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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 40/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift

über die Sitzung des Ortsrates des Gemeindebezirkes Rappweiler-Zwalbach mit Ortsbegehung am 30.06.2023 im Ochsenecken in Zwalbach.

Beginn: 18.00 Uhr

Ende: 19.25 Uhr

Anwesende Mitglieder des Ortsrates Rappweiler-Zwalbach:

  1. Karsten Kiefer (Vorsitzender)
  2. Daniel Holz (Schriftführer in dieser Sitzung)
  3. Christiane Leroux
  4. Katja Engelhardt (ab TOP 2)
  5. Hans Hirtz

Entschuldigt:

  1. Norbert Kiefer
  2. Nikolaus Brand

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass zu dieser Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde. Der Ortsrat stimmt der Tagesordnung einstimmig zu. Der Ortsrat ist beschlussfähig.

Tagesordnung (öffentliche Sitzung)

1.

Ortsbegehung

2.

Schriftführung

3.

Waldangelegenheiten

4.

Ochsenecken

5.

Spielplatz/Spielgeräte

6.

Anfragen, Anregungen, Mitteilungen

Öffentliche Sitzung

  1. Ortsbegehung

Im Rahmen der Ortsbegehung schauen sich die Ortsratsmitglieder die Situation der Bäume und mögliche Standorte für Baumpflanzungen im Ochsenecken an. Der Antragsteller, das Ratsmitglied Daniel Holz, erläutert anhand eines Lageplans seine Vorschläge für Neuanpflanzungen auf und am Rand des Festplatzes, um den Charakter des Ochseneckens als Waldfestplatz zu erhalten und um den drohenden Verlust von Bäumen zumindest langfristig auffangen zu können. Die Ortsratsmitglieder sind sich über den dringenden Handlungsbedarf einig und unterstützen den Vorschlag, dass baldmöglichst Neuanpflanzungen erfolgen sollen. Auf Grundlage des vorgelegten Pflanzplanes soll der Ortsvorsteher mit dem Förster über geeignete Baumarten sprechen. Zum Abschluss des Tagesordnungspunktes fasst der Ortsrat bereits einen Beschluss zur Angelegenheit.

Beschluss: Der Ortsrat weist daraufhin, dass die heißen und trockenen Sommer auch den Baumbestand im Ochsenecken zum Teil gefährden und daher dringender Handlungsbedarf besteht. Daher beschließt der Ortsrat auf der Grundlage des dem Ortsvorsteher übergebenen Pflanzplans im Herbst dieses Jahres geeignete Bäume zu pflanzen, um den drohenden Verlust von Bäumen im Ochsenecken zumindest langfristig auffangen zu können. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, mit dem Förster hierzu Kontakt aufzunehmen.

Abstimmung: einstimmig

2. Schriftführung

Ortsvorsteher Karsten Kiefer informiert, dass die letzte Niederschrift des Ortsrates erneut mit deutlicher Zeitverzögerung und nur unvollständig veröffentlicht wurde. Außerdem wird über die Kritik des Bürgermeisters an der bisherigen Schriftführung berichtet. Nach dem Ausscheiden der Schriftführerin aus dem Ortsrat hat nun auch der stellvertretende Schriftführer sein Amt zur Verfügung gestellt. Damit sind die Funktionen des Schriftführers und des stellvertretenden Schriftführers unbesetzt. Es erklärt sich kein Ortsratsmitglied bereit, diese Funktion zu übernehmen. Der Ortsvorsteher teilt mit, dass der Ortsrat einen gerichtlich bestätigten Anspruch darauf hat, dass ihm bei seinen Sitzungen ein Bediensteter der Gemeinde zum Führen der Niederschrift zur Verfügung steht (Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 03.05.1991, 11 K 76/91). Daher hat der Ortsvorsteher für die heutige Sitzung einen Bediensteten der Gemeinde als Schriftführer angefordert. Der Bürgermeister hat die Bereitstellung eines Bediensteten der Gemeinde allerdings abgelehnt. Daher sieht sich der Ortsvorsteher gezwungen, den Anspruch des Ortsrates über die Kommunalaufsicht durchzusetzen. Auf besonderen Wunsch des Ortsvorstehers erklärt sich der stellvertretende Ortsvorsteher bereit, die Niederschrift der heutigen Sitzung zu führen. Der stellvertretende Ortsvorsteher betont, dass niemand, der die Bestimmung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) kenne, behaupten könne, dass die bisherigen Niederschriften des Ortsrates Rappweiler-Zwalbach nicht den Bestimmungen des KSVG entsprechen würden. Angesichts der vorliegenden Situation kommt der Ortsrat überein, dass der Ortsvorsteher die dem Ortsrat zustehende Schriftführung durch einen Gemeinde-Bediensteten durchsetzen soll.

