| Sitzungstermin: | Donnerstag, 25.06.2026 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:00 Uhr |
| Ort, Raum: | Sitzungssaal des Verwaltungs- und Dienstleistungszentrums Weiskirchen |
Anwesende
| Vorsitz |
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| Stephan Barth – Bürgermeister |
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| Mitglieder |
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| Said Abedini - SPD |
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| Astrid Bidon - AFD |
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| Detlef Bidon - AFD |
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| Hubert Böhm - SPD |
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| Stefan Conrad - SPD |
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| Engelbert Gehentges - SPD |
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| Alessa Hemmerling - CDU |
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| Eugen Hilgert - SPD |
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| Paul Jakob - SPD |
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| Stefan Jennewein - CDU |
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| Karsten Kiefer - SPD |
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| Helma Kuhn-Theis - CDU | ab TOP 16 |
| Sandra Puhl - AFD |
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| Uwe Puhl - AFD |
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| Michael Rau - CDU |
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| Stefan Schuh - CDU |
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| Gunnar Schulz - FWG |
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| Heinrich Selzer - GAL |
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| Thorsten Willems – CDU |
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| Verwaltung |
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| Klaus Barth - Verwaltungsbeamter |
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| Christian Diedrich - Tarifbeschäftigter |
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| Philipp Jakobs - Tarifbeschäftigter |
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| Marc Koepfler - Tarifbeschäftigter |
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| Tobias Misczyk - Forstamtsrat |
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| Gerrit Oestreich - Tarifbeschäftigter |
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| Alexander Passer - Tarifbeschäftigter |
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| Michael Trouvain - Tarifbeschäftigter |
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| Isabell Weiland - Tarifbeschäftigte |
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| Entschuldigte Mitglieder |
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| Thomas Bauer - CDU | entschuldigt |
| Katja Engelhardt - CDU | entschuldigt |
| Marius Engelhardt - CDU | entschuldigt |
| Manfred Göbel - FWG | entschuldigt |
| Uwe Lenz - CDU | entschuldigt |
| Janik Meier - SPD | entschuldigt |
| Peter Theobald - SPD | entschuldigt |
| Franko Willems - CDU | entschuldigt |
| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Eröffnung der Sitzung; |
| 2. | Einwohnerfragestunde; |
| 3. | Bauanfragen, Bauanträge; |
| 3.1. | Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Wohngebäudes mit 6 Wohneinheiten und 10 Pkw-Stellplätzen auf der Gemarkung Weiskirchen; |
| 4. | Angelegenheiten des Bäderzentrum Vitalis; |
| 4.1. | Jahresabrechnung 2025 für das Bäderzentrum Vitalis; |
| 4.2. | Zwischenbericht betreffend das Jahr 2026 für das Bäderzentrum Vitalis; |
| 4.3. | Anpassung der Eintrittspreise; |
| 5. | Grundschulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen; |
| 6. | Wohnbauflächen- und Gewerbeflächenstrategie für die Gemeinde Weiskirchen; |
| 7. | Erlass einer neuen Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus in Thailen; |
| 8. | Finanzielle Unterstützung der Jugendherberge Weiskirchenfür Sanierungsmaßnahmen |
| 9. | Neugestaltung des Dorfplatzes im Ortsteil Konfeld; |
| 10. | Verwendung der bestehenden Restmittel aus Jagdpachterlösen; |
| 11. | Sanierung sowie Modernisierung der Bürgerhalle im Ortsteil Rappweiler/Zwalbach; |
| 12. | Beauftragung von Straßenunterhaltungsmaßnahmen in der Gemeinde Weiskirchen; |
| 13. | Angelegenheiten des EVS; |
| 14. | Durchführung von Instandsetzungsarbeiten am Georgi-Panoramaweg |
| 15. | Erlass einer Gebührenordnung für das Walderlebniszentrum |
| 16. | Informationen zum Projekt "interaktive Ausstellung im Infozentrum Weiskirchen" |
| 17. | Errichtung eines Bürgerbüros im Verwaltungs- und Dienstleistungszentrum |
| 18. | Anmeldung des Natur- und Waldfreibades Weiskirchen zum Bundesförderprogramm "SKS-Schwimmbäder"; |
| 19. | Anfragen, Anregungen, Mitteilungen; |
| Nichtöffentlicher Teil: | |
| 20. | Kur- und Badearzt für die Gemeinde Weiskirchen |
| 21. | Angelegenheiten des Zweckverbandes eGo-Saar |
| 22. | Personalangelegenheiten: |
| 22.1. | Einstufung des Bürgermeisters in eine höhere Besoldungsgruppe |
| 22.2. | Aktuelle Informationen zur Einstellung eines Anwärters (m/w/d) für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung; |
| 23. | Grundstücksangelegenheiten; |
Protokoll:
Öffentlicher Teil:
| zu 1 | Eröffnung der Sitzung |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt deren ordnungsgemäßes Zustandekommen fest. Die Sitzung wurde form- und fristgerecht eingeladen. Auf Befragen ergeben sich keine Widersprüche. Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen ist beschlussfähig.
Der Bürgermeister begrüßt die Ratsmitglieder sowie die anwesenden Gäste.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Bürgermeister den Gemeinderat um die Änderung der Tagesordnung:
In der im Amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlichten Tagesordnung war unter dem TOP 10 der Punkt „Errichtung eines Neubaus am Standort „ehem. Haus Josten“ im Ortsteil Weiskirchen veröffentlicht. Dieser Punkt ist versehentlich veröffentlicht worden und bedarf keiner Beratung. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und stattdessen den Punkt „Verwendung der bestehenden Restmittel aus Jagdpachterlösen“ aufzunehmen.
Ferner bittet der Bürgermeister um die zusätzliche Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Anmeldung des Natur- und Waldfreibades Weiskirchen zum Bundesförderprogramm "SKS-Schwimmbäder" als neuen TOP 18. Ebenso soll die Thematik „Aktuelle Informationen zur Einstellung eines Anwärters (m/w/d) für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung“ als neuer Punkt 22.2 im nichtöffentlichen Teil aufgenommen werden. Einstimmig stimmt der Gemeinderat der Vorgehensweise zu.
| zu 2 | Einwohnerfragestunde |
Hier liegen aktuell seitens der Einwohner keine Anfragen vor.
| zu 3 | Bauanfragen, Bauanträge |
| zu 3.1 | Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Wohngebäudes mit 6 Wohneinheiten und 10 Pkw-Stellplätzen auf der Gemarkung Weiskirchen |
Sachverhalt:
Die S&T Baumanagement GmbH, vertreten durch Herrn Marko Tolo, In der Bruchwiese 4 in 66663 Merzig, hat die Erteilung eines Vorbescheides zu der Frage beantragt, ob auf dem Grundstück, Gemarkung Weiskirchen, Flur 6, Parzelle Nr. 123/1, die Errichtung eines Wohngebäudes mit 6 Wohneinheiten und 10 Pkw-Stellplätzen bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Die entsprechenden Antragsunterlagen waren der Einladung zur heutigen Sitzung beigefügt.
Die Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich dabei nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB), d.h., der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Demnach ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Hinsichtlich einer vergleichbaren Bauvoranfrage zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Wohngebäudes mit 5 Wohneinheiten auf derselben Grundstücksparzelle hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 25.03.2021 bereits das gemeindliche Einvernehmen hergestellt. Dieses Bauvorhaben wurde seinerzeit jedoch nicht realisiert.
Mit der Sitzungseinladung, so der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt heute einleitend, hat die Verwaltung dem Gemeinderat die Empfehlung ausgesprochen, bzgl. des vorliegenden Antrages eine Entscheidung unter Berücksichtigung der gemäß § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) zitierten Zulässigkeitsvoraussetzungen zu fällen.
Fragen aus der Mitte des Gemeinderates zu dem vorliegenden Antrag, was insbesondere die Größenordnung des Bauvorhabens sowie auch die damit einhergehende Stellplatzausweisung anbelangt, werden im Anschluss seitens der Verwaltung beantwortet.
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst den Beschluss, zu der vorliegenden Bauanfrage betr. die Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Wohngebäudes mit 6 Wohneinheiten und 10 PKW-Stellplätzen auf der Gemarkung Weiskirchen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) herzustellen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 17 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 1 |
| zu 4 | Angelegenheiten des Bäderzentrum Vitalis; |
| zu 4.1 | Jahresabrechnung 2025 für das Bäderzentrum Vitalis; |
Sachverhalt:
Die von der Parkhotel GmbH erstellte und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W + ST GmbH in Wadern-Nunkirchen geprüfte und bestätigte Jahresabrechnung 2025 für das Bäderzentrum Vitalis sowie der dazugehörige Jahresbericht der Geschäfts- und Betriebsleitung konnten der Gemeindeverwaltung zwischenzeitlich vorgelegt werden.
Hiernach belaufen sich die Brutto-Aufwendungen zur Geschäftsbesorgung und Betriebsführung für das Vitalis durch die Parkhotel GmbH im Jahre 2025 auf 1.623.400,98 €.
An Einnahmen wurden von der Parkhotel Weiskirchen GmbH für das Vitalis in eigenem Namen für Rechnung der Gemeinde insgesamt 975.874,09 € brutto erzielt.
Der von der Gemeinde gegenüber der Parkhotel Weiskirchen GmbH auszugleichende Brutto-Betriebsverlust 2025 beläuft sich demnach auf 647.526,89 €.
