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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Standfestigkeit von Grabmalen - Nachkontrolle

Lose Grabsteine auf den Friedhöfen der Gemeinde Weiskirchen

Am 20.09.2023 fand die jährliche Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf unseren Friedhöfen statt.

Hierbei wurden an einer Vielzahl von Grabmalen Mängel festgestellt.

Die betroffenen Grabstätten wurden mit einem Hinweisaufkleber versehen.

Die Nutzungsberechtigen bzw. Angehörigen werden gebeten, die Grabmale bis spätestens 31.10.2023 wieder fachgerecht befestigen zu lassen. Grabnutzungsberechtigte, die vom beanstandeten Zustand des Grabsteins Kenntnis erlangt haben, sind ab diesem Zeitpunkt für Schäden, die durch das Grabmal entstehen, in vollem Umfang haftbar.

Nach diesem Termin wird eine Nachkontrolle stattfinden. Sollte keine Behebung der Mängel stattgefunden haben, müssen im Sinne der Sicherheit der Friedhofsbesucher leider ordnungsrechtliche Maßnahme ergriffen werden.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne (06876/709213) zur Verfügung.

Weiskirchen, den 20.09.2023
Der Bürgermeister