Auf Grund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der Veranstaltung „Abschlussübung der Freiwilligen Feuerwehr Weiskirchen, Löschbezirk Weiskirchen/Konfeld am Samstag, den 14.10.2023 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr folgende „Verkehrsrechtliche Anordnung“ erlassen:
Der Veranstaltungsbreich (Straße „Beim Dorf“ im Ortsteil Thailen) beginnend ab dem Gasthaus Zur alten Post - Anneliese und Hugo Leinenbach wird für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Befahren der Straße „Beim Dorf“ von oder zur Landesstraße (Hauptstr.) nicht möglich ist.
Maßgebend für den Beginn und das Ende der verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gem. § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit einer Geldbuße geahndet.