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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates

Sitzungstermin:

Donnerstag, 11.07.2024

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

19:25 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Verwaltungs- und Dienstleistungszentrums Weiskirchen

Anwesende

Vorsitz

Wolfgang Hübschen - Bürgermeister

Mitglieder

Said Abedini - SPD

Thomas Bauer - CDU

Astrid Bidon - AFD

Detlef Bidon - AFD

Hubert Böhm - SPD

Dirk Bonnaire - parteilos

Stefan Conrad - SPD

Marius Engelhardt - CDU

Engelbert Gehentges - SPD

Jörg Glowick - CDU

Manfred Göbel - FWG

Alessa Hemmerling - CDU

Eugen Hilgert - SPD

Stefan Jennewein - CDU

Helma Kuhn-Theis - CDU

Uwe Lenz - CDU

Janik Meier - SPD

Sandra Puhl - AFD

Uwe Puhl - AFD

Michael Rau - CDU

Stefan Schuh - CDU

Gunnar Schulz - FWG

Heinrich Selzer - GAL

Peter Theobald - SPD

Franko Willems - CDU

Thorsten Willems - CDU

Verwaltung

Anne Trierweiler - Gemeindeamtsinspektorin  —  -gleichzeitig als Schriftführerin-

Klaus Barth - Gemeindeoberamtsrat

Christian Diedrich - Tarifbeschäftigter

Nicole Harion-Löber - Tariflichbeschäftigte

Philipp Jakobs - Tarifbeschäftigter

Marc Koepfler - Tarifbeschäftigter

Alexander Passer - Tarifbeschäftigter

Entschuldigte Mitglieder

Karsten Kiefer - SPD entschuldigt

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Verpflichtung der Mitglieder des Gemeinderates;

3.

Bildung von Fraktionen und Benennung der Fraktionssprecher;

4.

Beschlussfassung über die Festsetzung der Beigeordneten;

5.

Neuwahl, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten;

6.

Festlegung der Ausschüsse des Gemeinderates;

7.

Feststellung der Sitzverteilung und Benennung der Mitglieder für die einzelnen Ausschüsse;

8.

Bestellung bzw. Wahl von weiteren Vertretern und deren Stellvertreter für den Aufsichtsrat der Hochwaldwasser GmbH;

9.

Benennung von Mitgliedern des Gemeinderates bzw. der Ausschüsse für die Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften;

10.

Benennung von 2 Mitgliedern und deren Stellvertreter für die Personaleinstellungskommission;

11.

Festlegung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige;

11.1. Beigeordnete;

11.2. Ortsvorsteher bzw. Ortsvorsteherinnen;

11.3. Fraktionen;

11.4. Mitglieder des Gemeinderates, der Ausschüsse und der Ortsräte;

12.

Benennung von Vertretern der Gemeinde für die Mitgliederversammlung des Naturpark-Saar-Hunsrück e.V;

13.

Wahl eines Werksleiters und seines Stellvertreters für den Eigenbetrieb "Gemeindewasserwerk;

14.

Benennung von Vertretern der Gemeinde Weiskirchen im Zweckverband "eGo-Saar" -Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen;

15.

Benennung von Vertretern der Gemeinde Weiskirchen im Bildungsbeirat des Landkreises Merzig-Wadern;

16.

Benennung eines Vertreters aus dem Gemeinderat für den Gesamtvorstand des Vereins "Kulturzentrum Villa Fuchs";

17.

Einwohnerfragestunde;

18.

Anfragen, Anregungen, Mitteilungen;

Protokoll:

Öffentlicher Teil:

zu 1 Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt deren ordnungsgemäßes Zustandekommen fest.

Es ergeben sich keine Widersprüche.

Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen ist beschlussfähig.

Vor Beginn der Tagesordnung nutzt der Vorsitzende die Gelegenheit, sich bei den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern für die geleistete kommunalpolitische Arbeit in der vergangenen Legislaturperiode zu bedanken und richtet einige Worte an die neuen Ratsmitglieder. Die Begrüßungsrede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

zu 2 Verpflichtung der Mitglieder des Gemeinderates;

Die Amtszeit des am 09. Juni 2024 neu gewählten Gemeinderates begann am 03.07.2024.

Die 5-jährige Amtszeit der derzeit noch amtierenden Gemeinderäte begann am 03. Juli 2019. Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz (KSVG) beginnt die neue Amtszeit am 15. auf den Wahltag folgenden Tag, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Gemeinderates.

Da die alte Amtszeit mit Ablauf des 02. Juli 2024 endet, beginnt die neue Amtszeit am 03. Juli 2024.

Gemäß § 33 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) verpflichtet der Vorsitzende per Handschlag die neu gewählten Mitglieder des Gemeinderates zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit.

zu 3 Bildung von Fraktionen und Benennung der Fraktionssprecher;

Sachverhalt:

Gemäß § 30 Abs. 5 KSVG in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates können Ratsmitglieder, die derselben Partei oder politischen Gruppierungen mit im wesentlichem gleicher politischer Zielsetzung angehören, sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen.

Ein Ratsmitglied kann nur einer Fraktion angehören. Die Bildung der Fraktion, ihrer Bezeichnung und die Namen der Vorsitzenden sowie ihrer Stellvertreter sind den Vorsitzenden schriftlich mitzuteilen.