Da für das Bäderzentrum Vitalis als Betrieb gewerblicher Art Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, beträgt die haushaltsmäßige Belastung für den Verlustausgleich zum Betrieb des Vitalis netto 528.130,74 €.
Hierbei sind die Zurechnungen (aus dem Haushalt der Gemeinde direkt geleistete Ausgaben) sowie die Mieteinnahmen für das Reha-Vitalis berücksichtigt.
Unter Anrechnung der von der Parkhotel GmbH in den monatlichen Abrechnungen bereits angeforderten Ausgleichszahlungen für das Wirtschaftsjahr 2025 i.H.v. 636.727,52 € brutto ergibt sich somit ein Ausgleichsbetrag i.H.v. 10.799,37 € brutto zu Gunsten der Parkhotel GmbH.
Die Jahresabrechnung 2025 und der Bericht der Geschäfts– und Betriebsleitung sowie von der Verwaltung erstellte erläuternde Übersichten waren bereits der Einladung zur vorberatenden Sitzung des Hauptausschusses beigefügt.
Der alljährlich von der hierfür zuständigen famis zu erstellende sog. „Energie-Effizienzbericht“ lag der Verwaltung zum Zeitpunkt der Formulierung der Sitzungseinladungen noch nicht vor, weshalb derselbe Bericht zu einer der nächsten Sitzungen des zuständigen gemeindlichen Beschlussgremiums noch nachgereicht wird.
Bereits mit der Einladung zur vorberatenden Sitzung des Hauptausschusses hat die Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt den zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien den Vorschlag unterbreiten können, die Jahresabrechnung 2025 für das Bäderzentrum Vitalis anzunehmen.
Diesem Verwaltungsvorschlag, so der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung einleitend, ist der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 18.06.26 einstimmig gefolgt.
Daraufhin verweist der Bürgermeister auf den Inhalt der im Beisein der Vertreter der Parkhotel GmbH in selbiger Ausschusssitzung stattgefundenen Beratungen in der Angelegenheit.
Dabei unterstreicht er nochmals die Notwendigkeit, zwecks Beibehaltung der Konkurrenzfähigkeit des Vitalis gegenüber vergleichbaren Bädern, in den kommenden Jahren die nachfolgenden Zielsetzungen zu verfolgen:
| 1. | Durchführung von Maßnahmen zwecks Eindämmung des sich altersbedingt immer mehr auftuenden Sanierungsstaus. |
| 2. | Realisierung von Attraktivitätssteigerungsmaßnahmen zwecks Beibehaltung sowie Steigerung der Besucherzahlen. |
| 3. | Reduzierung des betriebsbedingten Aufwandes in vertretbarem Maße. |
Auch erwähnt der Bürgermeister die bekanntlich seitens des Parkhotels in Aussicht gestellten Investitionen in den Saunabereich sowie auch das landesseitig in Aufstellung befindliche Schwimmbadsanierungsprogramm, bzgl. dessen sich derzeit die Förderrichtlinien in Arbeit befinden.
Den Attraktivitätsfaktor „Bäderzentrum Vitalis“ für die gesamte Hochwaldregion hebt der Bürgermeister besonders hervor.
Das Ratsmitglied Selzer regt an, mit der Parkhotel Weiskirchen GmbH auch bezgl. der anteiligen finanziellen Übernahme der sich altersbedingt immer öfter stellenden Sanierungsmaßnahmen in die Einrichtung zu verhandeln.
Es ergibt sich im Anschluss zu diesem Tagesordnungspunkt kein weiterer Beratungsbedarf.
Beschluss:
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Hauptausschusses an und fasst den Beschluss, die Jahresabrechnung 2025 in der vorgelegten und bereits in der vorberatenden Ausschusssitzung erläuterten Form festzustellen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 18 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| zu 4.2 | Zwischenbericht betreffend das Jahr 2026 für das Bäderzentrum Vitalis; |
Sachverhalt:
Seitens der gemeindlichen Beschlussgremien wurde bezgl. dem Betrieb des Bäderzentrums Vitalis in den vergangenen Jahren neben einem Jahresbericht betreffend das jeweils abgelaufene Jahr (vgl. den vorstehenden Tagesordnungspunkt) regelmäßig noch ein Bericht zum laufenden Jahr, ein sog. unterjähriger Zwischenbericht, eingefordert.
Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilte der Bürgermeister bereits im Rahmen der vorberatenden Hauptausschusssitzung der Geschäftsführung der Parkhotel GmbH das Wort.
Herr Maier von der Parkhotel GmbH gab dabei anhand einer vorbereiteten Vorlage einen kurzen Überblick über die im Jahre 2026 voraussichtlich zu erwartenden Einnahme- sowie Ausgabepositionen.
Bürgermeister Stephan Barth verweist hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes in der heutigen Sitzung nochmals auf die im Rahmen der Hauptausschusssitzung diesbezgl. gemachten Ausführungen.
Ein weitergehender Beratungsbedarf ergibt sich zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Ratssitzung nicht.
Dieser Tagesordnungspunkt dient der Information der Ratsmitglieder.
Beschluss: -/-
Abstimmungsergebnis: -/-
| zu 4.3 | Anpassung der Eintrittspreise |
Sachverhalt:
Entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 21.07.2005, eine jährliche Anpassung der Eintrittspreise in Anlehnung an die Entwicklung der Lohn- und Energiekosten vorzunehmen, wird entspr. auch der diesbezgl. Eingabe der Geschäfts- und Betriebsleitung des Vitalis seitens der Verwaltung der Vorschlag unterbreitet, den Eintrittspreis für das Schwimmen von derzeit 5,70 € auf 5,90 € und den Eintrittspreis für die Saunabenutzung von derzeit 22,00 € auf 22,50 € zum 01.10.2026 zu erhöhen.
Dies entspricht bei der Schwimmbadnutzung einer Erhöhung um 3,50 % und bei der Saunanutzung einer derartigen Anhebung um 2,27 %.
Bürgermeister Stephan Barth stellt diesen Tagesordnungspunkt unter Hinweis auf die verwaltungsseitigen Erläuterungen zur Beratung und Beschlussfassung.
Dabei verweist er auf das Ergebnis der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt im vorberatenden Hauptausschuss, welcher sich dem Verwaltungsvorschlag einstimmig anschließen konnte.
Es ergibt sich zu dem Verwaltungsvorschlag in der heutigen Sitzung kein weiterer Beratungsbedarf.
Beschluss:
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des vorberatenden Hauptausschusses an und fasst den Beschluss, den Eintrittspreis für das Schwimmen von derzeit 5,70 € auf 5,90 € und den Eintrittspreis für die Saunabenutzung von derzeit 22,00 € auf 22,50 € zum 01.10.2026 zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 18 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| zu 5 | Grundschulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen |
Sachverhalt:
Dieser Tagesordnungspunkt war zuletzt Beratungsgegenstand der Gemeinderatssitzung am 21.05.2026.
Dabei fasste der Gemeinderat nach einer ausführlichen Beratung den einstimmigen Beschluss, die Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise, was die Thematik „Grundschulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen“ anbelangt, in Kenntnis der vorliegenden Fakten, in die Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2026 zu vertagen.
Wie bereits anlässlich der vorangegangenen Ausschuss- und Gemeinderatssitzung seitens der Gemeindeverwaltung berichtet werden konnte, hat sich im Zuge der Erarbeitung der projektbezogenen Vorplanung hinsichtlich der eigentlich bereits beschlossenen Ausführungsvariante eine Kostenentwicklung eingestellt, die aus Sicht der Verwaltung eine abermalige Befassung der gemeindlichen Beschlussgremien mit der Thematik dringend notwendig machte. Dies, weil die Ergebnisse der dieser Vorplanung zugrunde liegenden Kostenannahmen die Gemeinde Weiskirchen haushaltsrechtlich für die Zukunft vor allergrößte Probleme stellen würden.
Seitens der Verwaltung wurde dabei neben den im Rahmen der Vorplanungsphase erarbeiteten 4 Ausführungsvarianten deshalb eine reduzierte Variante in die Diskussion gebracht, die da lautet:
Anbau, Umbau und Sanierung am Standort Konfeld, wobei die Sanierung in Konfeld auf die Brandschutzvorgaben beschränkt ist, sowie Entscheidung über den Umgang mit dem Standort in Thailen zu einem späteren Zeitpunkt.
Mit einem derartigen, reduzierten Projekt, so die Verwaltung in der vorangegangenen Gremiumssitzung, könne man in einem ersten Schritt den gesetzlichen Vorgaben, was das verpflichtende Ganztagsschulangebot anbelangt, Rechnung tragen.
Bei einer sich zu einem späteren Zeitpunkt stellenden Entscheidung über den Umgang mit dem Standort in Thailen bestünde dann die Möglichkeit, den nachweislich zurückgehenden Schülerzahlen aktueller gerecht zu werden und möglicherweise die sich aus der Kindergartenentwicklung der nächsten Jahre ggfls. ergebenden baulichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen.
Anlässlich der am 21.05.2026 stattgefundenen Gemeinderatssitzung konnte Bürgermeister Stephan Barth über den Inhalt einer am Vortag dieser Sitzung stattgefundenen telefonischen Unterredung mit dem Minister des Innern, Herrn Reinhold Jost, berichten.
