Mit der Änderung des Wehrpflichtgesetzes zum 01. Juli 2011 wurde die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes ausgesetzt. Gleichzeitig wurde der im Wehrpflichtgesetz angelegte freiwillige Wehrdienst fortentwickelt. Zur Gewinnung von Bewerbern für den freiwilligen Wehrdienst übersendet das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr allen in Frage kommenden Personen Informationsmaterial über Tätigkeiten bei den Streitkräften.
Hierfür übermitteln die Meldebehörden gemäß § 58 c SG i.V. m. § 4 der 2. BMeldDÜV jährlich bis zum 31. März dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr Familiennamen, Vornamen und gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden.
Die jährliche Datenübermittlung 2024 übermittelt somit die Daten für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2025 volljährig werden (Geburtsjahrgang 2007).
Falls Sie keine Weitergabe Ihrer Daten möchten, bitte ich, dies bei der Gemeindeverwaltung Weiskirchen, Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 1.09 oder 1.10 persönlich oder per E-Mail an ema@weiskirchen.de unter Angabe Ihres Geburtsdatums und –ortes bis spätestens 15. Februar 2024 mitzuteilen, damit ein Vermerk bei Ihren persönlichen Meldedaten eingetragen werden kann.