Anschließend benennen die Fraktionen ihre Vertreter im Gemeinderat wie folgt:

Die CDU-Fraktion benennt als ihre Vorsitzenden Herrn Jörg Glowick und Frau Alessa Hemmerling als Doppelspitze sowie Herr Michael Rau als deren Stellvertreter.

Herr Peter Theobald wird als Vorsitzender für die SPD-Fraktion benannt. Dessen Stellver-treter ist Herr Karsten Kiefer.

Fraktionsvorsitzender der FWG ist Herr Gunnar Schulz, als Stellvertreter fungiert Herr Manfred Göbel.

Die AfD-Fraktion meldet als zukünftigen Fraktionsvorsitzenden Herrn Uwe Puhl und Frau Astrid Bidon als Stellvertreterin.

zu 4 Beschlussfassung über die Festsetzung der Beigeordneten;

Sachverhalt:

Die Anzahl der Beigeordneten richtet sich nach § 64 KSVG. Hiernach hat jede Gemeinde einen oder zwei Beigeordnete. Der Vorsitzende schlägt vor, es bei der bisherigen Regelung zu belassen und die Zahl der Beigeordneten auf zwei festzulegen.

Einstimmig beschließt der Gemeinderat, die Zahl der Beigeordneten auf zwei festzusetzen.

zu 5 Neuwahl, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten;

Sachverhalt:

Nach § 65 KSVG werden die ehrenamtlichen Beigeordneten aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Bei der Wahl ist die Reihenfolge der Beigeordneten festzusetzen. Die Wahl soll in der ersten Sitzung des neugewählten Gemeinderates vorgenommen werden.

Die Wahl richtet sich nach den Bestimmungen des § 46 KSVG in Verbindung mit § 45 Abs. 7 KSVG. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Wird diese Mehrheit im 1. Wahlgang nicht erreicht, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern ein, die im 1. Wahlgang die höchste Stimmenzahl erreicht haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Ergibt auch die Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.

Ein Ratsmitglied der CDU schlägt Frau Helma Kuhn-Theis als 1. Beigeordnete vor. Weitere Vorschläge ergehen nicht.

Als Wahlbeisitzer werden Jörg Glowick sowie Peter Theobald einvernehmlich benannt.

An der Wahl nehmen alle zu diesem Zeitpunkt anwesenden Gemeinderatsmitglieder teil. Von den abgegebenen 26, sind 26 gültig, keine Stimme ist ungültig.

Folgendes Stimmenverhältnis wurde festgestellt. Auf die 26 Stimmen entfallen 17 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen auf Helma Kuhn-Theis.

Somit ist Frau Helma Kuhn-Theis zur 1. Beigeordneten gewählt. Sie nimmt das Amt an. Der Vorsitzende ernennt nunmehr für die Dauer der neuen Legislaturperiode Frau

Helma Kuhn-Theis zur 1. Beigeordneten der Gemeinde Weiskirchen und nimmt die Vereidigung vor.

Im Anschluss hieran wird die Wahl des 2. Beigeordneten durchgeführt.

Für diese Wahl wird seitens der SPD-Fraktion Herr Stefan Conrad vorgeschlagen. Weitere Vorschläge ergehen nicht.

Alle zu diesem Zeitpunkt in der Sitzung anwesenden 26 Gemeinderatsmitglieder nehmen an der Wahl teil. Keine der abgegebenen Stimmen ist ungültig.

Auf den Bewerber Stefan Conrad entfallen 20 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen.

Somit ist Herrn Stefan Conrad zum 2. Beigeordneten gewählt.

Herr Conrad nimmt die Wahl zum 2. Beigeordneten an. Der Vorsitzende ernennt ihn daraufhin für die Dauer der neuen Legislaturperiode zum 2. Beigeordneten der Gemeinde Weiskirchen und nimmt die Vereidigung vor.

zu 6 Festlegung der Ausschüsse des Gemeinderates;

Sachverhalt:

Die Bildung von Ausschüssen und die Besetzung der Ausschüsse richtet sich nach § 48 KSVG.

Mit der Reform des § 48 Abs. 2, Abs. 3 KSVG im Jahre 2020 wurde anstatt des früheren Einigungs- und Wahlverfahrens ein verbindliches Benennungsverfahren nach dem sog. Spiegelbildlichkeitsprinzip für die Größe und Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderates normiert. Demnach ist ein Ausschuss stets als verkleinerter Gemeinderat anzusehen, in dem sich das Meinungs- und Kräftespektrum des Rates zum Zeitpunkt der Konstituierung bzw. Besetzung der Ausschüsse wiederspiegeln muss.

Nach der zurzeit geltenden Geschäftsordnung des Gemeinderates waren folgende Ausschüsse mit je 13 Mitgliedern gebildet:

a)

Hauptausschuss;

b)

Bauausschuss (Baumaßnahmen, einschl. Natur- und Umweltschutzangelegenheiten);

c)

Werksausschuss als gemeinsamer Ausschuss für die Eigenbetriebe „Gemeindewasserwerk“ und „Abwasserwerk der Gemeinde“ i. S. d. § 109. Abs. 2 KSVG;

d)

Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten

Für Finanzangelegenheiten, Personalangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz-angelegenheit-en und Rechnungsprüfungsangelegenheiten müssen solche Ausschüsse gebildet werden. Eine Zusammenlegung von Ausschüssen ist mit Ausnahme des Rechnungs-prüfungsausschusses zulässig.

