In der 39./40. KW werden voraussichtlich (abhängig von der Witterung) auf den Friedhöfen der Gemeinde Weiskirchen Arbeiten an den noch nicht fertiggestellten Rasengräbern ausgeführt.
Folgende Maßnahmen sind in diesem Zeitraum vorgesehen:
Rasengrabstätten, in denen die Bestattung bis einschließlich März 2024 stattgefunden hat (die noch nicht mit Rasen versehen sind) werden endgültig fertiggestellt, d. h. auf diesen wird Rollrasen verlegt. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, evtl. Blumen, Kränze etc. von der Grabfläche abzuräumen und diese zukünftig freizuhalten. Grabschmuck und Blumen können auf dem hierfür vorgesehenen Pflanzstreifen auf der Breite des Grabes abgestellt werden.
Auf Rasengrabstätten, in denen die Bestattung im Zeitraum von April 2024 bis einschließlich Juni stattgefunden hat, wird aufgrund der noch möglichen Setzungen für die Übergangszeit eine Kunstrasenmatte verlegt. Hierbei muss evtl. vorhandener Grabschmuck, Blumen und Kränze von meinen Mitarbeitern zeitweise von der Grabstätte geräumt werden. Nach erfolgter Maßnahme werden diese wieder auf der Grabfläche abgelegt.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung, Zimmer 1.08, im Rathaus, telefonisch unter der Rufnummer 06876/709-213 gerne zur Verfügung.