Die Behindertenparkplätze neben dem Haus des Gastes wurden eingerichtet, um Menschen mit Einschränkung einen barrierefreien Zugang zum öffentlichen Gebäude und der dort eingerichteten Arztpraxis zu ermöglichen.
Leider müssen wir derzeit vermehrt feststellen, dass auf den speziell ausgewiesenen Parkflächen für Schwerbehinderte regelmäßig unberechtigt geparkt wird.
Wir weisen eindringlich darauf hin, dass das Parken auf sogenannten Schwerbehindertenparkplätzen nur mit entsprechendem Schwerbehinderten Parkausweis (blauer EU-Auswies) zulässig ist und bitten die Verkehrsteilnehmer um entsprechende Rücksichtnahme.
Die Ortspolizeibehörde wird in nächster Zeit vermehrt Kontrollen durchführen.