Die Verwaltung schlägt vor, die bereits in der Geschäftsordnung des Gemeinderates vorgesehenen Ausschüsse mit je 13 Mitgliedern beizubehalten und es bei den v.g. Ausschüssen zu belassen.

Im Bedarfsfall kann durch Beschluss des Gemeinderates die Anzahl der Ausschüsse erweitert werden.

Hinweis: Die Ausschüsse zu b und c sollten personell gleich besetzt sein, damit sie im

Bedarfsfalle gemeinsam im Anschluss an die vorherige Sitzung tagen können.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die v. g. Festlegung der Ausschüsse des Gemeinde-rates einschließlich der Verknüpfung zwischen Bau- und Werksausschuss.

zu 7 Feststellung der Sitzverteilung und Benennung der Mitglieder für die einzelnen Ausschüsse;

Sachverhalt:

Nach § 48 Abs. 2 KSVG sollen bei der Besetzung der Ausschüsse die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke berücksichtigt werden.

Soweit Fraktionen bestehen, ist auf diese abzustellen. Nach Festlegung der Ausschussgröße durch Beschluss des Rates erfolgt die konkrete Aufteilung der Sitze auf die Gruppierungen bzw. Fraktionen des Rates nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt. Bei Beibehaltung der Anzahl der Ausschussmitglieder von 13 würde sich nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 folgende Sitzverteilung für die Ausschüsse ergeben.

a)

CDU = 6 Sitze

b)

SPD = 4 Sitze

c)

FWG = 1 Sitz

d)

AfD = 2 Sitze

e)

GAL = ohne Sitz

Die jeweilige Fraktion ist sodann berechtigt, die so für sie ermittelten Ausschussmitglieder durch Benennung von Vertreterinnen und Vertretern zu besetzen. Eine Wahl der Vertreterinnen und Vertreter findet nicht statt.

Die erfolgte Benennung wird nachfolgend protokolliert.

a) Hauptausschuss:

1.

Hemmerling Alessa (CDU)

2.

Rau Michael (CDU)

3.

Jennewein Stefan (CDU)

4.

Kuhn-Theis Helma (CDU)

5.

Bauer Thomas (CDU)

6.

Willems, Thorsten (CDU)

7.

Kiefer, Karsten (SPD)

8.

Conrad Stefan (SPD)

9.

Gehentges Engelbert (SPD)

10.

Hilgert Eugen (SPD)

11.

Schulz, Gunnar (FWG)

12.

Bidon Astrid (AfD)

13.

Puhl Sandra (AfD)

b) Bauausschuss:

1.

Glowick Jörg (CDU)

2.

Rau Michael (CDU)

3.

Schuh Stefan (CDU)

4.

Willems Franko (CDU)

5.

Lenz Uwe (CDU)

6.

Engelhardt Marius CDU)

7.

Theobald, Peter (SPD)

8.

Böhm Hubert

9.

Abedini Said

10.

Bonnaire Dirk

11.

Göbel Manfred

12.

Bidon Detlef

13.

Puhl Uwe

c) Werksausschuss (Gemeinsamer Ausschuss für die Eigenbetriebe

„Gemeindewasserwerk“ und „Abwasserwerk“):

1.

Glowick Jörg (CDU)

2.

Rau Michael (CDU)

3.

Schuh Stefan ( CDU)

4.

Willems Franko (CDU)

5.

Lenz Uwe (CDU)

6.

Engelhardt Marius (CDU)

7.

Theobald, Peter (SPD)

8.

Böhm Hubert (SPD)

9.

Abedini Said (SPD)

10.

Bonnaire Dirk (SPD)

11.

Göbel, Manfred (FWG)

12.

Bidon Detlef (AfD)

13.

Puhl, Uwe (AfD)

d) Rechnungsprüfungsausschuss:

1.

Hemmerling Alessa (CDU)

2.

Rau Michael (CDU)

3.

Jennewein Stefan (CDU)

4.

Kuhn-Theis Helma (CDU)

5.

Bauer Thomas (CDU)

6.

Willems Thorsten (CDU)

7.

Meier Janik (SPD)

8.

Gehentges Engelbert (SPD)

9.

Conrad Stefan (SPD)

10.

Theobald Peter (SPD)

11.

Schulz Gunnar (FWG)

12.

Bidon Astrid (AfD)

13.

Puhl Sandra (AfD)

Die vorgenannte Sitzverteilung mit Benennung der Mitglieder für die einzelnen Ausschüsse wird mit 1 Enthaltung beschlossen.

Ein Beschluss über die „Kenntnisnahme der Benennungen“ hat allenfalls nur deklaratorischen Charakter, da dem Rat durch die Implementierung des Benennungverfahrens keine Entscheidungskompetenz vom Gesetzgeber eingeräumt ist.

zu 8 Bestellung bzw. Wahl von weiteren Vertretern und deren Stellvertreter für den Aufsichtsrat der Hochwaldwasser GmbH;

Sachverhalt:

Nach dem Gesellschaftervertrag der Hochwald Wasser GmbH sind 3 weitere Vertreter und deren Stellvertreter für den Aufsichtsrat zu bestellen, die nicht Mitglieder des Gemeinderates sein müssen.

Hat die Bestellung der weiteren Vertreter durch den Rat zu erfolgen, findet das Einigungsprinzip statt.

