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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 39/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen verboten

Die Ortspolizeibehörde informiert:

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ab sofort generell verboten

Die Pflanzenabfallverordnung, nach der bislang das Verbrennen von nicht nur geringfügigen Mengen pflanzlicher Abfälle bei der Ortspolizeibehörde angezeigt werden konnte, ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes am 2. Mai 2024 durch die Landesregierung aufgehoben worden.

Dies bedeutet, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle seither generell und ohne Ausnahme verboten ist.

Informationen zum gemeinsamen Grünschnittsammelplatz der Stadt Wadern und der Gemeinde Weiskirchen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Bürgerdienste Quicklinks“ - Müllentsorgung“.