Beschluss: Jeder Ortsrat im Saarland hat einen gerichtlich bestätigten Anspruch darauf, dass ihm bei seinen Sitzungen ein Bediensteter der Gemeinde zum Führen der Niederschrift zur Verfügung steht (Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 03.05.1991, 11 K 76/91). Der Ortsrat beauftragt den Ortsvorsteher, unverzüglich Innenministerium und Kommunalaufsicht einzuschalten, um den Anspruch des Ortsrates durchzusetzen, da der Bürgermeister entgegen der Bitte des Ortsvorstehers keinen Bediensteten der Gemeinde als Schriftführer zur Ortsratssitzung gesendet hat.

Abstimmung: einstimmig

3. Waldangelegenheiten:

Der Ortsrat bespricht die dramatische Situation des Waldes, die der ganzen Bevölkerung bewusst sein dürfte. Die trockenen, heißen Sommer und die Borkenkäfer-Plage haben massive Schäden im Gemeindewald und Privatwald verursacht. Zum Teil mussten große Waldflächen abgeholzt werden. Mit weiteren gravierenden Schäden und Abholzungen vor allem in Fichtenbeständen muss in den nächsten Jahren gerechnet werden. Der Ortsvorsteher berichtet, dass der Forst kaum mit der Arbeit nachkomme und nicht ausreichend Personal für die Aufgaben zur Verfügung steht. Das Ratsmitglied Hans Hirtz regt an, eine Bufdi-Stelle (Bundesfreiwilligendienst) wegen des offensichtlichen Personalmangels im Forst zu schaffen. Das Ratsmitglied Daniel Holz wird dem Ortsvorsteher noch konkrete Fragen zur Situation des Waldes in Rappweiler-Zwalbach einreichen und der Ortsvorsteher diese Fragen an den zuständigen Gemeindeförster zur Beantwortung weiterreichen. Die Ortsratsmitglieder unterstützen die zügige und nachhaltige Aufforstung des Gemeindewaldes.

Beschluss: Der Ortsrat spricht sich für die Bereitstellung der nötigen Mittel zur weiteren zügigen und nachhaltigen Aufforstung des Gemeindewaldes aus.

Abstimmung: einstimmig

4. Ochsenecken

Durch den Beschluss des Ortsrates zum Abschluss des Tagesordnungspunktes 1 „Ortsbegehung“ ist dieser Tagesordnungspunkt bereits erledigt.

5. Spielgeräte

Trotz der gesetzlichen Zuständigkeit der Ortsräte für die Spielplätze sind im Gemeindehaushalt die Mittel für Spielgeräte nicht den Ortsräten zur Verfügung gestellt, sondern für die Gesamtgemeinde ausgewiesen. Daher schlägt die SPD-Ortsratsfraktion vor, aus diesen Haushaltsmitteln die Anschaffung eines Spielgeräts für den Spielplatz am Sportplatz Rappweiler-Zwalbach bei der Gemeinde zu beantragen. In diesem Zusammenhang wird auch an die angedachte Seilbahn für den Spielplatz am Sportplatz erinnert. Da hierfür im aktuellen Haushaltsjahr die Mittel nicht ausreichen dürften, möchte der Ortsrat dem Mangel an kleinkindergerechten Spielgeräten beheben und sieht in einer kleinkindergerechten Rutsche eine notwendige Ergänzung des Spielplatzangebots.