Bisher waren für den Aufsichtsrat benannt:

a)

als gesetzlicher Vertreter, Bürgermeister Wolfgang Hübschen

b)

ein Mitglied der CDU-Fraktion

c)

ein Mitglied der SPD-Fraktion

d)

ein hauptamtlich Bediensteter des Gemeindewasserwerkes

Sofern eine einvernehmliche Festlegung nicht erfolgt, müssen die Mitglieder vom Rat aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und an die Bindung der Wahlvorschläge gewählt werden. Das Wahlergebnis ist nach dem Höchstzahlwahlverfahren nach d`Hondt festzustellen (§ 48 Abs. 2 Sätze 2 und 3 KSVG).

Hiernach sind von der CDU 2 Mitglieder und von der SPD 1 Mitglied zu benennen.

Die CDU Fraktion gibt bekannt, dass sie auch in dieser Legislaturperiode auf einen Sitz zugunsten eines hauptamtlich Bediensteten des Gemeindewasserwerkes verzichten wird.

Da Alexander Passer, der als hauptamtlicher Bediensteter des Gemeindewasserwerkes ab 2021 an Stelle des Vorsitzenden und Bürgermeister zum Geschäftsführer der Hochwaldwasser GmbH bestellt wurde, wurde sein Sitz im Aufsichtsrat von einem Mitglied der CDU besetzt, da es nicht möglich war, dass ein Geschäftsführer zugleich Mitglied des Aufsichtsrates ist.

Auch bei der Bestellung der Vertreter der Gemeinde Weiskirchen im Aufsichtsrat der Hochwald-Wasser GmbH bestehen auf Befragen des Vorsitzenden keine Bedenken bzw. Gegenstimmen, so dass eine entsprechende Einigung wie folgt vorliegt:

Vertreter der CDU-Fraktion:

Stefan Schuh, Thorsten Willems/Stefan Jennewein, Thomas Bauer (Stellvertreter)

Vertreter der SPD-Fraktion:

Karsten Kiefer/Hubert Böhm (Stellvertreter)

Bei 3 Enthaltungen wird die Bestellung der vorgenannten weiteren Vertreter und deren Stellvertreter beschlossen.

zu 9 Benennung von Mitgliedern des Gemeinderates bzw. der Ausschüsse für die Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften;

Sachverhalt:

Nach § 47 Abs. 4 KSVG sind die Niederschriften vom Vorsitzenden, dem Schriftführer und mindestens zwei durch die Geschäftsordnung oder durch Beschluss des Gemeinderates bestimmten Mitgliedern zu unterzeichnen.

Nach der geltenden Geschäftsordnung dürfen die Unterzeichner nicht derselben Fraktion angehören. Um getrennte Vorschläge bezüglich der Unterzeichnungen der Niederschriften für die Sitzungen des Gemeinderates und der jeweiligen Ausschüsse wurde zur konstituierenden Gemeinderatssitzung gebeten:

Die jeweiligen Fraktionen bzw. Parteien benennen diesbezüglich nachstehende Ratsmitglieder:

Gemeinderat:

CDU: Jörg Glowick (Vertreter: Alessa Hemmerling)

SPD: Peter Theobald (Vertreter: Karsten Kiefer)

FWG: Gunnar Schulz (Vertreter: Manfred Göbel)

AfD: Uwe Puhl (Vertreter: Detlef Bidon)

Hauptausschuss:

CDU: Thomas Bauer (Vertreter: Alessa Hemmerling)

SPD: Stefan Conrad (Vertreter: Karsten Kiefer)

FWG: Gunnar Schulz (Vertreter: Manfred Göbel)

AfD: Sandra Puhl (Vertreter: Astrid Bidon)

Bauausschuss und gemeinsamer Werksausschuss

CDU: Stefan Schuh (Vertreter: Jörg Glowick)

SPD: Peter Theobald (Vertreter: Dirk Bonnaire)

FWG: Manfred Göbel (Vertreter: Gunnar Schulz)

AfD: Uwe Puhl (Vertreter: Detlef Bidon)

Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten:

CDU: Thomas Bauer (Vertreter: Alessa Hemmerling)

SPD: Stefan Conrad (Vertreter: Engelbert Gehentges)

FWG: Gunnar Schulz (Vertreter: Manfred Göbel)

AfD: Sandra Puhl (Vertreter: Astrid Bidon)

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Benennung der vorstehenden Personen einstimmig zu.

zu 10 Benennung von 2 Mitgliedern und deren Stellvertreter für die Personaleinstellungskommission;

Sachverhalt:

Die Personaleinstellungskommission ist zuständig im Rahmen eines Personalaus-wahlverfahrens die geeignetsten und besten Bewerber nach gefordertem Anforderungsprofil, Sichtung der Bewerbungsunterlagen und Vorstellungsgespräch für eine Einstellung zu ermitteln.

Sie besteht neben dem Bürgermeister, einem Vertreter des ausgeschriebenen Fachbereiches, einem Personalratsmitglied, der Frauenbeauftragten und einem Sachbear-beiter aus dem Bereich Personalwesen aus 2 Mitgliedern des Gemeinderates. Die vorgeschlagenen Mitglieder sollen aus unterschiedlichen Fraktionen sein.