Demnach habe der Herr Jost ausgeführt, dass das Innenministerium, im Falle der Entscheidung der Gemeinde Weiskirchen zum Neubau einer Grundschule am Standort in Rappweiler/Zwalbach, dieses gemeindliche Bauprojekt mit einer Bedarfszuweisung i.H.v. 50 % der entstehenden Baukosten kofinanzieren werde. Diese Bedarfszuweisung würde dabei über einen Zeitraum von 3 Jahren (z.B. 2027 – 2029) in Teilförderabschnitten gewährt.
Diese Zusage für eine Bedarfszuweisung wurde von Herrn Jost dabei an einen Neubau an einem Standort geknüpft, der eine Verbesserung der schulbetrieblichen Abläufe u.a. durch die Nähe zu einer Sporthalle und Außensportanlage gewährleistet, an dem die Erschließung gesichert ist und wo eine weitere, künftige Entwicklungsmöglichkeit der Schulinfrastruktur besteht, was am Standort in Rappweiler/Zwalbach zweifelsohne gegeben sei.
Im Rahmen eines Besprechungstermines am 22.05.2026 im Beisein von Vertretern der im Gemeinderat vertretenen Parteien im Innenministerium in Saarbrücken konnte der Herr Minister Reinhold Jost diese Zusage nochmals bekräftigen.
Insofern ist die Gemeinde Weiskirchen vor dem Hintergrund dieser neuerlichen Informationen und Fakten nunmehr dazu aufgefordert, sich abermals mit der Standortfrage, was die Grundschulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen anbelangt, zu befassen und diesbezgl. eine Entscheidung herbeizuführen.
Seitens der Verwaltung muss in diesem Zusammenhang der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen werden, dass eine Änderung der Standortentscheidung zum jetzigen Zeitpunkt mit den folgenden Konsequenzen einhergehen wird.
| 1. | Aufgrund der ursprünglichen Standortentscheidung wurden auf der Grundlage von u.a. europaweiten Ausschreibungsverfahren bereits Planungsaufträge auf den Weg gebracht, die bislang, ohne Berücksichtigung der Honorare für die Machbarkeitsstudie, Kosten i.H.v. rd. 57.600,00 € verursacht haben. | ||
| 2. | Im Falle einer neuen Standortentscheidung werden hinsichtlich der notwendigen Planungsleistungen nochmals europaweite Ausschreibungsverfahren erforderlich. Dies mit den damit einhergehenden Honorarkosten für diese Verfahren (voraussichtlich zwischen 15.000,00 € und 20.000,00 € Honorarkosten) sowie den dadurch in der Konsequenz entstehenden zeitlichen Verzögerungen. | ||
| 3. | Im Falle einer Standortentscheidung für einen Neubau zugunsten des Standortes in Rappweiler/Zwalbach müssen die bauleitplanerischen Voraussetzungen durch die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes geschaffen werden. | ||
| 4. | Für die bislang zugesagten finanziellen Fördermittel gelten derzeit noch die nachfolgenden Abrechnungsfristen, die es, weil aufgrund der gegebenen Umstände seitens der Gemeinde voraussichtlich nicht einzuhalten, von ministerieller Seite zu verlängern gilt: | ||
| a) | Finanzielle Mittel aus dem „Transformationsfonds“ | |
|
| sowie der „Zukunftsinitiative“ = | 724.257,00 € |
|
| Programmlaufzeit bis 31.12.2028, Bewilligungen bis 30.06.2028 möglich. | |
| b) | Finanzielle Mittel aus dem Ganztagsschulprogramm = | 281.466,25 € |
|
| Programmlaufzeit bis 31.12.2029. | |
| c) | Finanzielle Mittel aus dem KFW-Programm, | |
|
| geschätzt = | 200.000,00 € |
|
| Finanzielle Mittel werden jährlich im Rahmen der Mittel des Bundeshaushaltes zur Verfügung gestellt. | |
| d) | Finanzielle Mittel aus dem „Soforthilfeprogramm“ = | 96.568,00 € |
|
| Finanzielle Mittel konnten bereits in Anspruch genommen werden. | |
| 5. | In den vergangenen Jahren konnten auch am Standort in Thailen mit Hilfe von finanziellen Mitteln aus dem sog. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Maßnahmen durchgeführt werden. Die finanzielle Förderung betrug dabei rd. 200.000,00 €. Diese Förderung unterliegt, wie alle diesbezgl. finanziellen Förderungen, einer sog. „Zweckbindungsfrist“ von 20 Jahren, wonach mit der Zuwendung geförderte Gebäude/Gebäudebestandteile für diese Zeit dem Zuwendungszweck entsprechend zu verwenden sind. Eine anderweitige Verwendung kann vor Fristablauf nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde erfolgen. | ||
| Insofern steht bei einer anderweitigen Standortentscheidung möglicherweise eine Mittelrückforderung im Raum, worauf die Verwaltung in diesem Zusammenhang hinzuweisen verpflichtet ist. | ||
| 6. | Bei einer anderweitigen Standortentscheidung mit der Konsequenz, dass am Standort in Konfeld keine baulichen Aktivitäten vorgesehen sind und der Standort in Thailen gänzlich aufgegeben wird, werden sich in den kommenden Jahren dennoch Kosten bzgl. beider Standorte in Konfeld sowie Thailen ergeben, die dann zu gegebener Zeit den gemeindlichen Haushalt, entsprechend den sich dann zeigenden Notwendigkeit sowie Entscheidungen, belasten werden. | ||
Zu der vorangegangenen Gemeinderatssitzung konnte die Verwaltung allen Ratsmitgliedern in der hier in Rede stehenden Angelegenheit bereits eine „Auflistung der Finanzierungsalternativen“ übermitteln. Diese Auflistung war bereits der Einladung zur vorberatenden Ausschusssitzung, um die Variante „Neubau in Rappweiler/Zwalbach“ ergänzt, nochmals beigefügt.
Auch konnten im Vorfeld des Einladungsschreibens zur vorberatenden Ausschusssitzung allen Ratsmitgliedern bereits umfangreiche, diesen Tagesordnungspunkt erläuternde Informationen per Mail übermittelt werden.
Anlässlich derselben vorberatenden Ausschusssitzung informierte der Bürgermeister die Ausschussmitglieder sowie auch die anwesenden Ratsmitglieder über einen im Verlaufe desselben Tages eingegangenen gemeinsamen Antrag der SPD – Fraktion sowie der CDU – Fraktion im Gemeinderat auf Vertagung der Beschlussfassung zur Grundschulentwicklung.
Unter nochmaligem Verweis auf den in den Erläuterungen zur Ausschusssitzung näher beschriebenen Verfahrensstand in der Angelegenheit bat der Bürgermeister die antragsstellenden Fraktionen dabei darum, den vorliegenden Antrag vorzutragen und zu erläutern, damit auch alle Ausschuss- und anwesenden Ratsmitglieder hiervon Kenntnis erlangen.
Daraufhin verlas das Ausschussmitglied Michael Rau von der CDU-Fraktion im Gemeinderat in besagter Ausschusssitzung das von CDU und SPD gemeinsam verfasste Antrags-schreiben.
Es schloss sich im Anschluss eine ganz ausführliche Beratung zum Inhalt des vorliegenden Antrages an.
Schlussendlich, so der Bürgermeister in der heutigen Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt einleitend, empfahl der vorberatende Bauausschuss dem Gemeinderat einstimmig, dem vorliegenden gemeinsamen Antrag von CDU-Fraktion sowie SPD-Fraktion zuzustimmen und die Beschlussfassung in der Angelegenheit „Grundschulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen“ auf die erste Sitzung nach der Sommerpause zu vertagen.
Bürgermeister Stephan Barth geht im Anschluss nochmals auf den aktuellen Sachstand in der hier in Rede stehenden Angelegenheit ein.
Dabei stellt er die im gemeinsamen Vertagungsantrag von CDU sowie SPD formulierten Gründe für eben diesen Antrag nochmals heraus.
Das Ratsmitglied Selzer bewertet es im Anschluss als sehr positiv, dass sich CDU und SPD im Gemeinderat nunmehr offensichtlich dazu verständigt haben, gemeinsam den Weg in Sachen „Grundschulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen“ zu ebnen.
Das Ratsmitglied Astrid Bidon führt aus, dass die AFD-Fraktion im Gemeinderat die von Herrn Minister Jost in diesem Zusammenhang getätigten Finanzierungszusagen eher kritisch sieht. Dies, weil es sich hierbei derzeit lediglich um rechtlich noch unverbindliche Aussagen handele, so Frau Bidon.
Es ergibt sich in der heutigen Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt kein weiterer Beratungsbedarf.
Beschluss:
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des vorberatenden Bauausschusses zu diesem Tagesordnungspunkt an und fasst den Beschluss, dem vorliegenden gemeinsamen Antrag von CDU-Fraktion sowie SPD-Fraktion zuzustimmen und die Beschlussfassung in der Angelegenheit „Grundschulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen“ auf die erste Sitzung nach der Sommerpause zu vertagen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 13 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 5 |
| zu 6 | Wohnbauflächen- und Gewerbeflächenstrategie für die Gemeinde Weiskirchen; |
Sachverhalt:
Dieser Tagesordnungspunkt war bekanntlich Beratungsgegenstand der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses sowie des Werksausschusses am 12.03.2026.
Unter Tagesordnungspunkt 4 derselben Sitzung konnte der zur Sitzung eingeladene Vertreter des mit der Erarbeitung dieser Strategie beauftragten Büro Kern Plan aus Illingen den vorliegenden Entwurf der Strategie anhand einer von dort entsprechend vorbereiteten Präsentation ganz ausführlich erläutern.
