Wichtiger Hinweis: Die saarländische Finanzverwaltung hat allen ihr bekannten Eigentümern und Eigentümerinnen Ende Juni 2022 ein Informationsblatt nebst Datenblatt zugesandt. Dieses Datenblatt dient als Ausfüllhilfe und enthält Informationen mit verschiedenen Grundlagen für Ihre Steuererklärung. Bitte prüfen Sie diese Daten zunächst auf Aktualität und Vollständigkeit, damit Sie diese in Ihre Erklärung übernehmen können.
Bei Fragen zu den Liegenschaftsangaben im Rahmen der Grundsteuerreform erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung unter der Nummer 0681 9712 401.
Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten im Rahmen der Grundsteuerreform wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Landkreis Merzig-Wadern unter der Nummer 06861 80 231.
Bei allgemeinen Fragen zur Grundsteuerreform für Grundbesitz im Landkreis Merzig-Wadern wenden Sie sich bitte an die Hotline der Finanzverwaltung unter der Nummer 0681 501 6266.
Wer ist zur Abgabe der Feststellungserklärung für die Grundsteuerwerte verpflichtet?
Jeder, der Eigentümer eines Grundstücks bzw. eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch Stückländereien) ist, ist verpflichtet bis spätestens 31.10.2022 die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte elektronisch über das ELSTER Portal beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Entscheidend ist, wem die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist, so regelt es § 228 Absatz 3 BewG. Das ist im Regelfall der Eigentümer des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. In Härtefällen kann von der elektronischen Abgabe abgesehen werden.
In manchen Fällen existiert für das Grundstück ein Erbbaurecht. Hier gilt die Erklärungspflicht für den Erbbauberechtigten. In seltenen Fällen fallen die Eigentumsverhältnisse für Grund und Boden mit denen am darauf befindlichen Gebäude auseinander. Dann ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Allerdings muss/sollte der Eigentümer des Gebäudes dabei mitwirken.
Deine Grundsteuererklärung machst Du bis zum 31. Januar 2023 am besten online. Kostenlos geht das mit Elster. Mit einer Ausfüllanleitung schaffst Du das auch. Hier findest du die Ausfüllanleitungen: https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/_documents/anleitungen.html
Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung verzichten.
Für diesen Fall liegen in den Finanzbehörden Papiervordrucke bereit, die auf Anfrage herausgegeben werden können. Alternativ können die Erklärungsvordrucke am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Hier finden Sie die ausfüllbaren PDF-Formulare und weitere Infos: https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/_documents/grundsteuer-antraege.htmlSaarland - Grundsteuerreform - Schritt-für-Schritt - Anleitungen
Was passiert, wenn ich die Erklärung nicht fristgerecht abgebe?
Wenn die Feststellungserklärung nicht bis zum 31.01.2023 abgegeben wird, kann das zuständige Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Ob die Finanzämter davon Gebrauch machen, ist unklar. Ein Risiko gehen betroffene Grundstückseigentümer aber ein, wenn sie ihrer Erklärungspflicht nicht oder nicht fristgerecht nachkommen.
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter den nachfolgenden Links auf der Homepage des Ministeriums der Finanzen und Wirtschaft:
• https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mfw/anleitungen/grundsteuer/FAQ_Grundsteuerreform.html
• https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mfw/anleitungen/grundsteuer/FAQ_Informationsschreiben.html