Die CDU schlägt für die Einstellungen von Verwaltungskräften bzw. Bürokräften Thomas Bauer und als Stellvertreterin Helma Kuhn-Theis vor. Für die Einstellungen von Bauhofmitarbeitern bzw. Mitarbeiter für handwerkliche Tätigkeiten Michael Rau und Marius Engelhardt als Stellvertreter.

Von Seiten der SPD wird für alle Einstellungen Stefan Conrad und als Vertreter Said Abedini

vorgeschlagen.

Der Besetzung der Personaleinstellungskommission mit den vorgeschlagenen Ratsmitgliedern wird einstimmig zugestimmt.

zu 11 Festlegung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige;

zu 11.1 Beigeordnete;

Sachverhalt:

Nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Beigeordnete und Ortsvorsteher vom 15.03.1989 (Amtsbl. S. 455) - zuletzt geändert durch den Artikel 11 der Verordnung vom 12. November 2015 (Amtsbl. S. 2106) - wird die Höhe der Aufwandsentschädigung durch das zuständige Beschlussorgan nach der voraussichtlichen Höhe des Aufwandes im Rahmen dieser Verordnung festgesetzt.

Durch Änderung des § 4 Abs. 2 dieser Verordnung wurde der Höchstbetrag der Aufwandsentschädigung für die Vertretung des Bürgermeisters von 1.084 € auf 1.300 € angehoben.

Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beigeordnete der Gemeinde, die den Bürgermeister ununterbrochen für einen längeren Zeitraum als 3 Tage vertreten, erhalten für die Zeit der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in Gemeinden bis 10.000 Einwohner bis höchstens 1.300 € monatlich. Die Aufwandsentschädigung ist eine pauschalierte Entschädigungsabgeltung persönlicher Aufwendungen, die sich aus dem mit dem Ehrenamt verbundenen unvermeidbaren besonderen Verpflichtungen ergeben.

Aufgrund der Änderung des Höchstsatzes von 1.084 € auf 1.300 € war die Zahlung der Aufwandsentschädigung an die Beigeordneten zuletzt Thema der Gemeinderatssitzung am 28.04.2022.

In dieser Sitzung wurde sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Zahlung der Entschädigung bei dem Betrag von 1.084 € zu belassen.

Der Gemeinderat beschließt bei 4 Enthaltungen die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beigeordnete in der bisherigen Höhe von

1.084 €.

zu 11.2 Ortsvorsteher bzw. Ortsvorsteherinnen;

Sachverhalt:

Durch die Veränderung des § 5 der Verordnung über die Aufwandsentschädigung Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher bzw. Ortsvorsteherinnen in Gemeindebezirken erhöhte sich zuletzt die Entschädigung

a)

bis 1.000 Einwohner von höchstens 300 € monatlich auf höchstens 350 € monatlich.

b)

bis 3.000 Einwohner von höchstens 400 € monatlich auf höchstens 450 € monatlich.

Aufgrund der Änderung der Höchstsätze war die Zahlung der Aufwandsentschädigung an die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher zuletzt Thema der Gemeinderatssitzung am 28.04.2022.

In dieser Sitzung wurde sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Zahlung der Entschädigung wie in der Vergangenheit zu belassen, d.h.

a)

bis 1.000 Einwohner mit einem Betrag von 199 € monatlich.

b)

bis 3.000 Einwohner mit einem Betrag von 350 € monatlich.

Neben der Aufwandsentschädigung wurde den Ortsvorstehern bzw. Ortsvorsteherinnen gemäß § 5 Abs. 3 für die ständige Inanspruchnahme des Wohnraumes für dienstliche Zwecke eine angemessene Entschädigung für die Benutzung Heizung, Beleuchtung und Reinigung in Höhe von monatlich 38,35 € gezahlt.

Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Regelung insofern beizubehalten und die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher bzw. Ortsvorsteherinnen nach den vorgenannten Beträgen zu gewähren.

Der Gemeinderat beschließt mit 2 Stimmenthaltungen entsprechend der Verwaltungsvorlage, es bei der bisherigen Regelung zu belassen. Bis auf den Ortsvorsteher von Weierweiler, der monatlich 199,- € erhält, steht den übrigen Ortsvorsteher(innen) eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 350,- € zu.

zu 11.3 Fraktionen;

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Absatz 3 der geltenden Geschäftsordnung erhalten die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen eine jährliche Kostenpauschale wie folgt:

a)

Grundbetrag

150,00 € jährlich

b)

zusätzlich pro Mitglied der Fraktion

10,00 € jährlich

c)

ohne Fraktionsstatus

100,00 € jährlich (Grundbetrag als besondere Kostenpauschale)

Hiernach ergeben sich folgende Beträge:

Für die CDU-Fraktion

260,00 € (150,00 € Grundbetrag zzgl. 110,00 € für 11 Mitglieder)

Für die SPD-Fraktion

240,00 € (150,00 € Grundbetrag zzgl. 90,00 € für 9 Mitglieder)

Für die FWG-Fraktion

170,00 € (150,00 € Grundbetrag zzgl. 20,00 € für 2 Mitglieder)

Für die AfD-Fraktion

190,00 € (150,00 € Grundbetrag zzgl. 40,00 € für 4 Mitglieder)

Ohne Fraktionsstatus

Für die GAL-Fraktion

100,00 € (Grundbetrag als besondere Kostenpauschale)

Insgesamt 960,00 €

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die v. g. jährlichen Kostenpauschalen für die Gemeinderatsfraktionen sowie die besondere Kostenpauschale für die im Gemeinderat ohne Fraktionsstatus vertretenen Parteien.

zu 11.4 Mitglieder des Gemeinderates, der Ausschüsse und der Ortsräte;

Sachverhalt:

Nach § 51 KSVG erhalten Gemeinderatsmitglieder zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen baren Auslagen einen monatlichen Grundbetrag in angemessener Höhe.

