ersten Schritt die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Mit der Sitzungseinladung, so der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt bereits zu Beginn der Beratungen im vorberatenden Hauptausschuss, hat die Verwaltung dem vorberatenden Hauptausschuss den Vorschlag gemacht, über die seitens des Bistums in Trier beantragte Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses betr. die anstehenden substanzerhaltenden Sanierungsmaßnahmen am Kindergartengebäude im Ortsteil Weiskirchen zu entscheiden und dem Gemeinderat eine gleichlautende Beschlussfassung zu empfehlen.

In der heutigen Sitzung verweist der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt einleitend auf die Beschlussfassung des vorberatenden Hauptausschusses, wonach derselbe Ausschuss dem Gemeinderat die Empfehlung ausgesprochen hat, den beantragten gemeindlichen Zuschuss gegenüber dem Bistum unter dem Vorbehalt auszusprechen, wonach das hier in Rede stehende Projekt seitens des Landes als weiterem Zuwendungsgeber einer positiven baufachlichen Prüfung unterzogen und auf der Grundlage dieser Prüfung von dort ebenfalls eine finanzielle Bewilligung ausgesprochen worden ist.

Sodann gibt der Bürgermeister die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt frei.

Es ergeben sich zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung keine weiteren Wortmeldungen.

Beschluss:

Der Gemeinderat schließt sich dem Vorschlag des Hauptausschusses an und fasst den Beschluss, den beantragten gemeindlichen Zuschuss gegenüber dem Bistum unter dem Vorbehalt auszusprechen, wonach das hier in Rede stehende Projekt seitens des Landes als weiterem Zuwendungsgeber einer positiven baufachlichen Prüfung unterzogen worden ist und auf der Grundlage dieser Prüfung von dort ebenfalls eine finanzielle Bewilligung ausgesprochen wurde.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen  —  25

Nein-Stimmen  —  0

Enthaltungen  —  0

zu 7 Verlängerung des bestehenden Wasserliefervertrages zwischen der Gemeinde Weiskirchen sowie der Stadt Wadern;

Sachverhalt:

Bereits seit dem Jahr 1976 bestehen hinsichtlich der Wasserlieferung zwischen der Gemeinde Weiskirchen und der Wasserwerk Wadern GmbH vertragliche Beziehungen. Die letzte diesbezgl. Vertragsausfertigung datiert aus dem Jahr 2010 und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2029.

In den vergangenen Wochen sind die Verantwortlichen der Wasserwerk Wadern GmbH aktiv auf die hiesige Werkleitung zugegangen und haben den Wunsch geäußert, die Vertragslaufzeit vorzeitig zu verlängern. Dies aus Gründen der Herstellung der Planungssicherheit für die Wasserwerk Wadern GmbH über das Jahr 2029 hinaus, was betriebswirtschaftlich absolut nachvollziehbar ist.

Die Werkleitung sieht grundsätzlich keine Bedenken gegen die Fortführung des Wasserlieferungsvertrages. Die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten ist als sehr gut zu bezeichnen und die vertraglich festgelegten Mindestabnahmemengen werden in der Regel auch eingehalten.

Das derzeitige Vertragswerk sieht im § 10 bereits eine Regelung vor, wonach sich der Vertrag automatisch um weitere fünf Jahre verlängert (bis 31.12.2034), sofern er nicht ein Jahr vor Ablauf (bis 31.12.2028) schriftlich gekündigt wird.

Bei der beantragten Vertragsverlängerung ist jedoch zu beachten, dass die derzeitigen Wasserrechte des Gemeindewasserwerkes für die Grundwasserentnahme aus den Tiefenbohrungen in Weierweiler bis zum 31.12.2035 befristet sind.

Von daher ist aus aktueller Sicht maximal eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2035 möglich.

Spätestens im Jahr 2035 wird das Gemeindewasserwerk demnach ein neues Wasserrecht beantragen müssen.

Derzeit werden die bestehenden Wasserrechte zu etwa 2/3 ausgeschöpft (in 2025 rd. 531.468 m³ vom 750.000 m³).

Im Rahmen des dann vorzunehmenden Antragsverfahrens werden mit ziemlicher Sicherheit die aktuellen Auswirkungen des Klimawandels, die demografische Entwicklung sowie die Stresssituationen, die sich durch die lang anhaltenden Trockenperioden auf das Grundwasser ergeben, berücksichtigt.

Eventuell vorhandene Überkapazitäten werden genauestens geprüft, was in der Folge dazu führen könnte, dass die bisher festgesetzte Höchstentnahmemenge von 750.000 m³ in dieser Höhe nicht mehr genehmigt wird.

Aus diesem Grund sieht es die Werkleitung als durchaus vertretbar an, von dem vertraglich bestehenden Kündigungsrecht zum 31.12.2029 abzusehen, was eine Verlängerung desselben Vertrages bis zum 31.12.2034 zur Folge hat.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass im jetzigen Vertragswerk eine jährliche Preisanpassung enthalten ist, die unter anderem die Energiekosten sowie die tariflichen Lohnanpassungen entsprechend berücksichtigt.

