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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2023-08-16_öMahn_39 KW

Die Gemeindekasse Weiskirchen macht darauf aufmerksam, dass bis zum

- 15.09.2023 die 5. Rate Wasser-/Abwassergebühren

fällig war.

Anschlussnehmer, die mit der Entrichtung der oben genannten Gebühren und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens Dienstag, den 03. Oktober 2023 an die entsprechende Bankverbindung des Wasser- bzw. Abwasserwerkes zu entrichten.

Nach dem 03. Oktober 2023 erfolgt eine kostenpflichtige Erhebung mit angefallenen Säumniszuschlägen und Mahngebühren.

Die Abgabenpflichtigen werden gebeten dies zu beachten und den Zahlungstermin einzuhalten.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindekasse telefonisch unter der Nr. (06876) 709-328 bzw. 709-325 oder per Mail unter gemeindekasse@weiskirchen.de zur Verfügung.

Gemeinde Weiskirchen
- Gemeindekasse -