Daneben werden ihnen für die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse Sitzungsgelder gewährt.

Die Gemeinden können die Entschädigungen nach den Sätzen 1 und 2 auch durch einen einheitlichen Pauschalbetrag gewähren.

Über die Entschädigung nach § 51 Absatz 1 KSVG entscheidet der Gemeinderat mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl.

Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung (§ 5 Absatz 3 und 4) betragen die monatlichen Grundbeträge für

a)

Mitglieder des Gemeinderates  —  20,00 €

b)

Mitglieder der Ortsräte  — 10,00 €

Die Sitzungsgelder für jede teilgenommene Sitzung betragen

a)

Gemeinderat  —  20,00 €

b)

Ausschüsse  — 20,00 €

c)

Ortsräte  —  10,00 €

Ergänzung:

d) Wenn der Bürgermeister bei zeitlicher Überschneidung den Beigeordneten einen oder mehrere Termine zur Vertretung überträgt, erhalten diese jeweils 20 € als Tagespauschalbetrag für bare Auslagen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die bisherige Regelung beizubehalten.

Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung beschließt der Gemeinderat einstimmig die v.g. Grundbeträge sowie Sitzungsgelder.

zu 12 Benennung von Vertretern der Gemeinde für die Mitgliederversammlung des Naturpark-Saar-Hunsrück e.V;

Sachverhalt:

Nach der Satzung des Trägervereins Naturpark-Saar-Hunsrück e. V. benennt der Gemeinderat neben dem gesetzlichen Vertreter der Gemeinde (Bürgermeister) einen weiteren Vertreter aus seiner Mitte (§ 6 Abs. 1 der Vereinssatzung) für die Mitglieder-versammlung.

Für die abgelaufene Legislaturperiode war dies das Ratsmitglied Stefan Jennewein.

Die Fraktionen werden um entsprechende Vorschläge gebeten.

Seitens der CDU-Fraktion wird erneut Stefan Jennewein vorgeschlagen.

Der Gemeinderat beschließt daraufhin bei 1 Enthaltung die Benennung von Herrn Jennewein als Vertreter für die Mitgliederversammlung des Naturpark-Saar-Hunsrück e. V.

zu 13 Wahl eines Werksleiters und seines Stellvertreters für den Eigenbetrieb "Gemeindewasserwerk;

Sachverhalt:

Entsprechend § 4 der Betriebssatzung des Gemeindewasserwerkes Weiskirchen wird die Werkleitung und auch der stellvertretende Werkleiter vom Gemeinderat gewählt.

Diese Wahl fand zuletzt in der konstituierenden Sitzung des letzten Gemeinderates am 22.08.2019 statt.

Hier wurde Bürgermeister Hübschen zum Werkleiter und Sachbearbeiter beim Gemeindewasserwerk, Alexander Passer zum stellvertretenden Werkleiter gewählt.

Da Bürgermeister Hübschen noch bis zu seinem Amtszeitende am 30.09.2024 das übertragene Amt des Werkleiters inne und der neu gewählte Bürgermeister Stephan Barth erst am 01.10.2024 sein Amt antritt, sollte die Wahl des Werkleiters und seines Stellvertreters in eine Gemeinderatssitzung im Herbst 2024 verschoben werden.

Der Gemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise einstimmig zu.

zu 14 Benennung von Vertretern der Gemeinde Weiskirchen im Zweckverband "eGo-Saar" – Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen;

Sacherhalt:

Die Gemeinde Weiskirchen ist Mitglied im Zweckverband eGo-Saar. Nach § 7 der Zweckverbandssatzung besteht die Verbandsversammlung aus den Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder.

Gesetzlicher Vertreter der Gemeinde Weiskirchen ist der Bürgermeister, der im Verhinderungsfall von den Beigeordneten vertreten werden kann. Darüber hinaus kann der Gemeinderat weitere Vertreter durch Beschluss benennen, die im Verhinderungsfall die Gemeinde Weiskirchen in der Verbandsversammlung vertreten können.

Aus Gründen der Zweckmäßigkeit wird vorgeschlagen, dass die drei Abteilungsleiter - auf Anordnung durch den Bürgermeister - die Gemeinde Weiskirchen in der

Verbandsversammlung vertreten können:

a)

Abt.-Leiter Haupt- und Personalamt

b)

Abt.-Leiter Amt für öffentliche Ordnung, Sicherheit und Bürgerdienste

c)

Abt.-Leiter Finanzen und Bauen.

Daraufhin beschließt der Gemeinderat einstimmig neben dem Bürgermeister die Benennung der v. g. Abteilungsleiter in die Verbandsversammlung der „eGo-Saar“.

zu 15 Benennung von Vertretern der Gemeinde Weiskirchen im Bildungsbeirat des Landkreises Merzig-Wadern;

Sachverhalt:

Der Landkreis Merzig-Wadern hat am 26.04.2010 einen Bildungsbeirat gegründet.