Bürgermeister Stephan Barth verwies bereits im Rahmen der Sitzung des vorberatenden Werksausschusses zu diesem Tagesordnungspunkt auf die Erläuterungen zu derselben Sitzung und auch die verwaltungsseitige Beschlussempfehlung, wonach dem zuständigen Werksausschuss der Vorschlag unterbreitet wurde, bereits jetzt über eine Verlängerung des Wasserlieferungsvertrages zwischen der Gemeinde Weiskirchen und der Wasserwerk Wadern GmbH zu beraten und Beschluss zu fassen.

Demnach soll seitens der Gemeinde Weiskirchen auf die Möglichkeit der Kündigung zum 31.12.2029 verzichtet und, damit einhergehend, gegenüber der Wasserwerk Wadern GmbH eine Vertragsverlängerung vorzeitig bis zum 31.12.2034 zugebilligt werden.

Seitens des Werksausschusses wurde nach einer eingehenden Beratung daraufhin dem Gemeinderat die Empfehlung ausgesprochen, dieser vorstehend näher beschriebenen Beschlussempfehlung zu folgen, so der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung einleitend.

Das Ratsmitglied Selzer stellt fest, dass man mit der vom Werksausschuss vorgeschlagenen Vorgehensweise der Stadt Wadern entgegenkommen werde.

Bei anderer Gelegenheit, so Herr Selzer weiter, müsse man die Stadt Wadern an dieses Entgegenkommen erinnern.

Bürgermeister Stephan Barth nimmt diese Anregung des Herrn Selzer zustimmend zur Kenntnis.

Es ergibt sich kein weiterer Beratungsbedarf.

Beschluss:

Der Empfehlung von Verwaltung sowie vorberatendem Werksausschuss folgend, fasst der Gemeinderat den Beschluss, gegenüber der Wasserwerk Wadern GmbH auf die Möglichkeit der Kündigung des bestehenden Wasserlieferungsvertrages zum 31.12.2029 zu verzichten und, damit einhergehend, selbiger Gesellschaft eine Vertragsverlängerung vorzeitig bis zum 31.12.2034 zuzubilligen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen  —  25

Nein-Stimmen  —  0

Enthaltungen  —  0

zu 8 Anstellung eines Badearztes;

Dieser Tagesordnungspunkt wurde bei der Eröffnung der Sitzung abgesetzt.

zu 9 Angelegenheiten des EVS;

Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt der Vorsitzende in Anlehnung an den § 114 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) regelmäßig Informationen hinsichtlich der beim EVS zur Entscheidung anstehenden Angelegenheiten bzw. berichtet über die dort bereits gefassten, die Gemeinde Weiskirchen betreffenden Beschlüsse.

Zu diesem Tagesordnungspunkt informiert der Bürgermeister heute einzig über die seinerseits im Auftrage des Rates anlässlich der Verbandsversammlung des EVS vorgetragene Protestnote in Sachen „Wahl des einen Geschäftsführers des EVS“.

Beschluss: -/-

Abstimmungsergebnis: -/-

zu 10 Anfragen, Anregungen, Mitteilungen;

Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt besteht seitens der Ratsmitglieder regelmäßig die Möglichkeit, Anfragen an die Gemeindeverwaltung zu richten bzw. Anregungen vorzutragen.

Auch nutzt die Verwaltung diesen Tagesordnungspunkt gegebenenfalls dazu, entsprechende Mitteilungen zu machen.

Das Ratsmitglied Schulz weist darauf hin, dass er vor dem Rathaus eine vom Dach herabgestürzte Schieferplatte vorgefunden habe und bittet die Verwaltung darum, dieser Sache auch aus verkehrssicherungspflichtiger Sicht nachzugehen.

Das Ratsmitglied Thorsten Willems berichtet über unangenehme Gerüche im Umfeld des „Haus des Gastes“ und bitte die Verwaltung darum, hier Ursachenforschung zwecks Beseitigung dieser Gerüche zu betreiben.

Das Ratsmitglied Stefan Conrad bittet um Informationen darüber, ob verwaltungsseitig bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht worden sind, um das bereits im Herbst dieses Jahres für die Feuerwehr zur Verfügung stehende Unimog-Fahrzeug witterungsgeschützt unterstellen zu können.

Hinsichtlich dieser Eingabe verweist der Bürgermeister auf verwaltungsseitig bereits eingeleitete Initiativen in Richtung „Einholung der erforderlichen bauordnungsrechtlichen Genehmigung für eine weitere Unterstellhalle am Standort des Feuerwehrgerätehauses in Weiskirchen“.

Das Ratsmitglied Kuhn-Theis stellt die Frage nach dem Sachstand betreffend die Thematik „Transformation im Gemeindeforst“.

Bürgermeister Stephan Barth führt hinsichtlich dieser Eingabe der Frau Kuhn-Theis aus, dass man beabsichtige, den Ratsmitgliedern zu allererst eine Waldbegehung anzubieten um dann die Angelegenheit, mit den Informationen aus dieser Waldbegehung, in einer der nächsten Gremiumssitzungen zu behandeln.

Beschluss: -/-

Abstimmungsergebnis: -/-

- im Anschluss folgt der nichtöffentliche Teil-

Stephan Barth, Bürgermeister