Am Mittwoch, 13. November 2024, findet um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Kirchenweg 2, eine Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Weiskirchen statt, zu der ich Sie hiermit recht herzlich einlade.
Tagesordnung
| Punkt 1: | Beschlussfassung über die Annahme der Jahresrechnung für das Jagdjahr 2023/2024 und Entlastung des Jagdvorstehers |
| Punkt 2: | Beschlussfassung über die Verwendung der Jagdpachterlöse 2023/2024 |
| Punkt 3: | Festsetzung des Haushaltsplanes 2024/2025 |
| Punkt 4: | Neuwahl des Jagdvorstehers |
| Punkt 5: | Verschiedenes |
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind Eigentümer der zu einem der Jagdbezirke der Gemeinde Weiskirchen gehörenden Grundflächen nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses.
Personen, die zur Vertretung eines Jagdgenossen laut Satzung zugelassen sind, bedürfen einer schriftlichen Vollmacht, wozu § 6 der Satzung ausführt:
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sein Stimmrecht durch einen anderen Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft, durch seinen Ehepartner, (bzw. eingetragenen Lebenspartner), oder durch volljährige Verwandte in gerader Linie, ausüben lassen. Jagdgenossen, die juristische Personen sind werden entweder durch die gesetzlich zur Vertretung befugten Personen oder durch eine von dieser schriftlich bevollmächtigten Person vertreten. Durch eine Person dürfen 3 Jagdgenossen vertreten werden. Die Vertretungsberechtigung ist durch schriftliche Vollmacht zu belegen.