Beschluss: Der Ortsrat beantragt aus den für die Gesamtgemeinde ausgewiesenen Mitteln für Spielgeräte ein kleinkindergerechtes Spielgerät (Rutsche) für den Spielplatz am Sportplatz Rappweiler-Zwalbach und beauftragt den Ortsvorsteher mit den notwendigen Gesprächen.

Abstimmung: einstimmig

6. Anfragen, Anregungen, Mitteilungen

a) Bachbrücke am Zwalbacher Weiher

Der Ortsvorsteher teilt mit, dass aus dem Ortsratsbudget die Sanierung der Bachbrücke an der Weiheranlage Zwalbach durch den Angelsportverein finanziell unterstützt wurde.

b) Feldweg von der Weiheranlage Zwalbach in Richtung Waldhölzbach

Das Ortsratsmitglied Daniel Holz bittet den Ortsvorsteher sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass der sanierte Feldweg von der Weiheranlage Zwalbach in Richtung Waldhölzbach zeitnah wieder besser für Spaziergänger, Kinderwägen und Fahrräder nutzbar ist, da der derzeitige Zustand zu berechtigter Kritik Anlass gegeben hat.

c) Brunnen in Rappweiler

Der Ortsvorsteher wurde schon vor Wochen darauf angesprochen, dass der im Rahmen der Ortskernsanierung in Rappweiler (Ankergasse/Wiesenweg) gebaute Brunnen nicht laufen würde. Hierzu hat sich der Ortsvorsteher an die Gemeindeverwaltung gewandt. Dort teilte man ihm mit, dass von der Verwaltung beschlossen wurde, lediglich die Brunnenanlage auf dem Kreisel Weiskirchen sowie das Wasserspiel auf dem Kurpark Weiskirchen zu betreiben. Alle anderen in der Gemeinde Weiskirchen befindlichen Brunnenanlagen würden, sofern ihr Betrieb mit einem Energieverbrauch verbunden sei, dieses Jahr außer Betrieb bleiben. Nach einer Bitte um Kostenermittlung für den Brunnen in Rappweiler bei der Verwaltung in Weiskirchen teilte man dem Ortsvorsteher mit: „bei der Entscheidung, die Brunnenanlagen in der Gemeinde Weiskirchen sowie weitere energieträchtige Einrichtungen und Anlagen in diesem Jahre nicht zu betreiben, ging es vorrangig nicht um die Thematik Kosteneinsparung. Vielmehr wollten wir als Gemeinde Weiskirchen einen, wenn auch nur geringen Beitrag zu der Thematik Energieeinsparung leisten.“ Auf die erneute schriftliche Rückfrage des Ortsvorstehers, um welche anderen „energieträchtigen Maßnahmen“ es sich handele, erhielt der Ortsvorsteher keine Antwort.

d) Ortsratsbeschluss bezüglich Anrufsammeltaxi vom 07.03.2021

In der Ortsratsempfehlung vom 07.03.2021 wurde die Gemeindeverwaltung darum gebeten, Kontakt zur Gemeinde Losheim am See betreffs Anbindung von Rappweiler-Zwalbach an das Anrufsammeltaxi der Gemeinde Losheim am See aufzunehmen. Nach mehrfacher Rückfrage des Ortsrates hat die Gemeindeverwaltung nun am 09.05.2023 dem Ortsvorsteher eine Rückmeldung zu dieser über zwei Jahre alten Ortsratsempfehlung gegeben und den Antrag abgelehnt. Der Ortsvorsteher wird die Mail des Bürgermeisters an die Ortsratsmitglieder weiterleiten.

e) Marktbus Losheim am See

Das Ratsmitglied Hans Hirtz kritisiert, dass von der Gemeindeverwaltung nicht ausreichend im Amtsblatt über den Marktbus der Gemeinde Losheim am See informiert wird, obwohl Rappweiler-Zwalbach an den Marktbus angeschlossen ist. Hans Hirtz bittet daher den Ortsvorsteher selbst im Amtsblatt auf das Angebot Marktbus regelmäßig hinzuweisen.

