Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung der Jagdgenossenschaft Weiskirchen sind Niederschriften der Jagdgenossenschaftsversammlungen für die Dauer von zwei Wochen zur Einsichtnahme der Jagdgenossen öffentlich auszulegen.
Die Niederschrift der Genossenschaftsversammlung ab dem 26.11.22 für 2 Wochen bei der Gemeindeverwaltung Weiskirchen, Zimmer 1.08, nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 06876/709213) von den Jagdgenossen eingesehen werden.
In der Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Weiskirchen am 19.10.2022 wurde beschlossen, aus dem Jagdpachtertrag des Jagdjahres 21/22 die Anschaffung von 5 Löschrucksäcken mit Zubehör im Wert von ca. 4.500 € für die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Weiskirchen mit 100% zu bezuschussen. Der dann verbleibende Ertrag wird zweckgebunden an die Gemeinde Weiskirchen ausgezahlt mit der Maßgabe, dass der Betrag für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Forstwirtschaftswegen verwendet wird.
Widersprüche zu diesem Beschluss sind bis einem Monat nach dieser Veröffentlichung durch Antragsstellung beim Jagdvorsteher einzureichen.
Jeder Jagdgenosse hat somit die Möglichkeit, seinen Anteil durch Antrag zu erwerben. Dieser Antrag muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Entscheidung während der Dienststunden im Rathaus in Weiskirchen, Kirchenweg 2, eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.
Bei der Antragstellung müssen Grundstücksveränderungen seit der letzten Auszahlung im Jagdjahr angegeben und nachgewiesen werden; andernfalls wird die zuletzt festgestellte Fläche angenommen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass später eingehende Anträge nach § 10 des Bundesjagdgesetzes nicht mehr berücksichtigt werden können. Gemäß § 15 der Satzung der Jagdgenossenschaft Weiskirchen werden Beträge unter 15,00 € nicht ausgezahlt.