Im Anschluss verständigte man sich auf eine Übermittlung dieser im Entwurf vorliegenden Wohnbauflächen- und Gewerbeflächenstrategie an alle Ratsmitglieder sowie auch Ortsvorsteher.
An die Ortsvorsteher sollte dabei die Bitte gerichtet werden, die Angelegenheit in den Ortsräten zu beraten und der Verwaltung über das Ergebnis zu berichten.
Dies, damit die hier in Rede stehende Thematik „Wohnbauflächen- und Gewerbeflächenstrategie“, unter Einbezug der Einlassungen der einzelnen Ortsräte, nochmals auf die Tagesordnung einer der nächsten gemeinsamen Sitzungen des Bauausschusses sowie des Werksausschusses gesetzt werden und sodann im Anschluss der Gemeinderat über die Annahme derselben Strategie final entscheiden kann.
Bereits der Einladung der vorberatenden Bauausschusssitzung am 11.06.2026 war eine Übersicht beigefügt, in welcher die Einlassungen der Ortsräte in dieser Angelegenheit dargestellt sind.
Mit derselben Sitzungseinladung konnte die Verwaltung dem vorberatenden Bauausschuss den Vorschlag unterbreiten, über die Annahme der im Entwurf vorliegenden Wohnbauflächen- und Gewerbeflächenstrategie zu entscheiden.
Es schloss im Rahmen der Ausschusssitzung eine ausführliche Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt an.
Dabei, so der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung einleitend, fasste der Ausschuss den Beschluss, den vorliegenden Entwurf der Wohnbauflächen- und Gewerbeflächenstrategie, unter Berücksichtigung der mit der Sitzungseinladung verwaltungsseitig zur Verfügung gestellten Übersicht über die Einlassungen der Ortsräte, anzunehmen und dem Gemeinderat eine gleichlautende Beschlussfassung zu empfehlen.
Bürgermeister Stephan Barth geht im Anschluss nochmals auf den Inhalt dieser erarbeiteten Strategie ein.
Dabei erwähnt er die darin enthaltenen Zielsetzungen in Richtung der Ausweisung von Gewerbe- sowie Bauflächen. Dies in einem ersten Schritt in den folgenden Bereichen:
| 1. | Gewerbegebietserschließung auf der Gemarkung Konfeld. |
| 2. | Gewerbegebietserweiterung auf der Gemarkung Rappweiler. |
| 3. | Siedlungsgebiet auf der Gemarkung Weiskirchen. |
| 4. | Siedlungsgebiet auf der Gemarkung Oberthailen. |
Jedenfalls werde man die finale Wohnbauflächen- und Gewerbeflächenstrategie nunmehr nach der Annahme durch den Gemeinderat der Landesplanungsbehörde in Saarbrücken zur Kenntnisnahme sowie Berücksichtigung zuleiten, so der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung abschließend.
Das Ratsmitglied Selzer spricht in diesem Zusammenhang heute noch den rechtkräftigen Bebauungsplan „Im Selzer“ im Ortsteil Rappweiler/Zwalbach an, welcher die Baulückenstatistik einer Gemeinde Weiskirchen negativ beeinflusse und aus seiner Sicht deshalb hinsichtlich der Durchführung eines Aufhebungsverfahrens einer Überprüfung unterzogen werden sollte.
Bürgermeister Stephan Barth pflichtet dem Herrn Selzer bei und stellt zu einer der nächsten Sitzungen der zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien die Erarbeitung einer entsprechenden Beschlussvorlage in Aussicht.
Es ergibt sich zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung kein weiterer Beratungsbedarf.
Beschluss:
Die Verwaltung macht dem vorberatenden Bauausschuss den Vorschlag, über die Annahme der im Entwurf vorliegenden Wohnbauflächen- und Gewerbeflächenstrategie zu entscheiden.
Dem Gemeinderat soll dabei eine gleichlautende Beschlussfassung empfohlen werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen |
|
| Nein-Stimmen |
|
| Enthaltungen |
|
| zu 7 | Erlass einer neuen Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus in Thailen |
Sachverhalt:
Die Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses in Thailen wurde bislang durch den Ortsvorsteher des Ortsteils Thailen auf Grundlage der Benutzungs- und Entgeltordnung vom 14. Juli 2006 (siehe Anlage) verwaltet.
Zwischenzeitlich wurde die Zuständigkeit für die Vermietung der Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses auf die Gemeindeverwaltung übertragen.
Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, die geltende Benutzungs- und Entgeltordnung, beziehungsweise die darin festgelegten Gebührenregelungen, entsprechend anzupassen.
Dieselbe neue Gebührenordnung war bereits der Einladung zur vorberatenden Hauptausschusssitzung am 18.06.2026 beigefügt.
Wesentliche Änderungen zur aktuell geltenden Gebührenordnung:
§ 3
Nutzungsentgelt, Übergabe, Kaution
1. Für die Benutzung der Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses, einschließlich Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen, der Küche sowie des Außengeländes erhebt die Gemeinde Weiskirchen ein Nutzungsentgelt. Die Höhe des Nutzungsentgelts richtet sich nach dem Umfang der genutzten Räume und beträgt je Benutzungstag:
| Bürger der Gemeinde | Auswärtige Nutzer |
| 1. Großer Doppelraum inkl. Küche | 150,00 €/Tag | 200,00 €/Tag |
| 2. Jugendraum | 75,00 €/Tag | 125,00 €/Tag |
| 3. Komplettpreis | 225,00 €/Tag | 325,00 €/Tag |
| 4. Für Beerdigungen und Veranstaltungen, die nur von kurzer Dauer sind für die unter 1. erwähnte Räumlichkeit | 125,00 €/Tag | 175,00 €/Tag |
2. Nutzungsentgelt bei stundenweiser Nutzung der Räumlichkeiten:
| Einheimische Nutzer | Auswärtige Nutzer |
| 1. Einzelraum | 6,00 €/Std | 9,00 €/Std |
| 2. Großer Doppelraum | 9,00 €/Std | 12,00 €/Std |
Im Rahmen der vorerwähnten, vorberatenden Hauptausschusssitzung, so der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung einleitend, fasste der Ausschuss den einstimmigen Beschluss, die hier in Rede stehende Benutzungsgebührenordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Thailen anzunehmen.
Dem Gemeinderat wurde dabei eine gleichlautende Beschlussfassung empfohlen.
Es ergeben sich zu diesem Tagesordnungspunkt heute keine weiteren Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Hauptausschusses an und fasst den Beschluss, die bereits zur vorberatenden Hauptausschusssitzung vorgelegte Benutzungsgebührenordnung betreffend das Dorfgemeinschaftshaus in Thailen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 17 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 1 |
| zu 8 | Finanzielle Unterstützung der Jugendherberge Weiskirchen für Sanierungsmaßnahmen |
Sachverhalt:
Die Jugendherberge Weiskirchen schließt aus wirtschaftlichen und personellen Gründen zum 30.06.2026. In dieser für die Gemeinde Weiskirchen touristisch elementaren Einrichtung ist ein umfangreicher Sanierungs- und Modernisierungsstau entstanden. Ohne eine bauliche, brandschutztechnische und energetische Sanierung ist ein wirtschaftlicher Betrieb der Einrichtung nicht mehr möglich.
Nach den vorliegenden Kostenschätzungen des Jugendherbergsverbands belaufen sich die Kosten für eine Sanierung und Modernisierung der Jugendherberge Weiskirchen auf 3,5 Mio. Euro. Der Jugendherbergsverband Rheinland-Pfalz/Saarland kann diesen Kostenaufwand als gemeinnützige Organisation ohne finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand nicht aufbringen. Im Auftrag der Ministerpräsidentin Anke Rehlinger, die die Einrichtung im Frühjahr 2025 besuchte und besichtigte, hat die landeseigene Gesellschaft LEG ein Konzeptpapier für eine konzertierte Finanzierungsstrategie zur Sicherung der Jugendherberge Weiskirchen erstellt.
Nach diesem Konzept soll nach Abzug der Eigenmittel des Jugendherbergsverbands in Höhe von 1,3 Mio. Euro und Ausnutzung der sonstigen Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene die noch vorhandene Finanzierungslücke in Höhe von 2 Mio. Euro aus den der Gemeinde Weiskirchen zustehenden 3,3 Mio. Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastrukturmaßnahmen gedeckt werden. Im Gegenzug wird der Gemeinde Weiskirchen nach vorliegender schriftlicher Zusage von Innenminister Reinhold Jost eine Bedarfszuweisung in Höhe von 2 Mio. Euro für die Sanierung der Bürgerhalle Rappweiler-Zwalbach gewährt. Die Zusage muss noch mit entsprechenden haushaltsrechtlich formellen Zuweisungsbescheiden unterstützt werden. Dieser Weg der indirekten Förderung der Jugendherberge Weiskirchen durch das Land muss erfolgen, da das Land dem Jugendherbergsverband keine direkte Förderung gewähren kann.
Die Jugendherberge Weiskirchen ist eine wichtige Säule im Tourismus- und Beherbergungsangebot der Gemeinde und darüber hinaus. Sie gewährleistet ein unverzichtbares, bezahlbares und attraktives Übernachtungsangebot für eine Zielgruppe, für die eine Übernachtung in Hotels keine Alternative ist. Mit ihren Seminarräumen ist die Jugendherberge Weiskirchen darüber hinaus eine wichtige Bildungseinrichtung im Rahmen von Ferienaufenthalten von Schulklassen, Jugendgruppen und Vereinen.
