Am Mittwoch, 19. Oktober 2022, findet um 18.30 Uhr im Haus des Gastes, Trierer Straße 21, eine Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Weiskirchen statt, zu der ich Sie hiermit recht herzlich einlade.
Hinweis: Aus Verfahrensgründen ist es zwingend erforderlich, die Teilnahme an der Jagdgenossenschaftsversammlung bis spätestens 18. Oktober 2022 telefonisch unter: 06876/709213 oder per Mail an: philipp.jakobs@weiskirchen.de anzumelden.
Tagesordnung
| 1. | Jahresrechnung 2021/2022, Bericht der Kassenprüfer |
| 2. | Haushaltsplan 2022/2023 |
| 3. | Verwendung der Reinerträge für das Jagdjahr 2021/2022 |
| 4. | Jagdverpachtung; Art der Vergabe des Jagdbogens 5 (Weierweiler) ab dem 01.04.2023 |
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind Eigentümer der zu einem der Jagdbezirke der Gemeinde Weiskirchen gehörenden Grundflächen nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses.
Personen, die zur Vertretung eines Jagdgenossen laut Satzung zugelassen sind, bedürfen einer schriftlichen Vollmacht, wozu § 9 der Satzung ausführt:
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich durch seinen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie, durch eine in seinem Dienst stehende Person oder durch einen Bevollmächtigten, der als Jagdgenosse derselben Jagdgenossenschaft angehört, vertreten lassen.
Die Bestellung als Vertreter bedarf der schriftlichen Vollmacht.
Kein Jagdgenosse darf mehr als drei Vollmachten in seiner Person vereinigen.