Aufgrund der §§ 44 und §§ 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der heute geltenden Fassung ergeht hiermit aus Anlass des Herbstmarktes im Wild- und Wanderpark Weiskirchen-Rappweiler am 03.10.2025 ergeht nachfolgende jederzeit widerrufliche verkehrsrechtliche Anordnung:
1. L 151 aus Fahrtrichtung Rheinland-Pfalz kommend:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h reduziert.
Hierzu sind ca. 100m vor der Einfahrt zum Wildpark folgende Verkehrszeichen aufzustellen:
VZ 101 „Achtung“ und dem ZZ „Veranstaltung“ i.V.m. VZ 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“.
2. L 151 aus Fahrtrichtung Weiskirchen kommend:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird stufenweise auf 30 km/h reduziert.
3. Auf der L 151 wird ca. 200m, jeweils vor der Ein-Ausfahrt zum Parkplatz
des Wildparkes, ein beidseitiges Haltverbot angeordnet.
4. Mit Hinweistafeln ist auf die P+R Parkplätze hinzuweisen.
Die erforderlichen Verkehrszeichen sind entsprechend des beigefügten
Verkehrszeichenplans aufzustellen. Dieser ist Bestandteil dieser Anordnung.