Nach der Modernisierung der Einrichtung liegt die Zielmarke bei 25.000 Übernachtungen pro Jahr; derzeit sind es 14.000 Übernachtungen pro Jahr. Die Jugendherberge Weiskirchen als traditionsreiche Einrichtung bietet neben dem touristischen Übernachtungsangebot auch 20 Arbeitsplätze in der Gemeinde und eine regionale Wertschöpfung. Gemeinsames Ziel muss der langfristige Erhalt der Einrichtung sein.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 18.06.2026 die Angelegenheit vorberaten. Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Vertagungsantrages der CDU- und SPD-Fraktion hinsichtlich der Grundschulentwicklung und der Sanierung der Bürgerhalle Rappweiler-Zwalbach soll die Entscheidung über dieses Projekt zusammen mit den beiden anderen Großprojekten als Gesamtprojekt in der Sitzungsrunde im September 2026 erfolgen.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat jedoch die Verwaltung zu ermächtigen, alle notwendigen Maßnahmen zur Vertragsgestaltung für eine rechtssichere Weitergabe von Mitteln des Sondervermögens für Infrastrukturmaßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Sanierung der Jugendherberge Weiskirchen in die Wege zu leiten.
Der Gemeinderat hat zu diesem Tagesordnungspunkt keinen weiteren Informations- und Beratungsbedarf.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vertagung der Entscheidung zu diesem Projekt in die nächste Sitzung des Gemeinderates im September zur gemeinsamen Entscheidung mit den weiteren Projekten Grundschulentwicklung und Sanierung der Bürgerhalle Rappweiler-Zwalbach. Gleichzeitig ermächtigt der Gemeinderat die Verwaltung alle notwendigen Maßnahmen zur Vertragsgestaltung für eine rechtssichere Weitergabe von Mitteln des Sondervermögens für Infrastrukturmaßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Sanierung der Jugendherberge Weiskirchen in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 18 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| zu 9 | Neugestaltung des Dorfplatzes im Ortsteil Konfeld; |
Sachverhalt:
Seitens der Verwaltung wurde bereits Ende des vergangenen Jahres das Büro Kern-Plan in Illingen mit den Leistungen zur Erarbeitung einer sog. „Projektskizze Dorfplatz Konfeld“ beauftragt.
Diese Skizze, welche bereits der Einladung zur vorberatenden Sitzung des Bauausschusses am 11.06.2026 beigefügt war, wurde nach Vorlage derselben auch dem Ortsrat von Konfeld zur Kenntnisnahme und Beratung zur Verfügung gestellt.
Von dort gab der Ortsrat für die weiteren Planungen einstimmig die folgenden Eckpunkte vor:
| 1. | Die befestigte Fläche in der Mitte des Dorfplatzes soll im Wesentlichen beibehalten werden. |
| 2. | Im Vorfeld des Funktionsgebäudes ist keine mobile, sondern eine stationäre Überdachung zu planen. |
| 3. | Der Grillplatz ist im Bereich der Ecke „Bergstr./In der Lohmühle“ mit Theke/ Ablagerungsmöglichkeit vorzusehen. |
| 4. | Badminton- und/oder Bouleplatz sind auf der Grünfläche zum Containerstandplatz zu planen. |
Bürgermeister Stephan Barth konnte zur vorerwähnten, vorberatenden Ausschusssitzung zu dem hier in Rede stehenden Tagesordnungspunkt den Herrn Christopher Jung vom beauftragten Büro Kern-Plan in Illingen begrüßen.
Dabei verwies er auf die Beschlussvorlage der Verwaltung, wonach dem vorberatenden Bauausschuss mit der Sitzungseinladung der Vorschlag unterbreitet wurde, über die Annahme der im Auftrage der Gemeinde Weiskirchen seitens des Büro Kern-Plan in Illingen erarbeiteten „Projektskizze Dorfplatz Konfeld“, unter Berücksichtigung der Einlassungen des Ortsrates von Konfeld, Beschluss zu fassen.
Seitens des Herrn Jung wurde der vom Büro Kern-Plan erarbeitete Projektskizzenentwurf in besagter Ausschusssitzung anhand einer entsprechend vorbereiteten Präsentation ganz ausführlich vorgestellt.
Fragen aus der Mitte des Ausschusses zu dieser Präsentation wurden von dem Herrn Jung sowie der Verwaltung in der Sitzung beantwortet.
Im Ergebnis der sich anschließenden Beratungen, so der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung einleitend, fasste der vorberatende Bauausschuss den einstimmigen Beschluss, den unter Berücksichtigung der Eingaben des Ortsrates von Konfeld sowie der Verwaltung finalisierten Entwurf einer „Projektskizze Dorfplatz Konfeld“ anzunehmen.
Dem Gemeinderat wurde dabei eine gleichlautende Beschlussfassung empfohlen.
Es ergeben sich zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung keine weiteren Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des vorberatenden Bauausschusses an und fasst den Beschluss, den unter Berücksichtigung der Eingaben des Ortsrates von Konfeld sowie der Verwaltung finalisierten Entwurf einer „Projektskizze Dorfplatz Konfeld“ anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 18 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| zu 10 | Verwendung der bestehenden Restmittel aus Jagdpachterlösen; |
Sachverhalt:
In der Vergangenheit hat die Jagdgenossenschaft Weiskirchen ihre Jagdpachterlöse an die Gemeinde ausgezahlt. Dies mit der Maßgabe, dass diese Gelder allgemein für die Unterhaltung und den Bau von Forst- und Feldwirtschaftswegen verwendet werden.
Aus diesen Mittel stehen derzeit noch 102.018 € an Restmittel zur Verfügung.
Eine genaue Vorgabe der Jagdgenossenschaft, für welche Maßnahmen diese Gelder eingesetzt werden sollen, erfolgte nur für die Erlöse des Jagdjahres 2022/2023.
Die hier in Rede stehenden 10.094 € (Erlöse des Jagdjahres 2022/2023) sollen demnach für die Unterhaltung des Feldwirtschaftsweges auf der Gemarkung Rappweiler (Verbindungsweg von Spießkreuz in Rtg. Weierweiler) eingesetzt werden.
Seitens des Gemeindebauamtes wurden die jährlichen Jagdpachterlöse bislang regelmäßig auf die einzelnen Ortsteile aufgeteilt.
Diese Aufteilung war jedoch nur intern und sollte dem Umstand Rechnung tragen, wonach möglichst eine ortsteilbezogene Verwendung stattfindet.
Den Ortsräten steht dieses Geld jedoch rechtlich nicht zur freien Verwendung zu.
Dennoch verständigte man sich seinerzeit darauf, die jeweiligen Ortsräte zu anstehenden, über diese Jagdpachterlöse zu finanzierenden Arbeiten vorab zu hören und entsprechend den Ortsratsbeschlüssen zu verfahren.
Diese Verfahrensweise führte in der Praxis zu Umsetzungsproblemen, da einige Ortsteile nur über geringe Restmittel verfügten (Konfeld = 4032 €, Thailen = 10473 €, Rappweiler: 11.629 €), wodurch in diesen Ortsteilen keine größeren Wegeinstandsetzungen, vor allem für Asphaltmaßnahmen auf Feldwirtschaftswegen, realisiert werden konnten.
Die hohen Restmittel betreffend den Ortsteil Weiskirchen (= 50.456 €) resultierten aus dem Umstand, dass auf der Gemarkung Weiskirchen größtenteils Forstwege bestehen, die in der Regel vom Gemeindeforst unterhalten werden.
Die Verwaltung macht daher nunmehr den Vorschlag, zukünftig von der ortsteilbezogenen Aufteilung abzusehen und die noch zur Verfügung stehenden Jagdpachterlöse nach einer von der Verwaltung festgelegten Prioritätenliste sowie aufgrund einer Beschlussfassung durch den Bauausschuss/Gemeinderat für die Sanierung von gemeindlichen Feldwirtschaftswegen zu verwenden. Die Ortsräte können weiterhin entsprechende Vorschläge an die Verwaltung richten.
Ratsmitglied Kiefer bittet weiterhin um Einbindung der Ortsräte bei der Erstellung der Prioritätenliste, wie auch vom Hauptausschuss empfohlen.
Ratsmitglied Selzer weist auf die Sitzungsvorlage hin, wonach von Asphaltmaßnahmen die Rede ist und sieht die Versiegelung von Feldwirtschaftswegen als nicht mehr zeitgemäß an.
Bürgermeister Barth entgegnet, dass die vorgesehenen Asphaltierungsmaßnahmen ausschließlich auf bereits vorhandenen Asphaltwegen erfolgen. Der Rückbau einzelner asphaltierter Teilstücke sei nicht zweckmäßig.
Die Neuanlegung von Feldwirtschaftswegen erfolge heutzutage grundsätzlich in Spurplattenform oder als wassergebundene Wegedecke.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Restmittel aus Jagdpachterträgen zukünftig von einer von der Verwaltung festgelegten Prioritätenliste unter Beteiligung der Ortsräte zu verwenden und zunächst folgende Maßnahmen umzusetzen:
| - | Rappweiler/Weierweiler: Verbindungsweg von Spießkreuz Rt. Solaranlage |
| - | Konfeld: Verbindungsweg zwischen Eierfabrik und Bildchen Morscholz |
| - | Thailen, Verbindungsweg zwischen Sportplatz und „alter“ Thailener Sportplatz |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 18 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| zu 11 | Sanierung sowie Modernisierung der Bürgerhalle im Ortsteil Rappweiler/ Zwalbach; |
Sachverhalt:
Dieser Tagesordnungspunkt war bekanntlich bereits ein Beratungsgegenstand der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses sowie des Werksausschusses am 29.04.2026.
