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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweis um Beachtung der Gestaltungsvorschriften bei Rasengräbern

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit den Rasengräbern möchte die Gemeinde eine pflegeleichte, naturnahe und schlichte Grabart anbieten.

Damit die Angehörigen jedoch einen gewissen Gestaltungsspielraum haben, steht am Kopfende der Grabreihen ein Pflanzstreifen für das Aufstellen von Grabsteinen, Grabschmuck und Grableuchten zur Verfügung.

Um den naturnahen Charakter und ein einheitliches Gesamtbild der Rasengrabfelder zu wahren, sind die Gestaltungsmöglichkeiten durch die Friedhofssatzung jedoch bewusst begrenzt.

So dürfen die Grabsteine beispielsweise die Höhe von 60 cm nicht überschreiten und der Pflanzstreifen darf nur auf einer Breite von maximal 90 cm genutzt werden.

Derzeit wurde aber an einigen Grabstätten festgestellt, dass im Pflanzstreifen dauerhafte Anpflanzungen wie z. B. kleinere Baumgewächse (Zypressen) vorgenommen wurden. Derartige Anpflanzungen widersprechen aufgrund Ihrer Höhe nicht nur der Friedhofssatzung, sondern stehen auch dem gewünschten schlichten, einheitlichen Charakter der Rasengrabfelder entgegen.

Ich bitte um Beachtung und ggfls. Rückschnitt bzw. Entfernung derartiger Pflanzen.

Der Bürgermeister