Der Bildungsbeirat des Landkreises Merzig-Wadern entscheidet über die Herstellung des Einvernehmens zur Wahrnehmung von Aufgaben der Volksbildung nach Art. 32 der Saarländischen Landesverfassung durch den Landkreis Merzig-Wadern.

Für die Amtszeit von 2024 bis 2029 hat eine Nachbesetzung zu erfolgen. Im Bildungsbeirat sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch ihren Bürgermeister vertreten. Weiterhin entsendet jede Gemeinde eine weitere Vertreterin/einen weiteren Vertreter aus der Mitte des Gemeinderates. Bisher waren hierfür Herr Henry Selzer sowie als Stellvertreterin Frau Ingrid Wilkin diesbezüglich benannt worden.

Vorgeschlagen werden Michael Rau von der CDU und als Stellvertreter Eugen Hilgert von der SPD.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Stimmenthaltung, dass Michael Rau und einstimmig, dass als dessen Stellvertreter Eugen Hilgert für den Bildungsbeirat des Landkreises Merzig-Wadern benannt werden soll.

zu 16 Benennung eines Vertreters aus dem Gemeinderat für den Gesamtvorstand des Vereins "Kulturzentrum Villa Fuchs";

Sachverhalt:

Die Gemeinde Weiskirchen ist seit 1.1.2005 Mitglied im Verein „Kulturzentrum Villa Fuchs“.

In der Mitgliederversammlung wird die Gemeinde Weiskirchen durch den gesetzlichen Vertreter (Bürgermeister) vertreten. Laut Satzung hat die Gemeinde das Recht eine Person aus den Reihen des Gemeinderates für den Gesamtvorstand zu benennen.

Laut Beschluss des Gemeinderates vom 22.08.2019 war für die Legislaturperiode 2019 bis 2024 Frau Ingrid Wilkin und als Stellvertreter Herr Richard Kreutzer hierfür benannt worden.

Für die neue Legislaturperiode 2024 bis 2029 wird das CDU-Ratsmitglied Michael Rau als Vertreter und das SPD-Ratsmitglied Said Abedini vorgeschlagen.

Mit jeweils einer Enthaltung beschließt der Gemeinderat, dass Michael Rau und als dessen Stellvertreter Said Abedini für den Gesamtvorstand des „Vereins Kulturzentrum Villa Fuchs“ benannt werden soll.

zu 17 Einwohnerfragestunde;

Der Vorsitzende informiert darüber, dass keine Fragen seitens der Einwohnerschaft vorliegen.

zu 18 Anfragen, Anregungen, Mitteilungen;

Das Gemeinderatsmitglied Henry Selzer fragt nach, warum die neue Geschäftsordnung nicht in die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung aufgenommen wurde. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Geschäftsordnung aus Zeitgründen als Punkt in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden würde.

Auf Anfrage des FWG-Fraktionsvorsitzenden Gunnar Schulz in Bezug auf die Thematik Durchwegung Wanderrouten wegen der Installation und Inbetriebnahme des neuen Kassen- und Eintrittsautomaten, sagte der Vorsitzende, dass eine Anfrage des Vereins Wildparkfreunde beim LAVA vorliegt und daraufhin das Recht der Gemeinde zur Erhebung von Eintrittspreisen einer Überprüfung noch unterliegt.

Der Fraktionsvorsitzende Peter Theobald sprach im Anschluss noch allen Mitgliedern seinen Dank für die vergangene Zusammenarbeit aus und hofft auch zukünftig auf eine weiterhin gute und konstruktive Zusammenarbeit trotz angespannter Haushaltslage.

Dem schließt sich der CDU-Fraktionsvorsitzende Jörg Glowick an.

Daraufhin teilt der Vorsitzende noch mit, dass erfreulicherweise der Haushalt 2024 der Gemeinde Weiskirchen mit Schreiben vom LAVA genehmigt wurde.

Leider ist die Kreisumlage aber auch wieder gestiegen und wird mit einem Betrag in Höhe von 5.773.025 € festgesetzt.

Der Vorsitzende bittet die beiden neugewählten Beigeordneten noch im Anschluss an die Sitzung um eine Unterschriftenprobe.

Zum Abschluss hält Bürgermeister Hübschen noch eine Abschiedsrede, da er am 30.09.2024 aus dem Dienst ausscheidet. Diese Rede ist der Niederschrift beigefügt.

Er lädt alle neuen und die ausgeschiedenen Ratsmitglieder, welche nach der Sitzung noch Dankurkunden und Gräfin-Jutta-Medaillen überreicht bekommen zu einem kleinen Umtrunk mit Imbiss ein.

Die 1. Beigeordnete Helma Kuhn-Theis bedankt sich bei Bürgermeister Hübschen und überreicht ein Präsent.

Weiskirchen, im Juli 2024
Wolfgang Hübschen, Bürgermeister

- es folgt die Rede des Bürgermeisters zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates -

Rede zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 11.07.2024

Meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderates, liebe Kolleginnen

und Kollegen der Verwaltung, werte Gäste - insbesondere ehemalige und wiedergewählte Ortsvorsteher sowie Ortsrats- und Gemeinderatsmitglieder -.