f) Feuerwehrzufahrt Bürgerhalle/Schule

Das Ratsmitglied Christiane Leroux weist daraufhin, dass die Feuerwehrzufahrt zur Bürgerhalle frei bleiben muss und daher das Parken auf dem Schulhof unterbleiben sollte. Der Ortsrat empfiehlt daher einstimmig ein Parkverbot auf dem Schulhofgelände. Lediglich zum Be- und Entladen soll man den Schulhof befahren dürfen. Eine entsprechende Beschilderung soll an der Zufahrt angebracht werden.

g) Nachfrage zu verschiedenen Angelegenheiten und Ortsratsempfehlungen

Der Ortsvorsteher wird sich auf Wunsch des Ortsratsmitglieds Daniel Holz in folgenden Angelegenheiten mit Nachfragen an die Gemeindeverwaltung wenden: Baubeginn Teilsanierung Zwalbacher Straße, Baubeginn Teilsanierung Kalkofenstraße (Ausbesserung noch am 29.06.2023), Baubeginn Gehweg in der Friedhofsstraße am „alten Kirmesplatz“ entlang (Haushaltsansatz vorhanden), weiteres Vorgehen bei der Sanierung Bürgerhalle Rappweiler-Zwalbach (ein erster Haushaltsansatz für 2023 eingestellt), Baubeginn Kläranlage Rappweiler (Zuständigkeit EVS), Stand zum Schulkonzept der Gemeinde, Fahrradwege.

Der Ortsvorsteher schließt die Sitzung und bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit. Im Anschluss an die Sitzung begrüßt Ortsvorsteher Karsten Kiefer seinen Ortsvorsteher-Kollegen aus Waldhölzbach und weitere Vertreter des Ortsrates Waldhölzbach (Gemeinde Losheim am See). Die meisten Mitglieder des Ortsrates Rappweiler-Zwalbach waren bereits am 24.03.2023 der Einladung des Ortsrates Waldhölzbach in den Forellenhof in Waldhölzbach gefolgt.

Karsten Kiefer, Ortsvorsteher

Stellungnahme des Bürgermeisters zur vorgehenden Niederschrift des Ortsrates des Gemeindebezirkes Rappweiler-Zwalbach am 30.06.2023

Zu TOP 2 – Schriftführung;

Polemische Textpassagen sind nicht Bestandteil einer Sitzungsniederschrift und werden vom Bürgermeister als Herausgeber des Amtliches Teils des Amtlichen Bekanntmachungsblattes in diesem (zukünftig) nicht mehr veröffentlicht. Weiterhin wurde dem Ortsvorsteher gegenüber schriftlich mitgeteilt, wonach eine Niederschrift als Ergebnisprotokoll zu verfassen ist.

Zu TOP 6 – Anfragen, Anregungen, Mitteilungen;

c) Brunnen in Rappweiler

Zur Thematik erfolgte eine eingehende schriftliche Stellungnahme seitens der Verwaltung an den Ortsrat. Eine weitergehende Beantwortung einer erneuten schriftlichen Rückfrage in der Angelegenheit erfolgte dergestalt, wonach der ersterfolgten Stellungnahme aus Sichtweite der Verwaltung nichts hinzuzufügen war.

e) Marktbus Losheim am See

Die Kritik, es würde nicht ausreichend im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen über den Marktbus der Gemeinde Losheim hingewiesen, obwohl der Ortsteil von Rappweiler-Zwalbach an den Marktbus angeschlossen ist, wird zurückgewiesen. Soweit derartige Anträge auf Veröffentlichungen des Ortsvorstehers bei der Gemeindeverwaltung eingehen, werden diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch veröffentlicht.

g) Nachfrage zu verschiedenen Angelegenheiten und Ortsratsempfehlungen

Die in der Niederschrift unter diesem Tagesordnungspunkt aufgeführten Anfragen des Ortsrates gegenüber der Gemeindeverwaltung wurden umgehend durch das gemeindliche Bauamt schriftlich beantwortet. Diesbezüglich dauerhafte schriftliche Anfragen aus dem Ortsrat ändern nichts an den aktuell erfolgten Antworten seitens des gemeindlichen Bauamtes.