Unter Tagesordnungspunkt 3 derselben Sitzung konnte die im Auftrage der Gemeinde Weiskirchen im Zusammenhang mit der notwendigen Sanierung sowie Modernisierung der Bürgerhalle Rappweiler/Zwalbach erarbeitete Machbarkeitsstudie seitens eines Vertreters des beauftragten Büro S.I.G. Schroll Consult GmbH aus Saarbrücken den Ausschussmitgliedern ganz ausführlich vorgestellt werden.
Dabei verwies der Vertreter des beauftragten Büros zum Ende seiner projektbezogenen Präsentation auf den nur beschränkten Detaillierungsgrad einer solchen Studie und empfahl der Gemeinde vor diesem Hintergrund, vor der Inangriffnahme des Projektes, als Entscheidungsgrundlage die Durchführung einer näheren Untersuchung in Form von weitergehenden Planungen.
Verwaltungsseitig wurde den Ausschussmitgliedern in selbiger Sitzung sodann die Erarbeitung eines Konzeptes in Aussicht gestellt, um die dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen am Objekt, möglicherweise unter Inanspruchnahme von finanziellen Zuwendungsmitteln, umsetzen zu können.
Dabei nannte der Bürgermeister vorrangig die dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen an den vorhandenen Dachflächen.
Zwischenzeitlich konnte der Bürgermeister, im Beisein von Vertretern der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, in u.a. der Angelegenheit „Bürgerhalle Rappweiler/Zwalbach“ ein Gespräch mit dem Herrn Innenminister Reinhold Jost führen.
Seitens des Innenministers wurde dabei auf die nächsten Jahre hin eine finanzielle Förderung des Projektes „Bürgerhalle Rappweiler/Zwalbach“ mit einer Bedarfszuweisung i.H.v. rd. 2,0 Mio. € in Aussicht gestellt, wenn sich die Gemeinde Weiskirchen mit finanziellen Mitteln aus dem sog. „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG)“ in gleicher Höhe bei dem Projekt „Sanierung der Jugendherberge Weiskirchen“ engagiere.
Über die Verwendung dieser der Gemeinde aus dem LuKIFG zustehenden finanziellen Mittel wird der Rat in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates zu entscheiden haben.
Jedenfalls sollte aus Sicht der Verwaltung nunmehr umgehend eine Planung erstellt werden, die in einem ersten Schritt die dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen am Dach der Bürgerhalle Rappweiler/Zwalbach, möglichst unter Inanspruchnahme von finanziellen Fördermitteln, möglich macht.
Dies in der Form, dass in einem weiteren Schritt die in Frage kommenden, notwendigen Folgemaßnahmen an dem Objekt „Bürgerhalle Rappweiler/Zwalbach“ in der erforderlichen Art und Weise auch weiterhin möglich sind.
Diesbzgl., so der Bürgermeister bereits im Zuge der vorberatenden Bauausschusssitzung am 11.06.2026 zu diesem Tagesordnungspunkt, bittet die Verwaltung den Ausschuss um eine Beschlussfassung zur eigenständigen Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros auf der Grundlage der Vorgaben der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Unter Hinweis auf die Erläuterungen zur Sitzung verwies der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt in besagter Ausschusssitzung auf das verwaltungsseitige Bestreben, das Projekt „Bürgerhalle Rappweiler/Zwalbach“ auch weiterhin noch fristgemäß zu dem Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu melden.
Zu allererst müssen jedoch, um weitergehende Schäden am Objekt zu vermeiden, die dringend notwendigen Dachsanierungsarbeiten vorrangig auf den Weg gebracht werden, so der Bürgermeister gegenüber dem vorberatenden Bauausschuss.
Jedenfalls erteilte der Ausschuss in besagter Ausschusssitzung dem vorerwähnten Verwaltungsvorschlag einstimmig die Zustimmung und empfahl dem Gemeinderat eine gleichlautende Beschlussfassung, so der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung einleitend.
Das Ratsmitglied Stefan Conrad führt zu diesem Tagesordnungspunkt heute aus, dass es an der Zeit sei, dem Herrn Innenminister Reinhold Jost Dank zu sagen.
Dies für die in der kürzeren Vergangenheit getätigten Zusagen, was die finanzielle Förderung notwendiger gemeindlicher Projekte anbelangt.
Auf die Eingabe des Herrn Conrad hin lobt das Ratsmitglied Selzer ausdrücklich die in diesem Zusammenhang zu sehenden Initiativen der SPD-Fraktion im Gemeinderat. Dem Herrn Minister Jost zu huldigen, so Herr Selzer, halte er jedoch für falsch.
Das Ratsmitglied Astrid Bidon weist auf die bislang zuschussrechtlich immer noch unverbindlichen Zusagen des Ministers mit den damit einhergehenden Unsicherheiten hin.
Das Ratsmitglied Thorsten Willems bezeichnet die finanzielle Zusage des Ministers im Zusammenhang mit der Grundschulentwicklung, wie in der letzten Gemeinderatssitzung am 21.05.2026 bereits so ausgeführt, als „unmoralisches Angebot“.
Es ergeben sich zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Empfehlung von Verwaltung sowie vorberatendem Ausschuss folgend, fasst der Gemeinderat den Beschluss, der Verwaltung die Befugnis zu erteilen, eigenständig ein geeignetes Planungsbüro auf der Grundlage der Vorgaben der HOAI für die zeitnahe Umsetzung der in einem ersten Schritt dringend notwendigen Dachsanierungsarbeiten an der Bürgerhalle im Ortsteil Rappweiler/Zwalbach zu beanspruchen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 18 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| zu 12 | Beauftragung von Straßenunterhaltungsmaßnahmen in der Gemeinde Weiskirchen |
Sachverhalt:
Im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2026 konnte ein finanzieller Ansatz für die Durchführung von dringend notwendigen Straßensanierungsmaßnahmen vorgesehen werden.
Demnach steht dort für derartige Maßnahmen ein finanzieller Verfügungsrahmen i.H.v. voraussichtlich rd. 350.000,00 € zur Verfügung.
Bei Berücksichtigung von Ortsratsempfehlungen und auch der vorzufindenden Straßenzustände wird seitens der Verwaltung den gemeindlichen Beschlussgremien der Vorschlag gemacht, mit dem vorerwähnten finanziellen Verfügungsrahmen im Jahre 2026 die nachfolgenden Straßensanierungsmaßnahmen umzusetzen.
| 1. | Ortsteil Konfeld: | |
| - | Teilbereich der Schulstraße von Hausnr. 1 bis zur Oststraße. |
| 2. | Ortsteil Rappweiler/Zwalbach; | |
| - | Mitlosheimerweg. |
| 3. | Ortsteil Thailen; | |
| - | Teilbereich der Straße „Pfaffenweg von Hausnr. 1 bis Hausnr. 35“. |
| 4. | Ortsteil Weierweiler; | |
| - | Im Jahre 2026 sind ortsteilbezogen keine Maßnahmen vorgesehen, weil die Glasfaserverlegearbeiten derzeit dort noch ausstehen. |
| 5. | Ortsteil Weiskirchen; | |
| - | Teilbereich der Straße „In der Trift“ von Hausnr. 1 bis Hausnr. 7. |
| - | Teilbereich der Straße „In der Lach“ von Hausnr. 17 bis Hausnr. 37. |
Bürgermeister Stephan Barth weist in der heutigen Sitzung einleitend darauf hin, dass der vorberatende Bauausschuss anlässlich der Sitzung am 11.06.2026 zu diesem Tagesordnungspunkt, auf die Empfehlung der Verwaltung hin, den einstimmigen Beschluss fassen konnte, die vorstehenden Straßensanierungsmaßnahmen umzusetzen.
Es ergeben sich zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung von Verwaltung sowie vorberatendem Bauausschuss an und fasst den Beschluss, die unter dem vorstehenden Sachverhalt näher beschriebenen Straßensanierungsmaßnahmen umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 18 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| zu 13 | Angelegenheiten des EVS |
Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt der Vorsitzende in Anlehnung an den § 114 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) regelmäßig Informationen hinsichtlich der beim EVS zur Entscheidung anstehenden Angelegenheiten bzw. berichtet über die dort bereits gefassten, die Gemeinde Weiskirchen betreffenden Beschlüsse.
Bürgermeister Stephan Barth berichtet zu diesem Tagesordnungspunkt über die folgenden Punkte:
Beschluss: -/-
Abstimmungsergebnis: -/-
| zu 14 | Durchführung von Instandsetzungsarbeiten am Georgi-Panoramaweg |
Sachverhalt:
Der Georgi-Panoramaweg im Ortsteil Weierweiler gelegen, ist seit vielen Jahren ein fester Bestandteil des touristischen Wanderangebotes in der Gemeinde Weiskirchen sowie in der Gemeinde Losheim am See. Er zählt zu den sogenannten Traumschleifen und ergänzt das breite Angebot an zertifizierten Wanderwegen im Landkreis Merzig-Wadern sowie der Wanderregion Saar-Hunsrück. In den letzten Jahren traten immer wieder vereinzelte Problemstellen zu Tage die größtenteils mit mehr oder weniger geringem Aufwand oder gar einer temporären Umlegung des Weges behoben werden konnten. Aktuell ist es jedoch so, dass es einen größeren Teilbereich gibt, der nur mit viel Arbeits- sowie einem damit einhergehenden Kostenaufwand wieder begehbar gemacht werden kann. Weiterhin besteht hier die Besonderheit, dass sich Biber in diesem Bereich niedergelassen haben und hauptsächlich für die Gesamtproblematik verantwortlich sind. Mögliche Umlegungsmaßnahmen wurden bereits abgeprüft, und führten zu keinem positiven Ergebnis. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die zwingend notwendigen Maßnahmen zum Erhalt der Traumschleife ohne die benötigten finanziellen Mittel zwangsläufig zum Verlust des Prädikats „Traumschleife“ führen werden.
