in der letzten Ausgabe des Amtlichen Bekanntmachungsblattes der Gemeinde Weiskirchen konnte Herr Karsten Kiefer in seiner Funktion als Ortsvorsteher des Ortsteiles Rappweiler/Zwalbach Ausführungen zu der seitens des Ortsrates Rappweiler/Zwalbach gewünschten, künftigen gemeindegebietsbezogenen Ausrichtung des Ortsteiles Rappweiler/Zwalbach sowie zur Frage der Beibehaltung der Selbständigkeit der Gemeinde Weiskirchen machen.
Ich hoffe, Sie zeigen Verständnis dafür, dass ich diese Ausgabe des Bekanntmachungsblattes nunmehr dazu nutzen möchte, zu den von Herrn Kiefer gemachten Ausführungen Stellung zu beziehen.
Zu allererst möchte ich ausdrücklich feststellen, dass es mir fernliegt, Meinungen in einem demokratischen Prozess zu kritisieren, stellt doch gerade die freie Meinungsäußerung bekanntermaßen ein Grundrecht dar.
Auf der anderen Seite muss es jedoch auch mir als Bürgermeister der Gemeinde Weiskirchen gestattet sein, die von Herrn Kiefer in seiner Funktion als Ortsvorsteher getätigten Aussagen zu kommentieren.
Demnach forderte der Ortsrat von Rappweiler/Zwalbach in der Vergangenheit und fordert gleichermaßen derzeit noch die Durchführung einer Einwohnerbefragung zu der Frage, ob der Ortsteil Rappweiler/Zwalbach weiter zur Gemeinde Weiskirchen gehören oder an die Gemeinde Losheim am See angeschlossen werden soll. Der weitergehende Antrag bezog sich auf die Frage der Beibehaltung der Selbständigkeit der Gemeinde Weiskirchen.
Zur Begründung wurde dabei im Wesentlichen jeweils auf die finanzielle Lage der Gemeinde und die daraus für den Ortsteil Rappweiler/Zwalbach resultierende unbefriedigende Entwicklung verwiesen.
Dass sich die Gemeinde Weiskirchen in einer finanziell äußerst schwierigen Lage befindet, ist unbestritten.
Auch steht außer Zweifel, dass die Gemeinde alljährlich die allergrößten Kraftanstrengungen unternehmen muss, um die haushaltsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Dabei soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Mehrheit der Ratsmitglieder in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit auch unpopuläre Entscheidungen treffen mussten, wenn es beispielsweise darum ging, die Grundsteuerhebesätze zu erhöhen.
Diese mehrheitlichen Entscheidungen wurden jedoch regelmäßig von der ebenso mehrheitlich getragenen Zielsetzung beeinflusst, die Selbständigkeit einer Gemeinde Weiskirchen aufrechtzuerhalten.
Einer Gemeinde, die gegenüber den übrigen Gemeinden durch ihren Status als Kur- und Tourismusgemeinde hervorsticht.
Eine Gemeinde, die eben durch diesen landesplanerisch vorgegebenen Status finanzielle Sonderlasten zu tragen hat, wenn man die in diesem Zusammenhang vorzuhaltenden Einrichtungen wie Bäderzentrum Vitalis, Kurpark Weiskirchen, Wild- und Wanderpark, Kneippanlagen, Wanderwegenetz, um nur einige zu nennen, betrachtet.
Zur Zeit ringt die Gemeinde mit Unterstützung einer im Finanzrecht renommierten Kanzlei mit dem Land um die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs, was eben diese finanziellen Sonderlasten anbelangt.
Einen Ausgleich, der in vielen anderen Bundesländern an die dortigen Kur- und Tourismuskommen als Selbstverständlichkeit angesehen wird.
Die nunmehr seitens des Ortsrates von Rappweiler/Zwalbach erwähnten Initiativen, was den Anschluss des Ortsteiles Rappweiler/Zwalbach an die Gemeinde Losheim am See bzw. die Frage nach der Selbständigkeit einer Gemeinde Weiskirchen anbelangt, sind diesem angestoßenen Prozess der Erlangung eines dauerhaften finanziellen Ausgleichs sicherlich nicht förderlich.
Hier hätte ich mir eher ein gemeinsames Vorgehen im Sinne des durch die Mehrheit des Rates manifestierten Erhalts der Gemeinde Weiskirchen gewünscht.
Seitens des Ortsvorstehers wird in seiner Mitteilung an mehreren Stellen weiterhin die unbefriedigende Situation für den Ortsteil Rappweiler/Zwalbach erwähnt, ein Sanierungsstau wird angemahnt und die „katastrophale“ finanzielle Lage der Gemeinde wird ins Feld geführt.
Erwähnt wird hier leider nicht, dass die Gemeinde Weiskirchen in der kürzeren Vergangenheit trotz dieser erwähnten „katastrophalen“ finanziellen Lage gerade im Ortsteil Rappweiler/Zwalbach sowohl im Wasser- und Abwasserbereich, als auch in die Unterhaltung der Straßen in erheblichem Umfang investieren konnte.
Insofern kann von mangelndem Respekt gegenüber dem Ortsteil Rappweiler/Zwalbach sicherlich nicht die Rede sein.
Vielmehr sollten demokratische Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse eines hierfür gewählten Beschlussgremiums, hier des Gemeinderates, was die Zukunft der Gemeinde Weiskirchen anbelangt, respektiert werden.
Insofern erwarte ich mit Interesse die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Antrag des Ortsvorstehers, was die seitens des Ortsrates von Rappweiler/Zwalbach begehrte veränderte kommunale Zugehörigkeit anbelangt.
Ihr direkter Draht ins Rathaus (06876) 709-111 - e-mail: gemeinde@weiskirchen.de