Die Gemeinde Weiskirchen ist als Friedhofsträger rechtlich verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale auf den Friedhöfen zu prüfen, da verschiedene Faktoren wie z. B. Frost, starke Regenfälle, Senkungen oder eindringende Wurzeln die Standsicherheit von Grabmälern bekanntermaßen beeinträchtigen können.
Diese Grabsteinkontrolle wird in diesem Jahr voraussichtlich ab der 38. KW durch entsprechendes Fachpersonal durchgeführt.
Bei dieser Prüfung ist gemäß der Friedhofssatzung die BIV-Richtline („Richtlinie zur Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“) des Bundesverbandes Deutscher Steinmetze (BIV) maßgebend. Demnach müssen Grabmale ab einer Höhe von 70 cm einem Druck von bis zu 50 kg standhalten. Die Prüfung erfolgt durch einen sog. „Drucktest“, indem gegen die Oberkante des Grabmales ein kontinuierlicher Druck ausgeübt wird (kein „rütteln“!). Die o. g. Prüflasten werden dabei bei Weitem nicht erreicht bzw. überschritten!
Grabmale, die diesem „Drucktest“ nicht standhalten, werden mit einem Hinweisaufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass der Grabstein schnellstmöglich wieder fachgerecht befestigt wird, da dieser grundsätzlich für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand ihrer Grabmale verantwortlich sind und auch für Schäden haftet, die durch Umfallen des Grabmals entstehen können.
Die Grabsteinkontrolle führt leider oftmals zu Unverständnis oder auch zu Ärgernissen bei den Betroffen.
Ich bitte jedoch um Verständnis für diese Maßnahme, die aus haftungsrechtlichen und Sicherheitsgründen notwendig ist und somit letztendlich der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dient.