Unmittelbar vor der Hauptausschusssitzung am 18.06.2026 fand ein Gesprächstermin fand nochmals ein Vor-Ort Termin mit Vertretern der Verwaltung, des gemeindlichen Bauhofes sowie Fachleuten statt.
Nach Ansicht dieses Gremiums haben sich die Biberaktivitäten zwischenzeitlich verringert und sogar verlagert, sodass die Wegeinstandsetzung deutlich einfacher gestaltet werden kann. Daher schätzt die Verwaltung mit einem Materialkostenaufwand von ca. 6.000,- € (netto) zuzüglich entstehender Lohnkosten. In Summe wird sich der Kostenaufwand unter 10.000,- € (netto) belaufen.
Der Hauptausschuss hat dem Gemeinderat die einstimmige Empfehlung ausgesprochen, die Instandsetzungsarbeiten zu den vorgenannten Konditionen durchzuführen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen am Georgi-Panoramaweg. Die diesbezüglich entstehenden Nettokosten belaufen sich auf ca. 6.000,- € Materialkosten zuzüglich den entstehenden Lohnkosten. In Summe wird sich der Kostenaufwand unter 10.000,- € belaufen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 18 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| zu 15 | Erlass einer Gebührenordnung für das Walderlebniszentrum |
Sachverhalt:
Das Weiskircher Walderlebniszentrum (WEZ) - im Wild- und Wanderpark der Gemeinde Weiskirchen bietet Platz für Ideen, Zeit für nachhaltige Erlebnisse und Raum für wertvolle gemeinsame Erfahrungen. Es ist Ausgangspunkt für ein aktives Naturerlebnis und ermöglicht den Lebensraum Wald sowie die Natur zu erkunden. Zahlreiche Aktivitäten und Veranstaltungen über das Jahr bieten spannende Einblicke und Informationen in verschiedenste Themenbereiche. Um im Walderlebniszentrum auch künftig den Besuchern ein ansprechendes Spektrum an Aktivitäten, Veranstaltungen und Fortbildungsmöglichkeiten bieten zu können, ist eine rechtssichere Erhebung der Benutzungsgebühren unumgänglich. Hierzu hatte die Verwaltung einen Entwurf einer Gebührenordnung beigefügt.
Die überarbeitete Gebührenordnung mit der Ausweisung der Bruttobeträge wurden den Ratsmitgliedern unmittelbar nach der Hauptausschusssitzung vorgelegt.
Der Hauptausschuss hat dem Gemeinderat die einstimmige Empfehlung ausgesprochen, die neue Gebührenordnung anzunehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme der neugefassten und Gebührenordnung für das Walderlebniszentrum.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 19 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| zu 16 | Informationen zum Projekt "interaktive Ausstellung im Infozentrum Weiskirchen" |
Sachverhalt:
Seit mehreren Jahren unternimmt die Gemeinde Weiskirchen in Zusammenarbeit mit Naturpark Saar Hunsrück Bestrebungen, eine sogenannte „interaktive Ausstellung“ im Walderlebniszentrum im Wild- und Wanderpark zu errichten. Für die Umsetzung der Maßnahme liegt der Gemeinde ein LEADER-Zuwendungsbescheid aus dem Jahr 2025 über ca. 60.000 € (netto) vor, der zusätzliche Eigenanteil von Kommune und Naturpark-Saar-Hunsrück liegt bei jeweils ca. 7.500 € (netto). Ferner existiert auch eine Projektskizze, die unter Federführung vom Naturpark Saar-Hunsrück erarbeitet wurde.
In den darauffolgenden Monaten verlief der Fortgang der Projektumsetzung in Kooperation mit dem Naturpark-Saar Hunsrück sehr schleppend. Aus diesem Grund haben sich die für das Projekt zuständigen Verwaltungsmitarbeiter bereits Ende des vergangenen Jahres nochmals intensiv mit der Thematik befasst. Vor dem Hintergrund ablaufender Bewilligungszeiträume wurde bereits zu diesem Zeitpunkt die Umsetzung des Projektes sehr kritisch hinterfragt. Durchgeführte Ortstermine im I. Quartal 2026 und mehrere Gespräche mit den Projektverantwortlichen vom Naturpark Saar-Hunsrück bekräftigten die Verwaltungsmitarbeiter mehr und mehr in ihrer Auffassung. So wurde festgestellt, dass die seinerzeit durchgeführte Ausschreibung nicht gesetzeskonform durchgeführt wurde. In diesem Zusammenhang ist mitzuteilen, dass auch eine Auftragsvergabe bis zum heutigen Tage nicht erfolgt ist. Darüber hinaus mehrten sich verwaltungsintern auch die Zweifel, ob die seinerzeit ausgeschriebene Ausstellungsart nur mit Info-Bannern und stationären Monitoren, ohne jegliche Exponate, überhaupt als attraktiv und zeitgemäß anzusehen ist.
Zusätzlich haben sich zwischenzeitlich Ungereimtheiten bezüglich der personellen Betreuung der Ausstellung ergeben. Entgegen anderslautender Absprachen hat der Naturpark Saar-Hunsrück der Verwaltung zwischenzeitlich mitgeteilt, dass er die personelle Betreuung der Ausstellung zu den regulären Öffnungszeiten nicht übernehmen wird.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Zuwendungsgeber die Gemeinde zwischenzeitlich darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass für den Erhalt der Förderung ein schriftlicher Nachweis zu erbringen ist, dass die personelle Besetzung der Ausstellung über die gesamte Zweckbindungsfrist (12 Jahre) gewährleistet wird. Daher müsste die Gemeinde eigenes Personal einstellen, um die Betreuung der Ausstellung zu gewährleisten. Dies wird jedoch vonseiten der Verwaltung kategorisch abgelehnt.
Unter Bezugnahme auf die vorgenannten Ausführungen sind die Projektverantwortlichen sowie die Abteilungs- und Fachbereichsleitungen mittlerweile der Meinung, dass eine Umsetzung dieses Projekts mit dem derzeitigen Planungsstand nicht mehr als sinnvoll anzusehen ist. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Umsetzung des Projekts „interaktive Ausstellung im Infozentrum Weiskirchen“ zu stoppen und das Projekt zu beenden. Ein Rückzug aus diesem Projekt birgt keinerlei förderrechtliche Konsequenzen, auch nicht für zukünftige Vorhaben dieser Art.
Der Hauptausschuss hat dem Gemeinderat die einstimmige Empfehlung ausgesprochen, das Projektumsetzung zu stoppen und das Projekt zu beenden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Umsetzung des Projekts „interaktive Ausstellung im Infozentrum Weiskirchen“ zu stoppen und das Projekt zu beenden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 19 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| zu 17 | Errichtung eines Bürgerbüros im Verwaltungs- und Dienstleistungszentrum |
Sachverhalt:
Im Zuge des im Jahr 2024 stattgefundenen Bürgermeisterwechsels sowie der altersbedingt neu besetzten Abteilungsleiterstellen bei der Abteilung I (Haupt- und Personalamt) sowie Abteilung II (Amt für öffentliche Ordnung und Soziales, Bürgerdienste) haben sich die verantwortlichen Protagonisten in den vergangenen Monaten einen detaillierten Überblick über die Arbeitsabläufe innerhalb der Verwaltung verschaffen können. Im Ergebnis sind die Beteiligten zu dem Entschluss gekommen, dass eine Umorganisation innerhalb der Verwaltung mit der Schaffung eines Bürgerbüros im Erdgeschoss als erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger sowohl organisatorisch als auch serviceorientiert zu einer deutlichen Verbesserung führen würde.
Mit der Errichtung eines modernen und zeitgemäßen Bürgerbüros würde man eine zentrale und bürgernahe Anlaufstelle für alle publikumsintensiven Dienstleistungen schaffen. Die publikumsintensiven Dienstleistungen wie z.B. melderechtliche Angelegenheiten und das Fahrerlaubniswesen könnten gebündelt und effizient an einem Ort bearbeitet werden. Mit der hierdurch verbesserten Vertretungsregelung sieht sich die Verwaltung auch in der Lage, flexiblere Öffnungszeiten für die bürgerintensiven Dienstleistungen anzubieten.
In Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Firma Kunesa wurde ein erstes Raumkonzept entworfen und zu Papier gebracht. Die Planung ist der Sitzungseinladung beigefügt und soll den gemeindlichen Beschlussgremien die angedachte Umgestaltung veranschaulichen.
Neben der spürbaren Verbesserung in Sachen Bürgerservice wirkt sich die Einführung eines Bürgerbüros positiv im Hinblick auf die zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtende Einführung eines sogenannten Informations- und Sicherheitsmanagementsystems (ISMS) aus. Eine Vorgabe aus diesem ISMS ist unter anderem die Einrichtung einer Zutrittskontrolle für die Verwaltung. Aufgrund der Tatsache, dass zukünftig ein Großteil der Bürgerdienstleistungen im Erdgeschoss abgehandelt wird, könnte die Zutrittssteuerung im Bürgerbüro erfolgen, sodass für das restliche Rathaus mit der vorhandenen Infrastruktur mit geringem Aufwand gewährleistet werden.