Die Kommunalwahlen als Teil der Gesamtwahlen am 09. Juni liegen nunmehr bereits einige Wochen hinter uns. Die Wähler haben mit ihrem Votum über die Zusammensetzung des neuen Gemeinderates sowie der neuen Ortsräte entschieden. Der Wählerwille hinsichtlich der Wahl zum Gemeinderat muss sich aufgrund der geänderten kommunalrechtlichen Vorschriften auch in der anstehenden Besetzung von Gremien und Positionen, (Stichwort: „Spiegelbildlichkeit des Wahlergebnisses“) wiedergeben.

Die bei der Wahl am 09. Juni neu- bzw. wiedergewählten Mitglieder des Gemeinderates haben zwischenzeitlich durch schriftliche Erklärung das durch die Wählerinnen und Wähler bestimmte Wahlergebnis angenommen.

Mit der heutigen Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderäte endet die Amtszeit des bisherigen Gemeinderates.

Bevor ich Sie nunmehr, werte Gemeinderatsmitglieder als zukünftige ehrenamtliche Vertreter unserer Bürginnen und Bürger verpflichte bzw. wiederverpflichte, möchte ich mich zunächst persönlich bei den Mitgliedern des bisherigen Gemeinderates sowie der Ortsräte mit ihren Ortsvorstehern für die überwiegend konstruktive Zusammenarbeit und der daraus resultierenden Arbeit in den vergangenen 5 Jahren bedanken, wie auch für den gegenseitigen Respekt, der auch bei unterschiedlichen Positionen in der Mehrzahl der Gremiumssitzungen nicht verloren ging.

Dieser Dank ist selbstredend verbunden mit dem Wunsch des Noch-Bürgermeisters mit seiner Verwaltung für eine auch zukünftige vertrauensvolle Zusammenarbeit des neuen Gemeinderates mit dem zukünftigen Bürgermeister Stephan Barth, der zum 01. Oktober die Amtsgeschäfte übernehmen wird.

Einen besonderen Dank möchte ich an meine beiden Stellvertreter als Bürgermeister, die beiden Beigeordneten Helma Kuhn-Theis sowie Thorsten Willems richten. Ihr wart immer zur Stelle, wenn ich eure Vertretung benötigte.

Hierfür meinen herzlichen Dank!

Vor Ihnen, meine sehr geehrten Ratsmitglieder liegen 5 Jahre, in denen es gilt, sich gemeinsam, d.h. Verwaltung und Gemeinderat mit allen zur Verfügung stehenden Kräften für die Belange und das Wohl unserer Heimatgemeinde Weiskirchen einzusetzen.

Es liegen ständig zunehmende und große Herausforderungen vor uns als Gemeinde. Gehen Sie diese bitte mit neuem Elan und vereinten Kräften gemeinsam an, um an einer guten Zukunft unserer Gemeinde zu arbeiten. Bürgermeister und die Bediensteten der Gemeindeverwaltung, der Hochwald-Touristik und des Gemeindebauhofes bieten Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, und da bin ich mir ganz sicher, auch zukünftig eine offene Art der Zusammenarbeit an.

Nunmehr darf ich zur eigentlichen Tagesordnung der heutigen konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Weiskirchen überleiten.

Dank an Gemeinderat, Ortsräte mit Ortsvorstehern und Verwaltung

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

da dies - vermutlich - meine letzte Gremiumssitzung in meiner Funktion als Bürgermeister gewesen sein wird, gilt es Dank zu sagen für die über 37-jährige Dienstzeit bei meiner Heimatgemeinde Weiskirchen und hierbei insbesondere für die vergangenen 14 Jahre an verantwortungsvollen Positionen als Hauptamtsleiter (8 Jahre) und Bürgermeister (fast 6 Jahre).

Es war mir immer eine Ehre meiner Heimatgemeinde als kommunaler Verwaltungs- und Wahlbeamter „zu dienen“ und ich habe immer versucht, die bestmögliche Arbeit zu leisten und die richtigen Entscheidungen für die Gemeinde Weiskirchen zu treffen.

Ich bedanke mich für die vertrauensvolle und sehr gute Zusammenarbeit bei den Mitgliedern des Gemeinderates und der Ortsräte mit den jeweiligen Ortsvorstehern.

Ein besonderer Dank geht an meine Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung und beim Gemeindebauhof, denn ein Chef ist nur so gut, wie es seine Mitarbeiter/innen sind bzw. zulassen.

Dir, lieber Stephan Barth wünsche ich für dein zukünftiges Amt viel Erfolg und das notwendige Durchhaltevermögen, welches man benötigt, wenn es mal nicht so laufen sollte, wie man sich dies persönlich vorstellt.

Ich wünsche Ihnen bzw. euch allen alles erdenklich Gute und bleiben Sie/bleibt ihr vor allem gesund.

Jetzt darf ich seitens der Gemeinde alle zu einem kleinen Imbiss mit Umtrunk in diesen Räumlichkeiten einladen.

Zunächst möchte ich jedoch noch einige Ratsmitglieder für ihre langjährige Ratstätigkeit ehren, die nach Ende der Legislaturperiode 2019 bis 2024 nunmehr insgesamt aus dem Gemeinderat bzw. aus den einzelnen Ortsräten ausgeschieden sind.

Ratsmitglieder, welche z.B. als Mitglied aus einem Ortsrat ausgeschieden, jedoch weiterhin im Gemeinderat vertreten sind, erfahren dies Ehrung jedoch erst zum Ende ihrer gesamten Mandatstätigkeit.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.