Sofern sich der Gemeinderat für die Errichtung eines neuen Bürgerbüros entscheidet würden sich hierdurch die folgenden, innerbetrieblichen Versetzungen ergeben:
| 1. | Die derzeitigen Mitarbeiterinnen (3 Personen) im Bereich Einwohnermeldeamt, Führerscheinwesen und Auskunftswesen ziehen von ihren Räumen im 1. Obergeschoss (Zimmer 1.08, 1.09 und 1.10) in die Räume des bisherigen Bürgerbüros im Erdgeschoss. Das hier bereits befindliche Büro wird zukünftig als Einzelarbeitsplatz (Büro 2) umfunktioniert, in dem großen Raum wird durch die Errichtung einer Glaswand mit Holz-Rahmenbauweise ein zweites Beratungsbüro (Büro 1) geschaffen. Ein dritter Arbeitsplatz entsteht als Empfang und ist so ausgestattet, dass auch hier ein Großteil der Bürgerdienstleistungen bearbeitet werden kann. |
| 2. | Der Abteilungsleiter der Abteilung II sowie die Stellvertreterin und gleichzeitige Sachbearbeiterin für den Bereich öffentliche Ordnung, Schul- und Kindergartenwesen wechseln von den Zimmern 1.01 bzw. 1.02 in die bisherigen Räumlichkeiten des Einwohnermeldeamtes (1.09 und 1.10). |
| 3. | Die bislang im Erdgeschoss vorhandenen Mitarbeiterinnen der Abteilung I (3 Personen) wechseln in die freiwerdenden Zimmer 1.01, 1.02 sowie 1.03 im 1. Obergeschoss. |
Bezüglich der Finanzierung ist auszuführen, dass die Verwaltung im Haushaltsplan 2026 Gesamtmittel in Höhe von 60.000,- € eingestellt hat. Insofern wäre eine Finanzierung der Maßnahme, sofern eine zustimmende Beschlussfassung erfolgt, als grundsätzlich gesichert anzusehen.
Bürgermeister Stephan Barth informiert noch darüber, dass seitens der Ausschussmitglieder einige Anregungen vorgebracht wurden, die mit in die weitere Projektplanung einfließen werden. Vor der baulichen Umsetzung werde man, so der Bürgermeister abschließend, dem Rat das finale Konzept zur Information vorlegen.
Der Hauptausschuss hat dem Gemeinderat die einstimmige Empfehlung ausgesprochen, die Errichtung des Bürgerbüros vorzunehmen und die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Errichtung eines Bürgerbüros im Verwaltungs- und Dienstleistungszentrum und ermächtigt die Verwaltung, die hierfür notwendigen Schritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 19 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| zu 18 | Anmeldung des Natur- und Waldfreibades Weiskirchen zum Bundesförder-programm "SKS-Schwimmbäder" |
Sachverhalt:
Das Natur- und Waldfreibad Weiskirchen ist eine bedeutende Freizeit-, Gesundheits- und Erholungseinrichtung der Gemeinde Weiskirchen und der Hochwaldregion.
Aufgrund des Alters wesentlicher technischer und baulicher Anlagen besteht dort ein erheblicher Sanierungsbedarf.
In diesem Zusammenhang bietet sich nunmehr die Anmeldung der diesbezgl. anstehenden Sanierungsmaßnahmen in das bundesseitig aufgelegte Förderprogramm „SKS - Schwimmbäder“ an.
Durch die zur Anmeldung in dieses Förderprogramm vorgesehenen Maßnahmen sollen die Betriebssicherheit, die Verkehrssicherheit und die langfristige Nutzbarkeit der Anlage sichergestellt sowie die Attraktivität des Freibades nachhaltig gestärkt werden.
Für die Teilnahme am Förderverfahren ist die Einreichung einer Projektskizze einschließlich verschiedener Anlagen erforderlich.
Zu den verpflichtenden Antragsunterlagen zählt ein Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Weiskirchen, aus dem hervorgeht, dass die Gemeinde Weiskirchen die Teilnahme am Förderprogramm und die Beantragung der Fördermittel unterstützt. Der entsprechende Beschluss ist Bestandteil der einzureichenden Unterlagen.
Die Verwaltung der Gemeinde Weiskirchen schlägt daher vor, das Projekt Natur- und Waldfreibad Weiskirchen zur Aufnahme in das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur – Programmbereich Schwimmbäder (SKS - Schwimmbäder)“ anzumelden und die Verwaltung mit der fristgerechten Einreichung der Projektskizze sowie der erforderlichen Anlagen zu beauftragen.
Dies auf der Grundlage der dieser Sitzungseinladung beigefügten Antragsunterlagen, welche die folgenden Investitionen mit den ebenfalls nachfolgend näher beschriebenen Kostenannahmen enthalten:
| Maßnahmen | Kostenannahme |
| 1. | Sicherung sowie Erneuerung bzw. Freilegung der Bachwasserentnahmestelle sowie Bachwasserzuleitung | 50.000,00 € |
| 2. | Sanierungsarbeiten am sog. Badewasservorwärmbecken | 30.000,00 € |
| 3. | Teilweise Erneuerung der Badewasserzuleitungsleitungen | 30.000,00 € |
| 4. | Betonsanierungsarbeiten am eigentlichen Schwimmbecken | 85.000,00 € |
| 5. | Dacherneuerung am Umkleidegebäude | 40.000,00 € |
| 6. | Allg. Unterhaltungsarbeiten am Umkleidegebäude sowie am Toiletten-/Duschgebäude (Fliesenarbeiten, Anstricharbeiten, Erneuerung von Umkleidekabinen, neue Energieversorgung für das Duschgebäude) | 100.000,00 € |
| Summe | 335.000,00 € |
Entsprechende Antragsunterlagen waren der Einladung zu der heutigen Sitzung beigefügt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ergeben sich in der heutigen Sitzung keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat schließt sich der Verwaltungsempfehlung an und fasst den Beschluss, das Projekt Natur- und Waldfreibad Weiskirchen auf der Grundlage der der Sitzungseinladung beigefügten Unterlagen und unter Bezugnahme auf die in den vorstehenden Erläuterungen kostenmäßig dargestellten Maßnahmen zur Aufnahme in das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur – Programmbereich Schwimmbäder (SKS-Schwimmbäder)“ anzumelden
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 19 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| zu 19 | Anfragen, Anregungen, Mitteilungen |
Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt besteht seitens der Ratsmitglieder regelmäßig die Möglichkeit, Anfragen an die Gemeindeverwaltung zu richten bzw. Anregungen vorzutragen.
Auch nutzt die Verwaltung diesen Tagesordnungspunkt gegebenenfalls dazu, entsprechende Mitteilungen zu machen.
Das Ratsmitglied Selzer informiert über die derzeit laufenden Initiativen seitens der Bürgerenergiegenossenschaft, eine Photovoltaikanlage auf das Dach des derzeit im Bau befindlichen Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Weiskirchen zu installieren.
Bürgermeister Stephan Barth nimmt diesen Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung zum Anlass, über die folgenden Angelegenheiten kurz zu informieren bzw. deren Behandlung in einer der nächsten Sitzungen der zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien in Aussicht zu stellen:
1. | Den Sachstand betr. die Gründung einer Energiedienstleistungsgesellschaft auf Landkreisebene. Diesbezgl., so der Bürgermeister, sei noch keine finale Entscheidung getroffen. |
2. | Die witterungsbedingte Absage der für den kommenden Samstag eigentlich terminierte Waldbegehung mit dem gemeindlichen Forst. Ein neuer Termin, so der Bürgermeister, wird nach den diesjährigen Sommerferien stattfinden. |
3. | Die notwendige Abgabe der iPad nach der heutigen Sitzung an die Verwaltung. |
4. | Den Stand der Dinge, was die Ausschreibung der Stelle des Kassenleiters in der Gemeindeverwaltung Weiskirchen anbelangt. |
5. | Die Absicht, bzgl. der Stellenausschreibung sowie Stellenbesetzung bzgl. des Landesprogrammes „saar sixty six“ gemeinsam mit der Stadt Wadern eine Lösung zu finden. |
6. | Informationen zum Betrieb des SHG Klinikum in Merzig. Demnach konnte der eingesetzte Sanierungsbeauftragte eine Verbesserung des Defizits erzielen, wenngleich dieselbe Klinik auch zukünftige ein Defizitbetrieb bleiben wird. Die nunmehr anstehende Gesundheitsreform wird aller voraussichtlich nach eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Kommunen im Landkreis bedingen. Im Herbst dieses Jahres ist in Weiskirchen in der Angelegenheit eine Info.-Veranstaltung geplant, deren Terminierung man noch rechtzeitig kommunizieren werde. |
7. | Die derzeit noch ausstehende Kanalhaltungsreinigung in der Triererstraße im Ortsteil Weiskirchen. |
8. | Ortspolizeibehördliche Wertung der aufgrund der vorhandenen Schrottimmobilie im Ortskern von Thailen vorübergehend verfügten 30-er Zone sowie die Aufhebung derselben ohne Beschilderung. |
-anschließend folgt der nichtöffentliche Teil –